OVG: Gasbohrungen vor Borkum rechtmäßig – Klage abgewiesen
21.04.2026 - 17:32:26 | dpa.de
Im Streit um die Gasförderung vor der Nordseeinsel Borkum hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in LĂĽneburg eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) abgewiesen. Damit hat die Genehmigung, die das niedersächsische Landesamt fĂĽr Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) im August 2024 dem Energieunternehmen One-Dyas erteilt hatte, Bestand. Die Umwelthilfe hatte die bergrechtliche Genehmigung aus wirtschafts- und umweltpolitischer Sicht fĂĽr rechtswidrig gehalten und geklagt.Â
Die Erdgasförderung in der Nordsee aus einem grenzĂĽberschreitenden Erdgasfeld auf niederländischem und deutschem Staatsgebiet rund 20 Kilometer vor Borkum, ist seit Jahren hochumstritten.Â
WorĂĽber gestritten wurdeÂ
Die UmweltschĂĽtzer bemängelten unter anderem, dass die Genehmigungsbehörde die Auswirkungen der Bohrungen und der Gasförderungen auf niederländischer Seite nicht ausreichend im deutschen Genehmigungsverfahren berĂĽcksichtigt habe. Auch mögliche Folgen der Erdgasförderung auf den benachbarten sensiblen Lebensraum Wattenmeer seien nicht ausreichend geprĂĽft worden, argumentierten die Kläger.Â
In einer Mitteilung zur UrteilsbegrĂĽndung teilte das Oberverwaltungsgericht mit, das Gericht sehe zwar das Risiko fĂĽr Senkungen des Meeresbodens und Erdbeben infolge der Erdgasförderung, der Meeresnaturschutz und Schutzgebiete wĂĽrden dadurch aber nicht maĂźgeblich beeinträchtigt.Â
Weitere Klage in den NiederlandenÂ
Die Umwelthilfe kĂĽndigte nach dem Urteil an, weiter gegen die Erdgasförderung auf See vorzugehen. «Die heutige Entscheidung bestätigt, dass wir dringend ein lĂĽckenloses Gesetz zum Verbot von Ă–l- und Gasbohrungen in und unter Meeresschutzgebieten brauchen», sagte DUH-BundesgeschäftsfĂĽhrer Sascha MĂĽller-Kraenner in einer Mitteilung. Bis dahin wolle die Umwelthilfe ihre Klagen gegen die Gasbohrungen in den Niederlanden fortfĂĽhren – denn auch dort laufen noch Gerichtsverfahren.Â
Die Gerichtsentscheidung zur deutschen Genehmigung ist wichtig, da diese notwendig ist, um grenzĂĽberschreitend aus der Tiefe Gas zu fördern. Das Landesbergbauamt hatte One-Dyas eine auf 18 Jahre befristete Genehmigung fĂĽr die Bohrung und Gasförderung unter deutschem Meeresboden erteilt.Â
Seit März 2025 bohrt One-Dyas bereits auf niederländischer Seite nach Gas. Auf deutscher Seite sei das bislang noch nicht passiert, sagte ein Sprecher des LBEG auf Anfrage.Â
Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht hat das OVG nicht zugelassen. Dagegen kann aber binnen eines Monats nach dem Urteil Beschwerde eingelegt werden.
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