Datenschutz: Ab August mĂŒssen 614 Kalifornien-HĂ€ndler Löschungen bearbeiten
Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 05:07 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ab August mĂŒssen 614 registrierte DatenhĂ€ndler in Kalifornien LöschantrĂ€ge ĂŒber eine zentrale Schnittstelle bearbeiten. Die DROP-Plattform (Delete Request and Opt-out Platform) erlaubt Einwohnern, mit einem einzigen Antrag die Löschung sensibler Informationen zu fordern â von Sozialversicherungsnummern ĂŒber Standortdaten bis zu BrowserverlĂ€ufen.
Die Frist fĂŒr Unternehmen: 45 Tage. Ăffentliche Daten wie Fahrzeug- oder Immobilieninformationen sind ausgenommen. Ein einmal erklĂ€rter Opt-Out gilt dauerhaft. Ăber 330.000 Nutzer haben sich bereits registriert.
Wer den Anschluss an DROP verpasst oder AntrĂ€ge ignoriert, zahlt 200 US-Dollar BuĂgeld pro Tag. BĂŒrgerrechtsorganisationen wie die Electronic Frontier Foundation raten Verbrauchern, ihre AntrĂ€ge regelmĂ€Ăig zu aktualisieren. Denn eine erneute Datensammlung durch Dritte lĂ€sst sich nicht vollstĂ€ndig ausschlieĂen.
Asien und Europa ziehen nach
Singapurs Datenschutzbehörde PDPC erlieĂ am 20. Juli neue Richtlinien fĂŒr KI-Training. Entwickler mĂŒssen Nutzer explizit ĂŒber die Verwendung ihrer Daten informieren und einfache Opt-Out-Möglichkeiten bereitstellen.
Die neuen Richtlinien fĂŒr KI-Systeme und der EU AI Act stellen Unternehmen vor komplexe Herausforderungen bei der Dokumentation und Risikobewertung. Dieser kostenlose Umsetzungsleitfaden bietet Ihnen einen kompakten Ăberblick ĂŒber alle neuen Pflichten und Fristen. EU AI Act in 5 Schritten verstehen
In Europa treten im August Kennzeichnungspflichten fĂŒr KI-generierte Inhalte in Kraft. Bei VerstöĂen drohen Strafen von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Die Bundesnetzagentur wird in Deutschland als zentrale MarktĂŒberwachungsbehörde fungieren â unterstĂŒtzt durch eine spezialisierte Kammer.
Schattendatenbank der Schufa sorgt fĂŒr Wirbel
Recherchen von NDR und SĂŒddeutscher Zeitung deckten eine bislang unbekannte Datensammlung der Wirtschaftsauskunftei Schufa auf. Die Schattendatenbank soll historische Finanzdaten von rund 68 Millionen Menschen enthalten. Diese tauchen nicht in den regulĂ€ren SelbstauskĂŒnften nach Artikel 15 der DSGVO auf. Ihr Zweck: die Entwicklung neuer Scoring-Modelle. Der Hessische Datenschutzbeauftragte prĂŒft den Fall seit FrĂŒhjahr 2025.
Ob Schattendatenbanken oder neue KI-Regulierungen â die Anforderungen an eine rechtssichere Datenverarbeitung werden immer strenger. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Report, welche KI-Systeme als Hochrisiko gelten und wie Sie Ihre Compliance-Strategie jetzt anpassen mĂŒssen. Kostenlosen Report zu KI-Risikoklassen anfordern
Auch staatliche Stellen geraten unter Druck. LandeskriminalĂ€mter in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern kauften Bewegungsdaten von DatenhĂ€ndlern â ursprĂŒnglich fĂŒr Werbezwecke erhoben. WĂ€hrend Brandenburg die Nutzung bestĂ€tigte, verzichtet Mecklenburg-Vorpommern kĂŒnftig darauf. Datenschutzbeauftragter Sebastian Schmidt: âFĂŒr einen solchen Datenankauf ist derzeit keine ausreichende Rechtsgrundlage erkennbar.â
BGH stÀrkt Datenschutzrechte
Der Bundesgerichtshof urteilte am 23. Juni: Bereits der bloĂe Kontrollverlust ĂŒber eigene Daten kann einen ersatzfĂ€higen immateriellen Schaden darstellen. Auslöser war ein Bewerber, dessen vertrauliche Gehaltsabsage versehentlich ĂŒber ein Karrierenetzwerk an einen ehemaligen Kollegen gesendet wurde.
Die EU-Kommission verhĂ€ngte am 20. Juli eine Rekordstrafe von 550 Millionen Euro gegen AliExpress. Der Online-Marktplatz habe unzureichende Risikobewertungen vorgenommen und illegale Produkte ĂŒber lĂ€ngere ZeitrĂ€ume online gelassen â ein VerstoĂ gegen den Digital Services Act. In Indien bestĂ€tigte das Berufungsgericht NCLAT eine Strafe von 240 Millionen Euro gegen Meta wegen DatenschutzverstöĂen bei WhatsApp.
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