CSRD für Drittstaaten: EFRAG senkt Schwellenwerte auf 450 Mio. Euro
Veröffentlicht am: 27.07.2026 um 20:12 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat einen Entwurf für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU vorgelegt. Das Regelwerk ESRS-40a konkretisiert die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) für Drittstaaten-Konzerne. Eine umfassende Konsultationsphase hat begonnen.
Fokus auf Auswirkungen und Wahlfreiheit
Der Entwurf unterscheidet sich grundlegend von den Standards für EU-Unternehmen. Im Kern geht es um die sogenannten Auswirkungen (Impacts): Während EU-Firmen auch über finanzielle Risiken und Chancen berichten müssen, beschränkt sich die Pflicht für Nicht-EU-Konzerne primär auf die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft.
Zudem sieht der Entwurf eine Wahlmöglichkeit vor. Betroffene Konzerne können entscheiden, ob sie Informationen über ihre weltweiten Aktivitäten oder nur über ihre Tätigkeiten innerhalb der EU offenlegen. Die EFRAG nennt diesen Ansatz „Mixed Approach“.
Deutlich weniger betroffene Firmen
Im Zuge einer begleitenden Revision wurden die Schwellenwerte angepasst. Berichtspflichtig sind Nicht-EU-Unternehmen künftig erst, wenn sie in der EU mehr als 450 Millionen Euro Umsatz erzielen und ihre Tochtergesellschaften in der Union die 200-Millionen-Euro-Marke überschreiten.
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Die Folge: Der Kreis der betroffenen Akteure schrumpft massiv. Statt ursprünglich kalkulierten 10.000 Konzernen wären nur noch rund 1.200 Unternehmen betroffen. Das Europäische Parlament hatte im Herbst 2025 einen ersten Vorschlag zur Vereinfachung der Schwellenwerte noch abgelehnt. Nun liegen die neuen Parameter auf dem Tisch.
Zeitplan: Konsultation bis Oktober 2026
Mit der Veröffentlichung des Entwurfs startet eine 100-tägige Konsultationsphase. Marktteilnehmer und Interessenvertreter können bis zum 31. Oktober 2026 Stellungnahmen einreichen. Die EFRAG strebt an, den finalen Standard bis Januar 2027 fertigzustellen.
Für die betroffenen Unternehmen zeichnet sich ein mehrstufiger Umsetzungszeitraum ab. Die erste Berichterstattung nach den neuen Vorgaben soll für das Geschäftsjahr 2028 erfolgen. Die entsprechenden Nachhaltigkeitsberichte müssten dann im Jahr 2029 erstmals öffentlich zugänglich sein.
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Internationale Entwicklungen
Parallel zu den europäischen Bestrebungen treiben auch andere Finanzplätze ihre Standards voran. Die singapurische Regulierungsbehörde ACRA hat ebenfalls einen Entwurf für nationale Nachhaltigkeitsberichtsstandards vorgelegt. Auch dort läuft die Konsultationsfrist bis Ende Oktober 2026. Während Klimaberichte in Singapur verpflichtend werden sollen, bleibt die Berichterstattung über andere Nachhaltigkeitsaspekte zunächst freiwillig. Der globale Trend zu stärkerer Regulierung der nicht-finanziellen Unternehmensführung ist unübersehbar.
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