Betriebssicherheit, Cybersicherheit-Pflicht

Betriebssicherheit: Neue Cybersicherheit-Pflicht seit Januar 2026

28.06.2026 - 12:03:24 | boerse-global.de

Aktualisierte Normen und verschärfte Haftungsrisiken prägen die Betriebssicherheit. Unternehmen müssen Cybersicherheit in Gefährdungsbeurteilungen integrieren.

BetrSichV 2026: Neue Prüfpflichten und Cyber-Sicherheit im Fokus
Betriebssicherheit - Ein futuristisches Rechenzentrum mit leuchtend blauen Serverracks und einem digitalen Vorhängeschloss-Symbol, das Cybersicherheit darstellt. 28.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Im Juni 2026 sind aktualisierte technische Normen in Kraft getreten, die erweiterte Prüf- und Dokumentationspflichten mit sich bringen. Besonders im Fokus: die enge Verzahnung von klassischer Maschinensicherheit und Cybersicherheit im Arbeitsschutz.

Verschärfte Prüfpflichten für elektrische Ausrüstung

Mit der neuen DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) vom Juni 2026 wurde der Prüfkatalog für elektrische Maschinenausrüstungen präzisiert. Kapitel 18 der Norm definiert umfangreiche Prüfschritte – fällig vor der Erstinbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen. Starre Prüffristen gibt die Norm zwar nicht vor. Der Umfang der Prüfungen muss jedoch auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV festgelegt werden.

Zu den zentralen Neuerungen gehören angepasste Anforderungen an Steuerungen, die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) und die technische Dokumentation. Für diese Prüfungen ist eine befähigte Person nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) erforderlich. Parallel bereitet sich die Industrie auf die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 vor. Sie ersetzt ab dem 20. Januar 2027 die bisherige Maschinenrichtlinie vollständig.

Cybersicherheit wird Pflicht in der Gefährdungsbeurteilung

Seit dem 15. Januar 2026 müssen Unternehmen Cybersicherheit in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Grundlage ist die aktualisierte TRBS 1115 Teil 1. Die Verschärfung reagiert auf steigende Schadenszahlen: Laut einer Bitkom-Studie aus 2025 verursachten Cyberattacken einen Gesamtschaden von 289,2 Milliarden Euro. Rund 73 Prozent der Unternehmen waren betroffen.

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Der BSI-Lagebericht 2025 verzeichnete durchschnittlich 119 neue Schwachstellen pro Tag. Prüfungen der IT-Sicherheit müssen daher nicht nur vor der Inbetriebnahme erfolgen, sondern auch bei sicherheitsrelevanten Änderungen an Software oder Vernetzung von Arbeitsmitteln. Spezialisierte Dienstleister bieten bereits Schulungen zum Security Champion nach ISO 27001 an, um sichere Codierungsprozesse zu etablieren.

Gerichte verschärfen Haftungsrisiken

Aktuelle Urteile unterstreichen die Bedeutung fachgerechter Installation und Wartung. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied am 2. Juni 2026: Planung und Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen sind wesentliche Tätigkeiten des Dachdecker- oder Elektrotechniker-Handwerks. Sie erfordern eine Eintragung in die Handwerksrolle.

Das Landgericht Köln bestätigte bereits im Mai 2025 die Schadenersatzpflicht eines Installateurs in Höhe von 75.000 Euro. Eine PV-Anlage war aufgrund mangelhafter Ballastierung bei einem Sturm beschädigt worden. Auch im Personalwesen gibt es neue Klarstellungen: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) befasste sich im Juni 2026 mit Fehlern in Massenentlassungsanzeigen. Geringfügige Abweichungen bei der Anzahl der Entlassungen können unschädlich sein. Versäumnisse im Konsultationsverfahren oder eine fehlende Anzeige vor Ausspruch der Kündigung führen jedoch zur Unwirksamkeit. Eine Heilung durch Nachholung der Anzeige ist ausgeschlossen.

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Fristen laufen ab: Gesundheitssektor und Entsorgung unter Druck

Im Gesundheitswesen tickt die Uhr: Für Zahnarztpraxen endet am 30. Juni 2026 die Frist für RSA-Zertifikate beim elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Ab dem 1. Juli ist die Umstellung auf ECC-Verschlüsselung verbindlich. Dies ist Teil der IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V, die seit Jahresbeginn verschärfte Anforderungen stellt.

Für die allgemeine Betriebssicherheit bleibt die regelmäßige Prüfung von Basisequipment wie Leitern und Tritten relevant. Dienstleister im norddeutschen Raum führen diese Sicht- und Funktionsprüfungen mindestens jährlich nach DGUV-Informationen durch. In der Entsorgungsbranche setzen Unternehmen vermehrt auf digitales Behältermanagement, um Prüfpflichten automatisiert zu überwachen. Bei Verstößen gegen UVV-Prüfungen drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) bietet am 1. Juli 2026 ein kostenfreies Grundlagenseminar in Saarbrücken an. Es richtet sich an Unternehmer mit bis zu 50 Beschäftigten und informiert über die gesetzlichen Pflichten zur Gefährdungsbeurteilung.

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