Bürokratieabbau, Millionen

Bürokratieabbau: 720 Millionen Euro Entlastung durch neue Prüfregeln

Veröffentlicht: 17.07.2026 um 02:44 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung lockert Prüfzyklen für Elektrogeräte. Unternehmen sparen jährlich 720 Millionen Euro. Verantwortung bleibt bestehen.

Bürokratieabbau: Neue Prüfregeln entlasten Firmen um 720 Mio. Euro
Nahaufnahme eines modernen elektrischen Prüfgeräts, das von einer Person gehalten wird, mit einem unscharfen Büro- oder Werkstatthintergrund. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Bundesregierung hat Mitte Juli umfassende Maßnahmen beschlossen. Ein Kernpunkt: Die strengen Prüfzyklen für elektrische Geräte am Arbeitsplatz werden flexibler.

Gefährdungsorientiert statt pauschal

Bisher schrieben die Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 3) oft zweijährliche Prüfungen in Büros und jährliche in Werkstätten vor. Künftig entfallen Prüfpflichten für Kleingeräte wie Wasserkocher oder Ladekabel in Büros – sofern von ihnen kein nennenswertes Risiko ausgeht.

Die Bundesregierung beziffert die jährliche Entlastung durch diese Maßnahme auf rund 720 Millionen Euro. Insgesamt sollen die zehn am 15. Juli beschlossenen Maßnahmen die Wirtschaft um etwa 600 Millionen Euro pro Jahr entlasten. Die kumulierten Entlastungseffekte seit November 2025 liegen bei 10,4 Milliarden Euro.

Trotz der Lockerungen bleibt die grundsätzliche Verantwortung der Arbeitgeber für die Sicherheit bestehen. Experten raten, bestehende Prüfintervalle beizubehalten, bis die genauen gesetzlichen Texte vorliegen.

Technische Grundlagen bleiben

Die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 konkretisiert weiterhin die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Arbeitgeber müssen Art, Umfang und Fristen von Prüfungen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festlegen.

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Das gilt für Maschinen, Hebezeuge, Druckgeräte, Leitern, Gerüste und elektrische Werkzeuge. Die Prüfungen müssen durch befähigte Personen mit entsprechender fachlicher Ausbildung und praktischer Erfahrung erfolgen. Gemäß TRBS 1203 müssen Prüfer für elektrische Gefährdungen Elektrofachkräfte sein. Die Dokumentation der Ergebnisse ist zwingend erforderlich.

Strenge Regeln für Risikobereiche

Von den Lockerungen ausdrücklich ausgenommen sind Bereiche mit erhöhtem Risiko. In Küchen, Spülküchen oder Umgebungen mit Feuchtigkeit oder Hitze bleibt die strikte Prüfpflicht bestehen. Auch für überwachungsbedürftige Anlagen wie Aufzüge oder Druckbehälter ändert sich nichts.

Bei der Instandhaltung müssen Unternehmen weiterhin organisatorische Sicherheitsmaßnahmen beachten. Systeme wie Lockout-Tagout (LOTO) nach DIN EN 17975 verhindern das unbeabsichtigte Wiedereinschalten von Maschinen während Wartungsarbeiten. Energiequellen wie Druckluft, Hydraulik oder elektrischer Strom werden sicher verriegelt und gekennzeichnet.

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Neue EU-Vorgaben ab 2027

Neben den nationalen Entlastungen müssen Betriebe auch europäische Vorgaben im Blick behalten. Ab dem 20. Januar 2027 löst die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 die bisherige Maschinenrichtlinie ab. Das betrifft die technische Dokumentation und den Prüfumfang, besonders bei wesentlichen Änderungen oder Umbauten von Maschinen.

Häufige Mängel bei aktuellen Maschinenprüfungen nach DIN EN 60204-1: fehlende Schutzleiterverbindungen, mangelhafter Potenzialausgleich oder unvollständige Dokumentation. Da Ableitströme durch EMV-Filter oder Frequenzumrichter betriebsbedingt auftreten können, ist eine fachgerechte Bewertung essenziell. Fachleute empfehlen, die technische Dokumentation projektbegleitend zu erstellen.

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