BND-Reform, Datenschutzbeauftragte

BND-Reform: Datenschutzbeauftragte warnt vor verfassungswidrigen Zugriffen

Veröffentlicht am: 27.07.2026 um 23:12 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Bundesverfassungsgericht kippt pauschale Rücknahme von Aufnahmezusagen für Afghanen. Datenschutzbeauftragte kritisiert BND-Reform scharf.

Karlsruhe und Datenschutz: Mehrere Regierungspraktiken unter Beschuss
Modernes Gerichtssaal-Interieur mit abstrakten digitalen Datenstrukturen im Hintergrund als Symbol für Datenschutz und Recht. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Bundesverfassungsgericht und die Datenschutzbeauftragte des Bundes stellen gleich mehrere Regierungspraktiken infrage. Die Entscheidungen betreffen Aufnahmezusagen, Geheimdienstreformen und den Einsatz von Gesichtserkennung.

Karlsruhe stoppt pauschale Rücknahme von Aufnahmezusagen

Das Bundesverfassungsgericht erklärte die kollektive Rücknahme von Aufnahmezusagen für gefährdete Afghanen für willkürlich. Die Ende 2025 erfolgte Entscheidung der Behörden verstößt demnach gegen das verfassungsrechtliche Willkürverbot. Die Richter verlangen nun in jedem Fall eine Einzelfallprüfung.

Auslöser war die Klage einer afghanischen Frau, die mit ihren Kindern in Pakistan ausharrte. Der Fall geht nun zurück an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Bis zur endgültigen Klärung muss die Bundesregierung die Unterstützung für die Betroffenen fortsetzen.

Datenschutzbeauftragte attackiert BND-Reform

Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider äußerte heute massive Kritik an der geplanten Geheimdienstreform. Besonders die erweiterten Zugriffsmöglichkeiten des BND auf Videoüberwachungen und die unbefristete Speicherung personenbezogener Daten stuft sie als verfassungswidrig ein.

Ein weiterer Kritikpunkt: Ab 2027 droht eine zweijährige Kontrolllücke. Die Reformpläne würden das Recht auf informationelle Selbstbestimmung unverhältnismäßig einschränken, so die Datenschützerin.

Wien: Gesichtserkennung bei Demo war rechtswidrig

Auch auf internationaler Ebene gibt es juristische Klarstellungen. Die österreichische Datenschutzbehörde erklärte den Einsatz automatisierter Gesichtserkennung bei einer Klimademonstration in Wien im März 2023 für rechtswidrig. Für den biometrischen Datenabgleich fehlte die rechtliche Grundlage.

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Bei den damaligen Protesten gab es 140 Festnahmen, Verfahren gegen 165 Aktivisten wurden eingestellt. Das Innenministerium kündigte bereits Berufung gegen den Bescheid an.

BGH senkt Hürde für Schadensersatz bei Datenpannen

Neben den großen Überwachungsfragen präzisierte der Bundesgerichtshof die Haftung bei kleineren Datenschutzverstößen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus September 2025 aufgreifend, stellten die Karlsruher Richter klar: Auch geringfügige DSGVO-Verstöße können zu Entschädigungsansprüchen führen.

Ein Mindestgrad der Schädigung ist nicht erforderlich. Im konkreten Fall hatte eine Bank-Mitarbeiterin ein Gehaltsangebot versehentlich an die falsche Person geschickt.

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Nach CSD-Anschlag: Sicherheit gegen Grundrechte

Die Debatte um Überwachungsbefugnisse bekommt durch aktuelle Ereignisse zusätzliche Brisanz. Nach dem Anschlag auf den Berliner CSD gestern hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen übernommen. Der polizeibekannte Islamist wurde bei dem Einsatz erschossen.

Politiker fordern nun schärfere Strafgesetze und eine intensivere Überwachung von Gefährdern. Die Frage nach dem Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Grundrechten bleibt damit aktueller denn je.

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