CBAM-Ausnahme für Ukraine: Lamy fordert Befreiung vom CO2-Grenzausgleich
Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 00:23 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der ehemalige EU-Handelskommissar Pascal Lamy hat sich für eine Ausnahme der Ukraine vom CO2-Grenzausgleichssystem CBAM ausgesprochen. Im Interview begründete er den Vorstoß mit der prekären Wirtschaftslage des Landes und den massiv eingebrochenen Industrieexporten in die EU.
Ukrainische Stahlindustrie im freien Fall
Die Einführung von CBAM trifft die Ukraine in einer ohnehin schwierigen Phase. Die Handelsströme sind durch den anhaltenden Konflikt massiv gestört. Im ersten Quartal 2026 brachen die ukrainischen Stahlexporte in die EU um über 60 Prozent ein. Bei Langstahlprodukten sanken die Ausfuhren in der ersten Jahreshälfte um 42 Prozent.
Das Problem: Die ukrainische Produktion ist extrem CO2-intensiv. Mit durchschnittlich 2,1 Tonnen CO2 pro Tonne Stahl liegt der Wert weit über dem internationalen Durchschnitt. Die Folge: Ukrainische Stahlproduzenten zahlen rund 58 Euro CBAM-Gebühren pro Tonne – Wettbewerber kommen auf gerade mal 18 Euro.
Eisenbahn und Stromsektor unter Druck
Die Abgabe hinterlässt auch in der Logistik ihre Spuren. Die staatliche Eisenbahn Ukrzaliznytsia verzeichnete im ersten Halbjahr 2026 einen Frachtrückgang von 20 Prozent auf 31,4 Millionen Tonnen. Besonders heftig: Der Eisenerztransport brach um 36,7 Prozent ein.
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Auch der Stromsektor ächzt unter den neuen Regeln. Laut Branchenanalysen könnten die ukrainischen Stromexporte um mehr als 60 Prozent zurückgehen. Gleichzeitig zeichnet sich eine paradoxe Entwicklung ab: Die Ukraine könnte zum Hauptabnehmer für Überschussstrom aus dem Westbalkan werden. Der Preis für CBAM-Zertifikate lag im zweiten Quartal 2026 stabil bei 75,28 Euro pro Tonne.
Politisches Tauziehen um Ausnahmen
Lamys Vorschlag sieht eine Befreiung von CBAM-Zahlungen vor – gekoppelt an konkrete Dekarbonisierungs-Meilensteine im Rahmen der EU-Beitrittsbemühungen. Mehrere EU-Parlamentarier und Wirtschaftsverbände unterstützen den Vorstoß.
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Gegenüber anderen Handelspartnern bleibt die EU dagegen hart. Im WTO-Streitbeilegungsgremium lehnte Brüssel kürzlich einen russischen Antrag auf ein Schiedspanel zur Prüfung von CBAM ab. Russland bezeichnet den Mechanismus als protektionistisch und diskriminierend. Die EU kontert: Das System sei WTO-konform. Sollte Russland im September einen zweiten Antrag stellen, müsste das Gremium laut geltendem Recht automatisch eingesetzt werden.
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