Cannstatter, Wasen

Cannstatter Wasen: 11 KlÀger wollen Rauchverbot in den Festzelten durchsetzen

Veröffentlicht am: 26.09.2026 um 09:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Elf KlÀger wenden sich gegen die Ausnahme im Landesgesetz; in Bayerns Bierzelten gilt das Rauchverbot bereits seit 2010.

Cannstatter Wasen: Verfassungsbeschwerde zielt auf Rauchverbot in Festzelten
Leeres, weitlÀufiges Festzelt mit hölzernen Tischen und BÀnken in einer ruhigen, menschenleeren AtmosphÀre. Illustration mit AI erstellt.

Mit dem Start des Cannstatter Volksfests am Freitag, den 25. September 2026, rĂŒckt eine spezifische Regelung des Nichtraucherschutzes in den Fokus der Öffentlichkeit.

Obwohl in Baden-WĂŒrttemberg seit wenigen Monaten ein verschĂ€rftes Nichtraucherschutzgesetz in Kraft ist, bleibt der Konsum von Tabakwaren in den Festzelten auf dem Wasen weiterhin gestattet. Grund hierfĂŒr sind explizite Ausnahmeregelungen im Gesetz, die Bier-, Wein- und Festzelte von den neuen Verboten ausklammern.

Ausnahmeregelungen im neuen Landesgesetz

Das aktualisierte Nichtraucherschutzgesetz sieht weitreichende EinschrĂ€nkungen fĂŒr öffentliche RĂ€ume vor. Zu den Bereichen, in denen das Rauchen nun untersagt ist, gehören unter anderem SpielplĂ€tze, Haltestellen, FreibĂ€der sowie Zoos und Freizeitparks. Dabei wurden auch moderne Alternativen wie E-Zigaretten, Vapes und Shishas in die Verbote einbezogen.

Trotz dieser VerschĂ€rfungen hat die Landesregierung entschieden, Festzelte nicht in den Geltungsbereich des Rauchverbots aufzunehmen. Diese Entscheidung steht im Gegensatz zu Empfehlungen eines BĂŒrgerforums, das sich im Vorfeld fĂŒr ein Rauchverbot auch in Festzelten ausgesprochen hatte. Die Landesregierung begrĂŒndete die Beibehaltung der Ausnahme damit, dass es sich bei solchen Veranstaltungen um zeitlich begrenzte Ereignisse handele.

Juristisches Vorgehen gegen die Befreiung der Festzelte

Gegen diese Ausnahmeregelungen hat sich nun juristischer Widerstand formiert. Beim Verfassungsgerichtshof Baden-WĂŒrttemberg wurde eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, die darauf abzielt, die Festzelte auf dem Cannstatter Volksfest kĂŒnftig rauchfrei zu gestalten. Das entsprechende Dokument umfasst 140 Seiten und wird von insgesamt 11 KlĂ€gern getragen. UnterstĂŒtzt wird die Klage vom Nichtraucherschutzverband Deutschland sowie der Organisation Pro Rauchfrei.

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In Baden-WĂŒrttemberg sind Festzelte von den neuen Rauchverboten ausgenommen — doch eine 140-seitige Verfassungsbeschwerde mit 11 KlĂ€gern zielt genau auf diese Ausnahme. Wer sein Zelt jetzt umrĂŒstet, ist auf beide Szenarien vorbereitet. Kostenlosen Rechts-Check fĂŒr Festzeltbetreiber anfordern

Die KlĂ€ger fĂŒhren verschiedene rechtliche Argumente an. Neben einer Verletzung des Gleichheitssatzes wird insbesondere das Recht auf körperliche Unversehrtheit geltend gemacht. Unter den KlĂ€gern befindet sich zudem ein selbststĂ€ndiger Musiker, der eine Verletzung seiner Berufsfreiheit anfĂŒhrt, da er in den Zelten zwangslĂ€ufig dem Tabakrauch ausgesetzt sei.

Stephan Weinberger, der Vorstandsvorsitzende von Pro Rauchfrei, erklÀrte dazu, dass nach EinschÀtzung der Organisation zudem eine Verletzung der europÀischen Menschenrechtskonvention vorliege.

Vergleich mit den Regelungen auf dem MĂŒnchner Oktoberfest

Die aktuelle Debatte in Baden-WĂŒrttemberg verdeutlicht die unterschiedliche Handhabung des Nichtraucherschutzes bei Großveranstaltungen in Deutschland. In Bayern gilt bereits seit dem Jahr 2010 ein striktes Rauchverbot in Bierzelten, das auch fĂŒr das MĂŒnchner Oktoberfest bindend ist. WĂ€hrend das Rauchen auf dem dortigen FestgelĂ€nde und in den BiergĂ€rten im Freien weiterhin erlaubt bleibt, mussten die Wirte in MĂŒnchen auf die Verbote reagieren.

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Auf dem MĂŒnchner Oktoberfest gilt seit 2010 ein striktes Rauchverbot in Bierzelten — die Wirte haben mit Balkonen und AußenflĂ€chen reagiert. Wenn Sie wissen wollen, wie Sie Ihr Zelt in drei Schritten auf rauchfreie Zonen umstellen, ohne GĂ€ste zu verlieren: Schritt-fĂŒr-Schritt-UmrĂŒst-Leitfaden jetzt sichern

In der Folge wurden viele Zelte in MĂŒnchen mit speziellen AußenflĂ€chen oder Balkonen ausgestattet, um rauchenden GĂ€sten einen Bereich außerhalb des geschlossenen Zeltinnenraums zu bieten.

In Stuttgart hingegen bleibt die traditionelle Regelung vorerst bestehen, sofern die Verfassungsbeschwerde nicht zu einer kurzfristigen Änderung der Rechtspraxis fĂŒhrt. Die BefĂŒrworter eines Verbots hoffen durch den juristischen Weg eine Angleichung an Standards zu erreichen, wie sie in anderen BundeslĂ€ndern bereits seit ĂŒber einem Jahrzehnt ĂŒblich sind.

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