Ceconomy-Übernahme: EU genehmigt JD-Einstieg mit Auflagen
Veröffentlicht am: 03.11.2026 um 11:57 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSAuflagen für zehn Jahre
- Die EU-Kommission genehmigte den Erwerb der Ceconomy AG durch die JD-Unternehmensgruppe am Dienstag.
- JD erhält laut Kommission staatliche Subventionen aus China, die den EU-Binnenmarkt verzerren könnten.
- Lager-, Logistik- und Technologiedienstleistungen müssen auch anderen Einzelhändlern zu gleichen Bedingungen angeboten werden.
- Ein unabhängiger Treuhänder soll die Einhaltung der Verpflichtungszusagen überwachen.
EU genehmigt Einstieg bei Ceconomy unter Bedingungen
Die EU-Kommission hat die Übernahme der Ceconomy AG durch die chinesische JD-Unternehmensgruppe unter Auflagen genehmigt. Die Brüsseler Behörde teilte am Dienstag mit, sie habe den Erwerb nach der Verordnung über drittstaatliche Subventionen freigegeben.
Subventionen als Wettbewerbsrisiko
Bei der Prüfung stellte die Kommission fest, dass der chinesische Konzern staatliche Subventionen erhält. Diese könnten den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt verzerren.
Zusagen für andere Händler
Um die Bedenken auszuräumen, verpflichteten sich die beteiligten Unternehmen, gruppeninterne Transaktionen zu Marktbedingungen abzuwickeln. Zudem sollen Lager- und Logistikdienstleistungen sowie technologische Dienstleistungen von JD auch anderen Einzelhändlern zu denselben Bedingungen wie Ceconomy angeboten werden.
Treuhänder überwacht Umsetzung
Die Verpflichtungszusagen gelten für zehn Jahre. Nach Angaben der Kommission sollen sie die aus den Subventionen resultierende Verzerrung vollständig beseitigen; ein unabhängiger Treuhänder soll die Umsetzung überwachen.
EU-Kommissionsvize Teresa Ribera erklärte, Verbraucher profitierten von Wettbewerb im Einzelhandel und im elektronischen Handel sowie von gleichen Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen. Die Zusagen sollen unter anderem eine Quersubventionierung der Aktivitäten der beteiligten Unternehmen in Europa verhindern.
Die Entscheidung fällt in den Anwendungsbereich der EU-Verordnung über drittstaatliche Subventionen. Das Instrument soll verhindern, dass staatliche Unterstützung aus Ländern außerhalb der Europäischen Union Unternehmen bei Übernahmen oder im Wettbewerb einen Vorteil verschafft, der den Binnenmarkt verzerren kann.
Für Ceconomy ist die Genehmigung der zentrale europäische Schritt für den geplanten Einstieg der JD-Unternehmensgruppe. Die Auflagen betreffen nicht nur die Finanzierung oder die interne Organisation des Konzerns, sondern auch den Zugang anderer Händler zu Lager-, Logistik- und Technologiedienstleistungen. Dadurch soll verhindert werden, dass Ceconomy gegenüber Wettbewerbern von konzerninternen Vorteilen profitiert.
Langfristige Kontrolle der Verpflichtungen
Die Laufzeit von zehn Jahren macht deutlich, dass die Kommission die möglichen Auswirkungen nicht nur zum Zeitpunkt der Übernahme betrachtet. Ein unabhängiger Treuhänder soll die Einhaltung überwachen. Für Kunden von MediaMarkt und Saturn ändert die Entscheidung zunächst vor allem die Eigentümerstruktur; im Wettbewerb des Elektronikhandels bleibt entscheidend, ob die zugesagten Bedingungen tatsächlich allen relevanten Händlern offenstehen.
Der Fall zeigt zugleich, dass die EU bei Beteiligungen chinesischer Unternehmen neben klassischen Fusionskontrollen auch die Herkunft möglicher Wettbewerbsvorteile prüft. Die Genehmigung unter Auflagen erlaubt die Transaktion, bindet die beteiligten Unternehmen aber über Jahre an überprüfbare Verhaltensregeln.
