Datenschutz, Kalifornien-HĂ€ndler

Datenschutz: Ab August mĂŒssen 614 Kalifornien-HĂ€ndler Löschungen bearbeiten

Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 05:07 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab August mĂŒssen DatenhĂ€ndler in Kalifornien LöschantrĂ€ge ĂŒber eine zentrale Schnittstelle bearbeiten. Bei VerstĂ¶ĂŸen drohen tĂ€gliche Bußgelder.

Kalifornien startet zentrale Löschplattform fĂŒr DatenhĂ€ndler
Digitale BenutzeroberflĂ€che mit Datenschutzsymbolen vor einem unscharfen Serverhintergrund. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Ab August mĂŒssen 614 registrierte DatenhĂ€ndler in Kalifornien LöschantrĂ€ge ĂŒber eine zentrale Schnittstelle bearbeiten. Die DROP-Plattform (Delete Request and Opt-out Platform) erlaubt Einwohnern, mit einem einzigen Antrag die Löschung sensibler Informationen zu fordern – von Sozialversicherungsnummern ĂŒber Standortdaten bis zu BrowserverlĂ€ufen.

Die Frist fĂŒr Unternehmen: 45 Tage. Öffentliche Daten wie Fahrzeug- oder Immobilieninformationen sind ausgenommen. Ein einmal erklĂ€rter Opt-Out gilt dauerhaft. Über 330.000 Nutzer haben sich bereits registriert.

Wer den Anschluss an DROP verpasst oder AntrĂ€ge ignoriert, zahlt 200 US-Dollar Bußgeld pro Tag. BĂŒrgerrechtsorganisationen wie die Electronic Frontier Foundation raten Verbrauchern, ihre AntrĂ€ge regelmĂ€ĂŸig zu aktualisieren. Denn eine erneute Datensammlung durch Dritte lĂ€sst sich nicht vollstĂ€ndig ausschließen.

Asien und Europa ziehen nach

Singapurs Datenschutzbehörde PDPC erließ am 20. Juli neue Richtlinien fĂŒr KI-Training. Entwickler mĂŒssen Nutzer explizit ĂŒber die Verwendung ihrer Daten informieren und einfache Opt-Out-Möglichkeiten bereitstellen.

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In Europa treten im August Kennzeichnungspflichten fĂŒr KI-generierte Inhalte in Kraft. Bei VerstĂ¶ĂŸen drohen Strafen von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Die Bundesnetzagentur wird in Deutschland als zentrale MarktĂŒberwachungsbehörde fungieren – unterstĂŒtzt durch eine spezialisierte Kammer.

Schattendatenbank der Schufa sorgt fĂŒr Wirbel

Recherchen von NDR und SĂŒddeutscher Zeitung deckten eine bislang unbekannte Datensammlung der Wirtschaftsauskunftei Schufa auf. Die Schattendatenbank soll historische Finanzdaten von rund 68 Millionen Menschen enthalten. Diese tauchen nicht in den regulĂ€ren SelbstauskĂŒnften nach Artikel 15 der DSGVO auf. Ihr Zweck: die Entwicklung neuer Scoring-Modelle. Der Hessische Datenschutzbeauftragte prĂŒft den Fall seit FrĂŒhjahr 2025.

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Auch staatliche Stellen geraten unter Druck. LandeskriminalĂ€mter in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern kauften Bewegungsdaten von DatenhĂ€ndlern – ursprĂŒnglich fĂŒr Werbezwecke erhoben. WĂ€hrend Brandenburg die Nutzung bestĂ€tigte, verzichtet Mecklenburg-Vorpommern kĂŒnftig darauf. Datenschutzbeauftragter Sebastian Schmidt: „FĂŒr einen solchen Datenankauf ist derzeit keine ausreichende Rechtsgrundlage erkennbar.“

BGH stÀrkt Datenschutzrechte

Der Bundesgerichtshof urteilte am 23. Juni: Bereits der bloße Kontrollverlust ĂŒber eigene Daten kann einen ersatzfĂ€higen immateriellen Schaden darstellen. Auslöser war ein Bewerber, dessen vertrauliche Gehaltsabsage versehentlich ĂŒber ein Karrierenetzwerk an einen ehemaligen Kollegen gesendet wurde.

Die EU-Kommission verhĂ€ngte am 20. Juli eine Rekordstrafe von 550 Millionen Euro gegen AliExpress. Der Online-Marktplatz habe unzureichende Risikobewertungen vorgenommen und illegale Produkte ĂŒber lĂ€ngere ZeitrĂ€ume online gelassen – ein Verstoß gegen den Digital Services Act. In Indien bestĂ€tigte das Berufungsgericht NCLAT eine Strafe von 240 Millionen Euro gegen Meta wegen DatenschutzverstĂ¶ĂŸen bei WhatsApp.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und MĂ€rkten ohne GewĂ€hr; Änderungen jederzeit möglich. BörsengeschĂ€fte können zu hohen Verlusten fĂŒhren. Unsere BeitrĂ€ge werden ganz oder teilweise automatisiert mit UnterstĂŒtzung von AI erstellt und geprĂŒft.

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