Bundesgericht, Betriebsratsrechte

Bundesgericht stÀrkt Betriebsratsrechte bei auslÀndischen Firmen

15.05.2026 - 13:38:52 | boerse-global.de

Das Bundesarbeitsgericht erlaubt BetriebsrÀte an deutschen Stationen internationaler Airlines, unabhÀngig vom Konzernsitz.

Bundesgericht stĂ€rkt Betriebsratsrechte bei auslĂ€ndischen Firmen - Bild: ĂŒber boerse-global.de
Bundesgericht stĂ€rkt Betriebsratsrechte bei auslĂ€ndischen Firmen - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Die Entscheidung fĂ€llt in eine Zeit wachsender Spannungen zwischen Arbeitnehmern und KonzernfĂŒhrungen.

Grundsatzurteil zu BetriebsrÀten an FlughÀfen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wies am 13. Mai 2026 die Beschwerde der Malta Air zurĂŒck – einer Tochter des irischen Billigfliegers Ryanair. Die Richter stellten klar: Die Stationierungsorte internationaler Airlines in Deutschland sind berechtigt, eigene BetriebsrĂ€te zu wĂ€hlen – unabhĂ€ngig vom Hauptsitz des Mutterkonzerns im Ausland.

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Konkret ging es um rund 320 BeschĂ€ftigte am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER). Malta Air hatte argumentiert, ein deutscher Betriebsrat verstoße gegen den Grundsatz der TerritorialitĂ€t, da die Zentrale in Malta und die Konzernmutter in Irland sitzen. Das BAG sah das anders: Die Berliner Basis agiere eigenstĂ€ndig genug, um ein eigenes Gremium zu rechtfertigen (Az. 7 ABR 7/25).

Die Gewerkschaften Verdi und die Vereinigung Cockpit (VC) begrĂŒĂŸten das Urteil. Andreas Pinheiro von der VC sprach von einem „wichtigen Signal fĂŒr die gesamte Luftfahrtbranche“. Verdi-Vertreter betonten, das Urteil setze klare Grenzen fĂŒr internationale Anbieter auf dem deutschen Markt.

Doch die Zukunft der Berliner Belegschaft bleibt ungewiss. Ryanair hatte bereits angekĂŒndigt, seinen Standort am BER zum 24. Oktober 2026 zu schließen – mit Verweis auf zu hohe Standortkosten. Die Gewerkschaften kritisieren diesen Schritt als EinschĂŒchterungsversuch gegenĂŒber BeschĂ€ftigten, die sich organisieren wollen.

VW: „Rote Linie“ gegen Werksschließungen

Auch bei Volkswagen brodelt es. Betriebsratschefin Daniela Cavallo sowie IG-Metall-Chefin Christiane Benner und Bezirksleiter Thorsten Gröger lehnen Werksschließungen in Deutschland kategorisch ab. Sie berufen sich auf eine Restructuringvereinbarung von 2024, die betriebsbedingte KĂŒndigungen und Standortschließungen ausschließt – im Gegenzug fĂŒr den Abbau von rund 35.000 Stellen auf anderen Wegen.

Hintergrund: VW-Chef Oliver Blume prĂŒft einen KapazitĂ€tsabbau in Europa um 500.000 Fahrzeuge. Markenchef Thomas SchĂ€fer bezeichnet Werksschließungen zwar als „nachrangige Option“ – die Arbeitnehmerseite bleibt dennoch alarmiert. Sie zeigt sich offen fĂŒr neue GeschĂ€ftsfelder wie RĂŒstungsauftrĂ€ge oder eine engere Zusammenarbeit in China, um die Auslastung der Standorte zu sichern.

Am 20. Mai 2026 findet die erste Betriebsversammlung des neu gewĂ€hlten Wolfsburger Betriebsrats statt – Schwerpunkte: DiversitĂ€t und die Herausforderungen des industriellen Wandels.

Digitaler Outsourcing-Trend trifft Dresden

Die Schattenseiten der Globalisierung zeigt der Fall One Identity. Das Softwareunternehmen schloss am 11. Mai 2026 seinen Entwicklungsstandort in Dresden und verlagerte die Arbeiten am Identity Manager nach Budapest. 41 Mitarbeiter wurden freigesetzt.

CTO Gihan Munasinghe, seit Februar 2026 im Amt, begrĂŒndete den Schritt unter anderem mit mangelnder Offenheit des bestehenden Teams. Das neue Team in Ungarn soll stĂ€rker auf KĂŒnstliche Intelligenz setzen. Der Dresdner Betriebsrat konnte immerhin einen Sozialplan aushandeln – der Fall zeigt jedoch die Verletzlichkeit spezialisierter Entwicklungsstandorte.

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Weiterbildung fĂŒr BetriebsrĂ€te wird wichtiger

Angesichts der zunehmenden KomplexitĂ€t setzen Arbeitnehmervertreter verstĂ€rkt auf Qualifizierung. Der DJV bietet am 11. und 12. Juni 2026 ein Seminar zu den Grundlagen des Betriebsverfassungsgesetzes an. Ein spezialisiertes Webinar zum Datenschutz in BetriebsratsbĂŒros folgt Ende Juni – die DSGVO wird auch in der Mitarbeitervertretung immer relevanter.

Analyse: Mitbestimmung im Wandel

Das BAG-Urteil zeigt: Das deutsche Rechtssystem passt sich an mobile Unternehmensstrukturen an. Die Schutzmechanismen des Betriebsverfassungsgesetzes lassen sich nicht einfach durch einen Auslandssitz umgehen.

Doch die Drohung mit Standortschließungen – wie bei Ryanair und One Identity – offenbart die Grenzen juristischer Erfolge. Das Recht auf Organisation nĂŒtzt wenig, wenn der Konzern anschließend den Standort dichtmacht. Die „hohen Standortkosten“ bleiben ein wiederkehrendes Argument des Managements.

Bei VW geht es dagegen um den Erhalt des Einflusses eines etablierten, mĂ€chtigen Betriebsrats in Zeiten des Umbruchs. Die Vereinbarungen von 2024 zeigen: Die Arbeitsbeziehungen in der Autoindustrie werden zunehmend von langfristigen Kompromissen bestimmt, die Jobsicherheit mit den gewaltigen Investitionen in neue Technologien balancieren mĂŒssen.

Ausblick: Signalwirkung fĂŒr die Dienstleistungsbranche

Die Folgen des BAG-Urteils werden weit ĂŒber die Luftfahrt hinausreichen. Gewerkschaften wie Verdi fordern bereits gesetzliche Nachbesserungen, um Schlupflöcher fĂŒr internationale Konzerne zu schließen. Branchenbeobachter erwarten, dass auch andere auslĂ€ndische Airlines an ihren deutschen Standorten mit Organisationsbestrebungen konfrontiert werden.

Bei Volkswagen wird der Dialog zwischen Vorstand und Betriebsrat in den kommenden Wochen an IntensitĂ€t zunehmen. Die Betriebsversammlung am 20. Mai wird zeigen, ob die Arbeitnehmer konkrete Zusagen fĂŒr den Erhalt ihrer Standorte erhalten. FĂŒr die deutsche Wirtschaft insgesamt sind diese Auseinandersetzungen ein Gradmesser fĂŒr die Zukunft des Sozialpartnermodells in einer globalisierten und digitalisierten Welt.

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