Berentzen geht gegen Spezi-Urteil in Berufung
11.08.2025 - 12:56:21Im Spezi-Streit zwischen Paulaner und Berentzen geht es in die zweite Runde. Nachdem das Landgericht MĂŒnchen dem niedersĂ€chsischen GetrĂ€nkehersteller vergangene Woche das Design seiner Mio Mio Cola+Orange Mische verboten hat, geht Berentzen nun in Berufung. Das Oberlandesgericht MĂŒnchen bestĂ€tigte deren Eingang. Zuvor hatte ein Sprecher des vor allem fĂŒr Spirituosen bekannten Herstellers den Schritt angekĂŒndigt. Die UrteilsbegrĂŒndung habe in Niedersachsen KopfschĂŒtteln hervorgerufen.Â
Auf LinkedIn wird Berentzen-Chef Oliver Schwegmann noch deutlicher und kritisiert das Urteil als «lebensfremd». Es habe nicht nur bei ihm als juristischem Laien, sondern «auch bei sehr erfahrenen AnwĂ€ltInnen und ExpertInnen im Markenrecht» fĂŒr unglĂ€ubige Seufzer gesorgt.Â
«Das echte Leben ist anders. Das kennt jeder, der selber einkaufen geht und durch die Regale und GĂ€nge des Lebensmitteleinzelhandels streift», schreibt Schwegmann und zĂ€hlt Produktkategorien auf, bei denen es in seinen Augen auch Ă€hnliche Farbgestaltungen gibt: von roten Chips- bis zu braunen und blauen SchokomĂŒslipackungen.
Es geht nicht um Verwechslungsgefahr
Das Landgericht hatte vergangene Woche geurteilt, dass Cola-Mix-Flaschen von Mio Mio dem geschĂŒtzten Design von Paulaners Spezi zu Ă€hnlich sind. Dabei ging es laut Gericht nicht um die Frage, ob die beiden Flaschen verwechselt werden können, sondern darum, ob die farbliche Gestaltung Kunden auf die Idee bringen könnte, dass das Mio-Mio-Produkt mit Paulaner zusammengehöre.
Im Urteil, gegen das Berentzen nun Berufung eingelegt hat, hatte das Gericht den Verkauf von Flaschen im betroffenen Design verboten und ein Ordnungsgeld von bis zu einer Viertelmillion Euro angedroht. Zudem mĂŒsste Mio Mio Schadenersatz zahlen und alle bereits produzierten Flaschen in seinem Besitz vernichten. Durch die Berufung wird das Urteil nun aber zunĂ€chst nicht rechtskrĂ€ftig.
Die Tapete half in erster Instanz nichts
Paulaner hatte seine Klage mit dem Schutz seiner Farbmarke begrĂŒndet - dieser wĂŒrde aufgeweicht, wenn man gegen Ă€hnlich gestaltete Produkte nicht vorgehe. Schadenersatz stehe nicht im Vordergrund.Â
In der ersten Instanz hatte Berentzen erfolglos argumentiert, dass farbenfrohe Gestaltung bei Cola-Mix-GetrÀnken hÀufig vorkomme. Und betont, dass die eigene Flasche nicht von Paulaner, sondern einer Àhnlich gestalteten Tapete im ehemaligen Studentenzimmer des heutigen Marketingchefs inspiriert worden sei. Vor Gericht hatte diese Anekdote allerdings nicht verfangen. Es bleibt abzuwarten, wie die nÀchste Instanz dazu steht.


