CLP-Verordnung: EU-Parlament billigt neue Kennzeichnungsregeln mit 477 Stimmen
Veröffentlicht am: 23.10.2026 um 09:30 Uhr | Redaktion boerse-global.deDer Verband der Chemischen Industrie (VCI) hat die durch das sogenannte Omnibuspaket VI beschlossenen Vereinfachungen bei der europäischen CLP-Verordnung begrüßt.
Die Neuregelungen umfassen Anpassungen bei Kennzeichnungsvorschriften, Übergangsfristen, Informationspflichten für Werbung und Fernabsatz sowie eine erweiterte digitale Kennzeichnung. Damit werden einzelne Anforderungen der CLP-Revision aus dem Jahr 2024 vor ihrer tatsächlichen Anwendung teilweise zurückgenommen oder abgemildert, wie der Verband in einem Bericht vom 22. Oktober 2026 mitteilte.
VCI-Vertreterin Ulrike Zimmer bezeichnete die Verabschiedung des Pakets als einen wichtigen Schritt, betonte jedoch zugleich, dass der Vereinfachungsprozess damit nicht enden dürfe. Der Verband fordere weitere Entlastungen bei Kennzeichnungs- und Datenanforderungen, den bestehenden Meldepflichten sowie den Schnittstellen zwischen verschiedenen EU-Regelwerken und plädiere für eine stärkere Ausrichtung am weltweiten Einstufungssystem UN GHS.
Parlament billigt Kompromiss zu Kennzeichnung und Fristen
Zuvor hatte das Europäische Parlament am 22. Oktober 2026 die politische Einigung mit dem Rat von Mitte Juni zur Vereinfachung der Vorschriften für Kosmetika, CLP und Düngemittel mit großer Mehrheit bestätigt. Für das Paket stimmten 477 Abgeordnete, 59 votierten dagegen und 41 enthielten sich, nachdem ein Ablehnungsantrag der Linksfraktion zurückgewiesen worden war.
Für die CLP-Kennzeichnung sieht der Beschluss des Parlaments nun spezifische Mindestschriftgrößen vor: Für die sogenannte x-Höhe gilt ein Standardwert von 1,2 Millimetern, während für kleine Verpackungen mit einem Volumen von bis zu 125 Millilitern eine Mindesthöhe von 0,9 Millimetern festgelegt wurde.
Bei einer strengeren Einstufung von Stoffen erhalten Unternehmen eine Frist von 15 Monaten zur Aktualisierung der Etiketten. Die neuen Kennzeichnungsregeln treten 18 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung in Kraft, für Vorgaben zum digitalen Kontakt gilt eine Frist von 36 Monaten.
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Regelungen für Kosmetika und Düngemittel
Das Chemikalien-Omnibuspaket umfasst zudem geänderte Übergangsfristen für die Eliminierung krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe (CMR) in Kosmetika. Nach den Parlamentsvorgaben verbleiben nach einer Einstufung 6 Monate bis zur Einstellung des Inverkehrbringens und 12 Monate bis zur vollständigen Nichtverfügbarkeit der Produkte im Handel.
Anträge auf Ausnahmegenehmigungen müssen innerhalb von 3 Monaten nach einer Neuklassifizierung gestellt werden; bei einer Ablehnung aus Sicherheitsgründen gelten Fristen von 3 beziehungsweise 9 Monaten, bei Vorliegen einer Alternative Fristen von 24 beziehungsweise 36 Monaten für die Kategorien 1A und 1B.
Im Bereich der Düngemittel bleibt die Pflicht zur REACH-Registrierung für Stoffe bestehen, die harmonisiert als besonders schädlich eingestuft sind.
Wirtschaftliche Entlastung und politische Bewertung
Nach Berechnungen der Europäischen Kommission bringt das Paket spürbare Entlastungen für die Branche. Die jährlichen Einsparungen werden auf mindestens 363 Millionen Euro beziffert. Der betroffene Sektor umfasst rund 29.000 Unternehmen mit 1,2 Millionen direkten Arbeitsplätzen und weiteren 19 Millionen Beschäftigten entlang der Lieferketten.
Im Parlament hob die EVP-Fraktion hervor, dass das generelle Verbot krebserregender Stoffe in Kosmetika ohne Ausnahmen aufgrund der Exposition bestehen bleibe und wissenschaftliche Experten weiterhin eingebunden seien.
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Dimitris Tsiodras von der EVP erklärte, man erleichtere den Unternehmen das Wirtschaften, ohne die Sicherheitsstandards abzusenken, während Salvatore De Meo betonte, dass klare Kennzeichnungen sowohl Verbrauchern als auch Betrieben nützen.
Aus den Reihen der S&D-Fraktion hieß es, man habe gegen weitergehende Deregulierungsvorschläge strengere Schutzmaßnahmen durchgesetzt. Verhandlungsführer Kristian Vigenin unterstrich, Vereinfachungen dürften nicht auf Kosten der menschlichen Gesundheit gehen, und Idoia Mendia verwies auf das Grundrecht der Verbraucher auf Transparenz über Produktinhalte.
Die ECR-Fraktion begrüßte den Abbau von EU-Bürokratie und verhältnismäßigere Übergangsfristen für kleine und mittlere Betriebe. Piotr Müller hob hervor, dass Compliance-Kosten ohne Gefährdung wesentlicher Schutzstandards gesenkt würden, während Pietro Fiocchi anmerkte, dass bessere Regulierung nicht mit schwächerer Regulierung gleichzusetzen sei.
