Betriebsrente: Verdi fordert Pflicht für 21 Millionen Beschäftigte
Veröffentlicht am: 24.08.2026 um 01:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Sicherung des Lebensstandards im Alter steht verstärkt im Fokus der rentenpolitischen Debatte. Aktuellen Statistiken zufolge verfügen derzeit rund 21 Millionen Beschäftigte in Deutschland über eine betriebliche Altersvorsorge (bAV), was einer Quote von etwa 50 Prozent entspricht. Vor diesem Hintergrund wird intensiv über die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung zur bAV diskutiert, um die Absicherung der Arbeitnehmer zu verbreitern.
Gewerkschaftliche Forderungen nach einer Vorsorgepflicht
Der Vorsitzende der Gewerkschaft Verdi, Werneke, spricht sich für eine gesetzliche Pflicht zur betrieblichen Altersvorsorge für alle Beschäftigten aus. Nach seiner Einschätzung sei das Ziel, im Alter über 70 Prozent des früheren Nettoeinkommens zu verfügen, nur durch eine solche verpflichtende Einführung der bAV erreichbar. Er kritisierte in diesem Zusammenhang eine ablehnende Haltung der Arbeitgeberseite gegenüber diesem Vorhaben.
Diese Position wird von weiteren Arbeitnehmervertretern unterstützt. Die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Finnern, forderte die Arbeitgeber ebenfalls dazu auf, ihre ablehnende Haltung aufzugeben. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) konkretisierte die Forderungen mit dem Vorschlag eines verpflichtenden Beitrags zur betrieblichen Altersvorsorge in Höhe von 2 Prozent.
Standpunkte der Arbeitgeberverbände und wirtschaftliche Aspekte
Auf Seiten der Wirtschaft stößt die Forderung nach einer Pflicht-bAV auf deutlichen Widerstand. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) lehnt eine gesetzliche Verpflichtung zur betrieblichen Altersvorsorge ab.
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Differenzierte Positionen kommen aus den Branchenverbänden. Der Chef von Gesamtmetall, Zander, forderte zwar Erleichterungen für die Betriebsrente, knüpfte dies jedoch an Bedingungen. Er sprach sich für eine Steuer- und Beitragsfreiheit aus, die jedoch ausschließlich für sogenannte Sozialpartnermodelle gelten solle.
Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) betonte die Notwendigkeit, die betriebliche Altersvorsorge insgesamt attraktiver zu gestalten. Ein wesentlicher Punkt sei dabei die Portabilität der Vorsorgeansprüche: Beschäftigte müssten ihre bAV bei einem Jobwechsel unkompliziert zum neuen Arbeitgeber mitnehmen können.
Der weitere Zeitplan für die gesetzliche Neuregelung
Die Bundesregierung bereitet derzeit Maßnahmen zur Stärkung der Betriebsrente vor. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll nach aktuellen Planungen bis zum Ende des Jahres 2026 verabschiedet werden. Ein wesentlicher Meilenstein in diesem Prozess ist der für den 8. Oktober 2026 in Berlin terminierte Sozialpartnerdialog.
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Im Vorfeld dieses Treffens haben die beteiligten Akteure die Möglichkeit, ihre Positionen einzubringen; Stellungnahmen hierzu sind bis zum 17. September 2026 möglich. Diese Konsultationen sollen dazu beitragen, die unterschiedlichen Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei der geplanten Reform zu berücksichtigen.
