Bonpflicht-Reform, Papierbeleg

Bonpflicht-Reform: Papierbeleg fällt ab Januar 2028 weg

Veröffentlicht am: 18.08.2026 um 06:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Bundesfinanzministerium plant Abschaffung des Papierbelegs ab 2028. QR-Code soll Bon ersetzen, doch Handel und Handwerk kritisieren die Umstellung.

Bonpflicht-Aus ab 2028: Digitaler Kassenbon per QR-Code geplant
Ein Kunde scannt einen QR-Code an einem digitalen Kassensystem in einer Bäckerei. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Bundesfinanzministerium bereitet eine weitreichende Umstellung bei der Belegpflicht im deutschen Handel vor. Ein entsprechender Gesetzentwurf, der dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vorliegt, sieht die Einführung eines digitalen Kassenbons vor.

Die bisherige Verpflichtung zur Ausgabe von Papierbelegen soll demnach zum 1. Januar 2028 gestrichen werden. Als Ersatz ist die Anzeige eines QR-Codes auf den Displays der Registrierkassen vorgesehen, den Kunden bei Bedarf scannen können.

Zeitplan und gesetzliche Rahmenbedingungen

Der Entwurf des Bundesfinanzministeriums befindet sich bereits in der Abstimmungsphase mit der Wirtschaft. Seit dem 7. August 2026 liegt das Dokument den zuständigen Wirtschaftsverbänden zur Stellungnahme vor. Die geplante Neuregelung ist Teil der wirtschaftspolitischen Agenda der Merz-Regierung, deren Koalitionsvertrag grundsätzlich die Abschaffung der Bonpflicht vorsieht.

Ergänzend zu den Plänen für den digitalen Beleg greifen bereits zuvor neue Anforderungen an die Kassenführung. Ab dem 1. Januar 2027 soll eine Registrierkassenpflicht für alle Unternehmen gelten, deren jährliche Umsätze einen Wert von 100.000 Euro überschreiten. Mit der darauffolgenden Umstellung auf QR-Codes im Jahr 2028 verfolgt das Ministerium das Ziel, die papierhafte Dokumentation im Geschäftsalltag zu reduzieren.

Handelsverbände und Handwerk kritisieren Investitionsbedarf

Trotz der angekündigten Erleichterungen stößt das Vorhaben auf Widerstand in der Wirtschaft. Der Handelsverband Deutschland (HDE) bemängelt, dass die Belegpflicht durch die Umstellung auf digitale Formate faktisch nicht abgeschafft, sondern lediglich in ihrer Form verändert werde. Der Verband betont, dass die Umrüstung der Kassensysteme auf die QR-Code-Anzeige für die Unternehmen mit erheblichen Investitionen verbunden sei.

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Ähnlich bewertet das Bäckerhandwerk die Situation. Vertreter der Branche sehen in der geplanten Regelung eine große Herausforderung, insbesondere für kleine Betriebe. Die technische Umsetzung und die damit verbundenen Kosten könnten die wirtschaftliche Belastung für handwerkliche Betriebe weiter verschärfen, da die im Koalitionsvertrag versprochene Entlastung durch den neuen digitalen Zwang konterkariert werde.

Bedenken zum Datenschutz und politische Einordnung

Neben wirtschaftlichen Aspekten rücken auch Verbraucherschutzfragen in den Fokus. Die Verbraucherzentrale weist auf potenzielle Datenschutzprobleme hin. Insbesondere beim Einsatz von Apps, die im Zusammenhang mit dem digitalen Kassenbon genutzt werden könnten, bestehe das Risiko einer unzulässigen Datenerhebung oder Profilbildung der Kunden.

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In der medialen Bewertung wird das Vorhaben der Finanzbehörde kritisch kommentiert. Da der Koalitionsvertrag der Merz-Regierung explizit die Abschaffung der Bonpflicht vorsah, wird die nun geplante digitale Belegpflicht in Berichten teils als Wortbruch eingestuft.

Die Beibehaltung der Dokumentationspflicht über QR-Codes entspreche nicht der ursprünglich angekündigten bürokratischen Entlastung des Handels. Das Bundesfinanzministerium hält indes an dem Entwurf fest, um die Transparenz und Revisionssicherheit im Zahlungsverkehr zu gewährleisten.

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