Brandenburgs Finanzämter: Vor-Ort-Hilfe für Rentner startet ab Januar 2027
Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 14:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die 13 Finanzämter des Landes Brandenburg planen ab Januar 2027 Vor-Ort-Veranstaltungen in den Kommunen, um Rentner und Pensionäre bei der Nutzung digitaler Steuerangebote zu unterstützen. Unter dem Titel „Finanzamt vor Ort: Digitale Teilhabe und Alterseinkünfte“ sollen die Bürgerinnen und Bürger direkt vor Ort an die elektronische Abgabe herangeführt werden.
Ausgleich für geschlossene Servicestellen
Das neue Format dient zugleich als Anlaufstelle für Personen, die bislang die Serviceangebote vor Ort genutzt hatten. Anfang 2026 war die Schließung der Service- und Informationsstellen in Finsterwalde, Fürstenwalde und Pritzwalk sowie der Vor-Ort-Services in Neuruppin und Perleberg beschlossen worden.
Diese Standorte wurden im Laufe des Jahres 2026 geschlossen. Auf Basis des künftigen Vor-Ort-Angebots in den Kommunen will die Finanzverwaltung prüfen, ob sich perspektivisch weitere Serviceleistungen etablieren lassen.
Wie das brandenburgische Finanzministerium in einer Mitteilung vom 7. Oktober 2026 erklärte, wird die konkrete Organisation der Termine derzeit noch abgestimmt. Eine vollständige Terminübersicht liegt bislang nicht vor. Erste Auftaktveranstaltungen mit den beteiligten Kommunen sollen noch im Jahr 2026 im Rahmen von Videokonferenzen stattfinden.
In Südbrandenburg sind für die Betreuung bestimmte Finanzämter zuständig: Das Finanzamt Calau deckt die Landkreise Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster ab, das Finanzamt Cottbus ist für die Stadt Cottbus und den Landkreis Spree-Neiße zuständig, während das Finanzamt Königs Wusterhausen den Landkreis Dahme-Spreewald betreut.
Wer die Digitalisierung seiner Steuererklärung selbst in die Hand nehmen möchte, findet in diesem kostenlosen E-Book eine verständliche Schritt-für-Schritt-Anleitung für das offizielle Finanzportal. MeinElster E-Book jetzt kostenlos herunterladen
Papierabgabe bleibt möglich
Nach Angaben der Finanzverwaltung übermitteln inzwischen rund 80 Prozent der Steuerpflichtigen ihre Einkommensteuererklärung auf elektronischem Weg. Brandenburgs Finanzminister Daniel Keller wies jedoch darauf hin, dass Menschen mit Alterseinkünften digitale Angebote bislang deutlich zurückhaltender nutzen.
Keller stellte bereits im Juli 2026 klar, dass für Rentnerinnen und Rentner keine allgemeine ELSTER-Pflicht besteht. Die Steuererklärung kann weiterhin auf Papier eingereicht werden; hierfür steht in Brandenburg auch ein vereinfachter Papiervordruck für Alterseinkünfte zur Verfügung.
Bereits jetzt bietet die Finanzverwaltung Unterstützung bei der Einrichtung eines persönlichen ELSTER-Kontos nach vorheriger Terminvereinbarung an.
Die Handhabung von Online-Steuerportalen wie MeinElster wirkt oft komplizierter als sie ist, wenn man die richtigen Funktionen kennt. Dieser Gratis-Ratgeber hilft Ihnen dabei, Anträge und Erklärungen künftig zeitsparend und ohne fremde Hilfe zu übermitteln. Kostenlosen Leitfaden für MeinElster sichern
Vereinfachte Online-Angebote für Alterseinkünfte
Für Personen im Ruhestand steht zudem die bundesweite Plattform einfachELSTER zur Verfügung. Die Nutzung ist kostenlos und richtet sich an Steuerpflichtige mit inländischen Renten oder Pensionen, einer inländischen Meldeadresse sowie einer Kontoverbindung.
Auch Einkünfte aus Minijobs oder bestimmte Kapitaleinkünfte können darüber erklärt werden, während Mieteinnahmen über dieses Portal nicht abgedeckt sind. Für ledige, kinderlose Arbeitnehmer existiert alternativ die Plattform einfachelsterplus.de.
Die Registrierung bei einfachELSTER erfordert die Steuer-Identifikationsnummer sowie das Geburtsdatum, woraufhin die Zugangsnummer auf dem Postweg verschickt wird. Das System greift auf die vorausgefüllte Steuererklärung zurück und übernimmt vorliegende Rentenbezugsmitteilungen sowie Lohnsteuerbescheinigungen automatisch.
Individuelle Angaben – etwa zu Spenden, außergewöhnlichen Belastungen durch Krankheitskosten, einer Behinderung oder Handwerkerleistungen – müssen die Steuerpflichtigen weiterhin selbst eintragen.

