Dobrindt, ZurĂŒckweisung

Dobrindt hĂ€lt an ZurĂŒckweisung von Asylsuchenden fest

02.06.2025 - 19:23:31

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hĂ€lt an der ZurĂŒckweisung von Asylsuchenden fest, obwohl eine Gerichtsentscheidung Zweifel an ihrer RechtsmĂ€ĂŸigkeit nĂ€hrt.

"Wir halten an unserer Rechtsauffassung auch fest", sagte er in Berlin.

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte in einer Eilentscheidung festgestellt, die ZurĂŒckweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet sei rechtswidrig. Ohne DurchfĂŒhrung des sogenannten Dublin-Verfahrens dĂŒrfen sie nicht abgewiesen werden, entschied das Gericht.

Die Dublin-Verordnung legt fest, welcher EU-Staat fĂŒr ein Asylverfahren zustĂ€ndig ist. Im konkreten Fall ging es um drei Somalier, die nach der neuen Regelung am 9. Mai von Frankfurt (Oder) aus nach Polen zurĂŒckgeschickt wurden.

Dobrindt hatte am 7. Mai, wenige Stunden nach seinem Amtsantritt als Bundesinnenminister, eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfĂŒgt. Gleichzeitig ordnete er an, kĂŒnftig sollten auch Asylsuchende an der Grenze zurĂŒckgewiesen werden können. Dies soll allerdings nicht fĂŒr Schwangere, Kinder und andere Angehörige vulnerabler Gruppen gelten.

Seinen Angaben zufolge hatten die Somalier, die in Berlin das Gericht angerufen hatten, bereits am 2. und am 3. Mai versucht nach Deutschland einzureisen, ohne ein Asylgesuch vorzubringen. Dies hÀtten sie erst beim dritten Versuch am 9. Mai getan.

@ dpa.de