Gericht, Grenzkontrolle

Gericht hĂ€lt Grenzkontrolle in Einzelfall fĂŒr rechtswidrig

18.03.2025 - 19:00:12

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hĂ€lt die Kontrolle eines Österreichers im Juni 2022 an der Grenze zu Deutschland fĂŒr rechtswidrig.

Zu den GrĂŒnden fĂŒr dieses Urteil machte das Gericht zunĂ€chst keine Angaben. Ein Gerichtssprecher verwies in einer Mitteilung am Tag nach dem Beschluss auf die schriftlichen UrteilsgrĂŒnde, mit denen in den kommenden Wochen zu rechnen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskrĂ€ftig.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ließ zwar keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu, dagegen können die Beteiligten aber Beschwerde einlegen. Gegen die Bundesrepublik geklagt hatte ein Österreicher, der im Juni 2022 im niederbayerischen Passau in einen Zug in Richtung Frankfurt gestiegen und dort von Bundespolizisten kontrolliert worden war. Dabei sei ihm erklĂ€rt worden, dass dies Teil der wiedereingefĂŒhrten, stichprobenartigen Grenzkontrollen unabhĂ€ngig von konkreten Verdachtsmomenten sei.

VerlĂ€ngerung von Grenzkontrollen ausreichend begrĂŒndet?

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte diese Kontrollen an der Grenze zuvor im FrĂŒhjahr 2022 zum wiederholten Mal um ein halbes Jahr verlĂ€ngert. In der Verhandlung des Falles sei darĂŒber gesprochen worden, ob die damalige BegrĂŒndung der wiedereingefĂŒhrten Grenzkontrollen ausreichend war, teilte das Gericht nach dem Urteil mit. Nach der Rechtsprechung des EuropĂ€ischen Gerichtshofs seien dafĂŒr nĂ€mlich neue Tatsachen nötig, nicht nur eine bloße Neubewertung einer unverĂ€nderten Lage.

Zu welchem Ergebnis der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dieser Frage kam und ob das Gericht mit dem Urteil grundsĂ€tzliche Zweifel an der RechtmĂ€ĂŸigkeit der inzwischen bundesweiten Grenzkontrollen anmeldet, blieb in der Mitteilung vom Dienstag offen.

@ dpa.de