CSRD-Reform: Nachhaltigkeitsberichtspflicht für 90% weniger Firmen
Veröffentlicht: 09.07.2026 um 00:34 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Mit dem neuen delegierten Rechtsakt im Omnibus-I-Paket reagiert Brüssel auf jahrelange Kritik an der Bürokratielast. Der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen schrumpft drastisch – und die geforderten Informationen werden deutlich weniger.
Mittelstand atmet auf
Die zentrale Änderung: Die Schwellenwerte für die Berichtspflicht nach der CSRD steigen massiv. Künftig müssen nur noch Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und über 450 Millionen Euro Umsatz berichten. Die Folge: Rund 90 Prozent der ursprünglich betroffenen Unternehmen fallen aus der Pflicht. EU-weit sinkt die Zahl von geschätzt 50.000 auf rund 5.000 Firmen.
Das spart Geld, und zwar richtig. Experten rechnen mit Kostensenkungen von über 30 Prozent für die betroffenen Unternehmen. Kumuliert sollen zwischen 2027 und 2031 rund 4,7 Milliarden Euro weniger für die Berichterstattung anfallen.
Weniger Daten, mehr Wesentlichkeit
Die überarbeiteten ESRS-Standards sind radikal verschlankt. Die Anzahl der Pflicht-Datenpunkte wurde um mehr als 60 Prozent gesenkt, die Gesamtzahl sogar um über 70 Prozent. Der Fokus liegt künftig stärker auf der Wesentlichkeitsanalyse – Unternehmen entscheiden selbst, welche Informationen wirklich relevant sind.
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Doch nicht alles fällt weg. Die Berichterstattung über Abweichungen vom 1,5-Grad-Ziel bleibt verpflichtend. Auch im sozialen Bereich (ESRS S1) müssen 17 Angabepflichten bestehen bleiben – etwa zu angemessener Entlohnung und Vergütungsindikatoren. Diese Daten müssen weiterhin prüfungssicher sein.
Asset Manager dürfen aufatmen: Die Pflicht, Nachhaltigkeitsinfos für Kunden offenzulegen, entfällt. Gleichzeitig wurden die Standards an internationale Rahmenwerke wie die IFRS angepasst.
Neue Obergrenze für Lieferketten
Die Kommission führt zudem einen freiwilligen Standard (VS) ein. Er ersetzt den bisherigen VSME-Entwurf und richtet sich an Unternehmen, die nicht unter die CSRD fallen. Der VS fungiert als „Value Chain Cap“ – eine Obergrenze für Informationsanforderungen in der Lieferkette.
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Das soll verhindern, dass große berichtspflichtige Firmen ihre kleineren Zulieferer mit überzogenen Datenanfragen überlasten. Kleine Marktteilnehmer werden so vor indirekter Bürokratie geschützt.
Wann die neuen Regeln kommen
Der delegierte Rechtsakt liegt jetzt beim Europäischen Parlament und Rat. Beide haben zwei Monate Zeit für Einwände. Läuft alles glatt, treten die neuen Regeln im November 2026 in Kraft.
Die Anwendung der vereinfachten ESRS-Standards ist regulär ab dem 1. Januar 2027 vorgesehen. Es gibt aber Übergangsbestimmungen: Unternehmen können bestimmte Erleichterungen bereits für das Geschäftsjahr 2026 nutzen. Die Lieferketten-Begrenzung durch den VS soll ab 2027 greifen.
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