Corona-Soforthilfen, Bundesrechnungshof

Corona-Soforthilfen: Rechnungshof sieht 1,5 Milliarden Euro offen

Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 10:44 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS
Der Bundesrechnungshof sieht bei der Abrechnung der Corona-Soforthilfen weiterhin erhebliche Nachweislücken. Nach einem Bericht an den Haushaltsausschuss könnten knapp 1,5 Milliarden Euro zusätzlich zurückgefordert werden.

Hilfsprogramm mit 13,9 Milliarden Euro

  • Der Bund zahlte im Frühjahr 2020 rund 13,9 Milliarden Euro an Corona-Soforthilfen aus.
  • Insgesamt wurden rund 1,74 Millionen Anträge bewilligt.
  • Der Förderzeitraum betrug drei Monate, während Betriebsschließungen im Schnitt rund sechs Wochen dauerten.
Bundesrechnungshof (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Bundesrechnungshof prüft Corona-Soforthilfen

Sechs Jahre nach dem Ende der Corona-Soforthilfen haben Bund und Länder nach Einschätzung des Bundesrechnungshofs noch nicht ausreichend nachgewiesen, ob die Milliardenhilfen ordnungsgemäß und wirtschaftlich verwendet wurden. Die Rechnungsprüfer sehen zusätzliches Rückzahlungspotenzial von knapp 1,5 Milliarden Euro.

Das geht aus einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags hervor, über den das Magazin Politico berichtet.

13,9 Milliarden Euro ausgezahlt

Der Bund hatte im Frühjahr 2020 rund 13,9 Milliarden Euro an kleine Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler ausgezahlt. Insgesamt wurden rund 1,74 Millionen Anträge bewilligt.

Die Hilfen sollten akute Liquiditätsengpässe während der Pandemie überbrücken. Die Länder waren vollständig für die Durchführung des Programms verantwortlich.

Förderzeitraum führte zu Überkompensationen

Der Förderzeitraum betrug drei Monate, während die tatsächlichen Betriebsschließungen laut dem Bericht nur rund sechs Wochen dauerten. Dadurch kam es in vielen Fällen zu sogenannten Überkompensationen.

Das Bundeswirtschaftsministerium geht dem Bericht zufolge bereits seit 2022 davon aus, dass rund 30 Prozent der gewährten Corona-Soforthilfen über dem tatsächlichen Bedarf lagen.

Rückzahlungspotenzial von knapp 1,5 Milliarden Euro

Der Bundesrechnungshof sieht deshalb weiteres Potenzial für Rückzahlungen. Der Bericht stellt zugleich infrage, ob Bund und Länder die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Verwendung der insgesamt ausgezahlten Mittel ausreichend belegt haben.

Die konkrete Abwicklung möglicher Rückforderungen liegt im Rahmen der Länderzuständigkeit. Für Empfänger kann dies je nach Einzelfall zu weiteren Prüfungen und Rückzahlungsforderungen führen.

Die Corona-Soforthilfen wurden im Frühjahr 2020 als kurzfristige Liquiditätshilfe für kleine Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler geschaffen. Bund und Länder mussten das Programm unter hohem Zeitdruck umsetzen, wobei die Länder die vollständige Durchführung übernahmen. Diese Konstruktion beschleunigte die Auszahlung, erschwerte aber eine einheitliche Prüfung der tatsächlichen Hilfebedarfe.

Rückforderungen als Folge der Überkompensation

Der zentrale Prüfpunkt ist die Differenz zwischen dem bewilligten Förderzeitraum und dem tatsächlichen pandemiebedingten Ausfall. Wenn Unternehmen ihre Tätigkeit früher wieder aufnehmen konnten oder der Liquiditätsengpass geringer ausfiel als zunächst angenommen, entstanden Überzahlungen. Das Bundeswirtschaftsministerium geht dem Bericht zufolge seit 2022 davon aus, dass rund 30 Prozent der Hilfen über dem tatsächlichen Bedarf lagen.

Das zusätzliche Rückzahlungspotenzial von knapp 1,5 Milliarden Euro betrifft damit nicht automatisch eine einheitliche Rückforderung für alle Empfänger. Entscheidend sind die jeweiligen Bewilligungsbedingungen der Länder, die individuelle Abrechnung und die Frage, ob Rückzahlungen bereits erfolgt oder noch offen sind.

Finanzielle Bedeutung für Bund und Länder

Für die öffentlichen Haushalte geht es neben möglichen Rückflüssen auch um die Qualität der Mittelkontrolle. Der Rechnungshof verlangt nach sechs Jahren offenbar belastbarere Nachweise darüber, ob die Milliardenhilfen ordnungsgemäß und wirtschaftlich eingesetzt wurden. Für betroffene Empfänger können weitere Prüfungen und Rückforderungsbescheide finanzielle Belastungen bedeuten.

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