Heil erwartet neue ökonomische StÀrke durch Schuldenpaket
19.03.2025 - 00:00:00Damit sollen die Ausgaben fĂŒr Verteidigung und weitere sicherheitspolitische Ausgaben ab einer Höhe von einem Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts kĂŒnftig nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet werden. Dabei geht es auch um Ausgaben des Bundes fĂŒr den Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie fĂŒr die Nachrichtendienste, fĂŒr den Schutz der informationstechnischen Systeme und fĂŒr die "Hilfe fĂŒr völkerrechtswidrig angegriffene Staaten". Im ursprĂŒnglichen Entwurf von SPD und Union war die Ausnahme nur fĂŒr Verteidigungsausgaben geplant. DarĂŒber hinaus soll im Grundgesetz die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro ermöglicht werden. Die entsprechenden Kredite sollen ebenfalls von der Schuldenregel ausgenommen werden. Hier hatten die GrĂŒnen durchgesetzt, dass die Zweckbestimmung der Mittel von "fĂŒr Investitionen in die Infrastruktur" auf "fĂŒr zusĂ€tzliche Investitionen in die Infrastruktur und fĂŒr zusĂ€tzliche Investitionen zur Erreichung der KlimaneutralitĂ€t bis 2045" geĂ€ndert wurde. 100 Milliarden Euro sollen den LĂ€ndern fĂŒr Investitionen zur VerfĂŒgung gestellt werden und weitere 100 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds flieĂen. Die Laufzeit des Sondervermögens betrĂ€gt zwölf Jahre. Die ZusĂ€tzlichkeit des Sondervermögens soll unterdessen gewĂ€hrleistet werden, indem zunĂ€chst eine "angemessene Investitionsquote" im regulĂ€ren Bundeshaushalt erreicht wird. Nach dem Beschluss des Bundestags muss noch der Bundesrat am Freitag zustimmen.


