Booking.com-Präsenzpflicht: Gericht erlaubt 40 Prozent Bürozeit
Veröffentlicht am: 30.10.2026 um 01:30 Uhr | Redaktion boerse-global.deDas Reiseportal Booking.com darf von seinen Beschäftigten künftig verlangen, mindestens 40 Prozent ihrer Arbeitszeit im Büro zu verbringen. Der zuständige Betriebsrat hatte der Maßnahme die Zustimmung verweigert, woraufhin das Gericht in Amsterdam die Genehmigung per Beschluss ersetzte.
Das Gericht unterstrich dabei das Recht des Arbeitgebers, den Arbeitsort innerhalb vernünftiger Grenzen festzulegen, stellte jedoch klar, dass das Urteil keine allgemeine Norm für andere Unternehmen darstelle.
Vorgaben für die Präsenz und Pflichten des Arbeitgebers
Ursprünglich hatte das Management eine feste Präsenzquote von 50 bis 60 Prozent gefordert. Durchgesetzt wurde nun eine Verpflichtung zu 40 Prozent Bürozeit, flankiert von einer sechsmonatigen Übergangsfrist sowie einer Härtefallklausel.
Bei einer regulären Fünftagewoche entspricht diese Quote durchschnittlich zwei Bürotagen. Die Berechnung soll auf Monatsbasis erfolgen, verbunden mit einem festen wöchentlichen Teamtag. Gleichzeitig verpflichtete das Gericht das Unternehmen dazu, eine ausreichende Zahl an Schreibtischen für die Belegschaft bereitzustellen.
In seiner Urteilsbegründung wies das Gericht darauf hin, dass Booking.com für die Einführung der Präsenzpflicht keine harte wissenschaftliche Erfolgsmessung oder eine vorherige Nulllinien-Messung vorlegen müsse. Vielmehr sei es am Betriebsrat gelegen, konkrete Nachteile für die Beschäftigten darzulegen.
Streit um Kontrollmaßnahmen und Historie der Regelung
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Bis zum Jahr 2020 galt bei Booking.com eine vollständige Büropräsenz. Ab Februar 2022 testete das Unternehmen ein hybrides Pilotmodell und führte zum 1. Juli 2023 eine unverbindliche Empfehlung für mindestens 40 Prozent Bürozeit ein. Eine Messung im Zeitraum vom dritten Quartal 2024 bis zum dritten Quartal 2025 zeigte jedoch, dass unter der freiwilligen Handhabung lediglich 27 Prozent der Beschäftigten diese Schwelle erreichten.
Der Betriebsrat hielt dem entgegen, dass 87,1 Prozent der Beschäftigten mit dem freiwilligen Modell zufrieden gewesen seien, und kritisierte zudem geplante Kontrollen über Netzwerkdaten.
Das Gericht schob einer Überwachung durch Ausweisdaten vorerst einen Riegel vor: Die Daten von Zugangspässen dürfen vorläufig nicht an Führungskräfte weitergeleitet werden. Die konkrete Kontrollmethode bedarf laut Urteil weiterhin der formellen Zustimmung des Betriebsrats.
Wachsender Trend zu strengeren Anwesenheitsregeln
Die Entscheidung bei Booking.com falls in eine Phase, in der mehrere Großkonzerne ihre Regelungen für mobile Arbeit verschärfen. Bei Mercedes-Benz soll ab dem 1. Januar 2027 eine neue Betriebsvereinbarung gelten, deren Zustimmung durch den Betriebsrat derzeit noch aussteht.
Nach Kündigung der bisherigen Vereinbarung, die rechnerisch bis zu 100 Prozent Homeoffice gestattete, sollen Führungskräfte Vollzeitbeschäftigten künftig bis zu vier Bürotage pro Woche ohne gesonderte Begründung zuweisen können.
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Laut einem Unternehmenssprecher sollen vier Tage der Standard werden; die Maßnahme ist Teil einer Produktivitätsinitiative, nachdem sich der Vorstandsvorsitzende Ola Källenius zuletzt für fünf Präsenztage ausgesprochen hatte. Auch bei der Deutschen Bahn sollen künftig drei Bürotage wöchentlich als Standard gelten.
Arbeitsmarktdaten des Portals Indeed belegen diesen Umschwung: Bei Bürojobs sank der Homeoffice-Anteil zuletzt um 1,6 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorquartal.
Der Rückgang fiel im Bank- und Finanzwesen mit 4,1 Prozentpunkten am stärksten aus, gefolgt von Daten und Analytics mit 2,6 Prozentpunkten, dem Personalwesen mit 2,1 Prozentpunkten und dem Marketing mit 2,0 Prozentpunkten. Die Indeed-Ökonomin Virginia Sondergeld stellte fest, dass Arbeitgeber mobiles Arbeiten zunehmend als Hindernis betrachten.
Zu ähnlichen Fragestellungen untersuchten das Institut Arbeit und Wirtschaft (IAW) der Universität Bremen und die Arbeitnehmerkammer Bremen hybride Modelle in einer Behörde und einem IT-Dienstleister.
Die Forscher warnten vor Entgrenzungsrisiken sowie Belastungen für die Teamkooperation durch fehlenden informellen Austausch und empfahlen verbindliche Absprachen zur Erreichbarkeit, klare Leistungsregeln und strukturierte Schulungen für Führungskräfte.
