Datenschutzbeauftragter, Pflicht

Datenschutzbeauftragter: Pflicht fĂŒr 20-Mitarbeiter-Betriebe fĂ€llt

12.06.2026 - 21:45:54 | boerse-global.de

Die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten fĂŒr kleinere Firmen entfĂ€llt. Ein risikobasierter Ansatz ersetzt die starre 20-Personen-Grenze.

Bundesregierung kippt DSB-Pflicht fĂŒr Betriebe ab 20 Mitarbeitern
Datenschutzbeauftragter - Eine stilisierte Darstellung eines digitalen Schlosses ĂŒber DatenflĂŒssen, das Datenschutz und regulatorische Änderungen symbolisiert. 12.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Die Bundesregierung hebt die generelle Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten fĂŒr Betriebe ab 20 Mitarbeitern auf. Die entsprechende Regelung im Bundesdatenschutzgesetz soll bis Ende 2026 fallen.

Risikobasierter Ansatz ersetzt starre Grenze

Bisher schreibt Paragraf 38 Absatz 1 BDSG vor: Sobald mindestens 20 Personen stÀndig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschÀftigt sind, muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Diese starre Schwelle fÀllt nun weg.

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KĂŒnftig gilt fĂŒr deutsche Unternehmen der risikobasierte Ansatz der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Artikel 37 DSGVO schreibt einen Datenschutzbeauftragten nur noch vor, wenn die KerntĂ€tigkeit eine umfangreiche, regelmĂ€ĂŸige und systematische Überwachung von Betroffenen erfordert oder in großem Umfang besondere Datenkategorien verarbeitet werden.

FĂŒr viele kleine und mittlere Unternehmen entfĂ€llt die förmliche Benennungspflicht damit – sofern ihre GeschĂ€ftstĂ€tigkeit kein hohes Risiko birgt. Die Verantwortung fĂŒr die Einhaltung aller Datenschutzbestimmungen bleibt jedoch vollstĂ€ndig beim Unternehmen.

Teil eines großen Reformpakets

Die Neuregelung ist Teil der Föderalen Modernisierungsagenda, die die Bundesregierung Ende 2025 ankĂŒndigte. Erst am 10. Juni 2026 nahm der Ausschuss fĂŒr Wirtschaft und Energie einen Gesetzentwurf zum BĂŒrokratieabbau an. Ziel: Die BĂŒrokratiekosten um 25 Prozent senken – eine Entlastung von rund 16 Milliarden Euro.

Bundeskanzler Friedrich Merz betonte am 11. Juni 2026 in einer RegierungserklÀrung die Notwendigkeit tiefgreifender Reformen zur StÀrkung des Wirtschaftsstandorts.

Parallel treibt die Regierung die digitale Verwaltung voran. Am 10. Juni stimmte der Digitalausschuss dem Gesetz zur KI-MarktĂŒberwachung zu, einen Tag spĂ€ter verabschiedete das Plenum das Gesetz.

Experten warnen vor Rechtsunsicherheit

DatenschutzverbĂ€nde und Aufsichtsbehörden sehen die Reform kritisch. Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) und das UnabhĂ€ngige Landeszentrum fĂŒr Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein warnen in ihrem TĂ€tigkeitsbericht 2026 vor wachsender Rechtsunsicherheit.

Ihre BefĂŒrchtung: Ohne interne Expertise unterbleiben notwendige Datenschutz-FolgenabschĂ€tzungen, Löschpflichten werden vernachlĂ€ssigt. Ein aktuelles Urteil des Berliner Landgerichts zeigt die finanziellen Risiken. Im Verfahren gegen die Deutsche Wohnen wurde eine Millionenbuße zwar auf 900.000 Euro reduziert – der Grundsatz der Unternehmenshaftung fĂŒr DatenschutzverstĂ¶ĂŸe blieb jedoch bestehen.

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Spannungsfeld zwischen Deregulierung und Datenschutz

WĂ€hrend die Regierung administrative HĂŒrden abbaut, fordert die Bundesbeauftragte fĂŒr den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) gleichzeitig striktere Regeln in anderen Bereichen. BfDI-Chefin Louisa Specht-Riemenschneider kritisierte zum Ende einer Stellungnahmefrist am 12. Juni 2026 PlĂ€ne zum Training von KI-Systemen der Finanzbehörden mit echten Steuerdaten.

Der Fall zeigt das grundlegende Dilemma: Deregulierung hier, höheres Schutzniveau dort – in einer zunehmend datengetriebenen Wirtschaft wird der Balanceakt immer schwieriger.

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