Biometrie-Pakt EU-USA: Nur kosmetische Korrektionen, US-Behörden gewinnen
Veröffentlicht am: 24.08.2026 um 21:13 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ein internes Verhandlungsdokument der EU-Kommission vom 23. Juni gewährt Einblicke in den aktuellen Stand der Gespräche über ein neues Biometrie-Abkommen mit den USA. Den Informationen zufolge bleiben die vorgenommenen Korrekturen am Vertragswerk weitgehend kosmetisch, während US-Sicherheitsbehörden tiefgreifende Überwachungsbefugnisse im Rahmen des Visa-Waiver-Programms eingeräumt werden sollen.
Vage Definitionen im zweiten Entwurf
Im Juni 2026 wurde ein zweiter Entwurf des Abkommens bekannt, der nur minimale Änderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung aufweist. Zwar sieht das Dokument vor, den Verwendungszweck der Daten auf die Abwehr einer „ernsten Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ zu begrenzen, doch bleiben die zugrunde liegenden Begriffe rechtlich vage. Juristen und Beobachter kritisieren, dass diese Unschärfe den US-Behörden erheblichen Spielraum bei der Auslegung und Datenauswertung lassen könnte.
Die Verhandlungen zielen darauf ab, den Datenaustausch für Reisende zu regeln, die ohne Visum in die USA einreisen wollen. Dabei steht insbesondere die Übermittlung biometrischer Merkmale im Fokus, die für Sicherheitsüberprüfungen genutzt werden sollen.
US-Regierung lehnt Einschränkungen bei sensiblen Daten ab
Die US-Regierung bestehe laut dem geleakten Entwurf weiterhin auf einem uneingeschränkten Datenzugriff. Ein generelles Übermittlungsverbot für besonders sensible Daten lehne die Gegenseite konsequent ab. Berichten zufolge ist die EU-Kommission bei diesem kritischen Punkt bereits im Juni nachgegeben, um den Fortgang des Abkommens nicht zu gefährden.
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Innerhalb der Kommission werde jedoch das rechtliche Risiko gesehen, dass das Abkommen einer Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht standhalten könnte. Die Übermittlung sensibler Daten in ein Drittland ohne strikte Schutzgarantien gilt als hochgradig konfliktbeladen in Bezug auf die bestehende europäische Rechtsprechung.
Kritik an mangelndem Rechtsschutz und Grundrechtsverstößen
Kritiker des Vorhabens warnen vor einem eklatanten Widerspruch zur EU-Grundrechte-Charta. Bemängelt werden insbesondere der fehlende Rechtsschutz für betroffene Bürger sowie die Gefahr von diskriminierendem Profiling durch automatisierte Abgleichverfahren. Das Abkommen biete derzeit keine ausreichenden Mechanismen, um gegen fehlerhafte Datenspeicherung oder missbräuchliche Nutzung vorzugehen.
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Experten mahnen an, dass die geplanten Regelungen zu einer massiven Ausweitung der biometrischen Überwachung führen könnten, ohne dass für die betroffenen EU-Bürger transparente Kontrollinstanzen geschaffen werden. Das Risiko einer diskriminierenden Behandlung bei Grenzkontrollen werde durch den Einsatz vager Kriterien beim Profiling zusätzlich erhöht.
