Bund lässt mehr Beschäftigte auf Sabotagerisiko prüfen
Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 13:07 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDas soll das Risiko von Sabotageaktionen mit extremistischem Hintergrund oder im Auftrag eines ausländischen Geheimdienstes reduzieren. Das Kabinett hat dazu eine Verordnung beschlossen. Sie soll Einrichtungen wie etwa die Bahn oder Wasserwerke vor gefährlichen Eingriffen sogenannter Innentäter - gemeint sind Menschen mit Zugang zu wichtigen Anlagen - schützen. Dafür wird neu bestimmt, welche Behörden und Unternehmensteile sicherheitsempfindlich sind.
Bei einer Sicherheitsüberprüfung schauen Behörden vorab, ob eine Person zuverlässig ist - etwa, ob es Hinweise auf Extremismus gibt oder ob jemand erpressbar ist. Der Betroffene muss der Überprüfung zustimmen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wirkt an den Überprüfungen mit. Wie intensiv diese im Einzelfall ausfällt, hängt davon ab, wie hoch das Sicherheitsinteresse am jeweiligen Arbeitsplatz ist.
Besser wappnen gegen von Russland gesteuerte hybride Angriffe
Die Bundesregierung begründet die Neuregelung mit der gestiegenen Gefahr durch Angriffe unterhalb der Schwelle eines Krieges, etwa durch Sabotage oder Spionage. Besonders im Fokus ist die Bedrohung durch Russland, die nach Auskunft der Sicherheitsbehörden vor allem seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine 2022 zugenommen hat. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagt: "Hybride Bedrohungen sind reale Gefahren für Deutschlands Sicherheit." Deshalb sei eine weitere Stärkung des Schutzes kritischer Infrastruktur notwendig.
Neu erfasst werden unter anderem:
* Betreiber von Anlagen, die das Stromnetz nach einem Totalausfall wieder hochfahren können
* Betreiber digitaler Energiesysteme mit mehr als drei Gigawatt Leistung
* große Wasserwerke, die mindestens 22 Millionen Kubikmeter Trinkwasser im Jahr fördern
* Steuerzentralen größerer Talsperren
* Terminals für Flüssigerdgas, die an das Gasnetz angeschlossen sind
Damit niemand die Warnung im Ernstfall behindert
Ein zweiter Entwurf, den das Kabinett beschlossen hat, betrifft das modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS). Über MoWaS warnt der Staat die Bevölkerung, vor Kriegsgefahren aber etwa auch bei drohenden Überflutungen oder anderen Katastrophen. Künftig soll auch technisches Personal der Landesrundfunkanstalten überprüft werden, das an Warnmeldungen beteiligt ist.
Im Dezember hatte der Bundestag mit einer Gesetzesänderung die Überprüfungen verschärft. Die Neufassung der Verordnung erweitert dagegen jetzt den Kreis der Tätigkeiten und Einrichtungen, in denen eine Sicherheitsüberprüfung verlangt werden kann.
Von "vertraulich" bis "streng geheim"
Wie umfangreich die Recherche im konkreten Fall ausfällt, hängt davon ab, wie sicherheitsempfindlich die jeweilige Tätigkeit ist. Es gibt drei Stufen:
* Die Ü1 ist die einfache Sicherheitsüberprüfung, etwa für Personen mit Zugang zu als vertraulich eingestuften Informationen oder zu sicherheitsempfindlichen Bereichen. Dabei werden die Sicherheitserklärung und Personalunterlagen geprüft, Register und Sicherheitsbehörden abgefragt sowie öffentlich zugängliche Informationen im Internet einschließlich sozialer Netzwerke recherchiert.
* Die Ü2 ist die erweiterte Sicherheitsüberprüfung, vor allem bei Zugang zu geheim eingestuften Informationen oder besonders gefährdeten Funktionen. Sie bezieht in der Regel auch Ehe- oder Lebenspartner beziehungsweise Lebensgefährten in die Überprüfung ein.
* Die Ü3 ist die erweiterte Prüfung mit Sicherheitsermittlungen, etwa bei Zugang zu "streng geheim" eingestuften Informationen. Betroffene können persönlich befragt sowie Menschen aus ihrem Umfeld angesprochen werden.
