ROUNDUP, Asylverfahren

Asylverfahren auslagern? Italiens 'Albanien-Modell' vor EuGH

01.08.2025 - 07:34:59

Der Gerichtshof der EuropĂ€ischen Union (EuGH) Ă€ußert sich an diesem Freitag (10.00 Uhr) zum ersten Mal zu einem Aspekt des italienischen "Albanien-Modells".

Das Prestigeprojekt der Regierung unter MinisterprÀsidentin Giorgia Meloni, das beschleunigte Asylverfahren im Ausland ermöglichen will, ist umstritten. Welche Bedeutung hat die anstehende Entscheidung des höchsten europÀischen Gerichts? Die wichtigsten Fragen und Antworten:

WorĂŒber entscheidet das Gericht?

In dem Prozess geht es darum, unter welchen Voraussetzungen EU-Mitgliedstaaten LĂ€nder als sogenannte sichere HerkunftslĂ€nder einstufen dĂŒrfen. Im konkreten Fall bestimmte Italien unter anderem Bangladesch als sicheren Herkunftsstaat. Das höchste europĂ€ische Gericht soll nun klĂ€ren, unter welchen Voraussetzungen die Mitgliedstaaten nach EU-Recht eine solche Einstufung selbst treffen können. Dabei geht es etwa um die Frage, ob nach EU-Recht ein Land insgesamt als sicher eingestuft werden kann, auch wenn es fĂŒr bestimmte Gruppen - wie etwa homosexuelle Menschen - nicht sicher ist.

Was bedeutet das Urteil fĂŒr Deutschland?

Auch die Bundesrepublik hat eine Liste sicherer Herkunftsstaaten. Sie umfasst neben den EU-Mitgliedstaaten die WestbalkanlĂ€nder sowie Georgien, Ghana, Moldau und Senegal. "Das Urteil ist auch fĂŒr Deutschland wegweisend, denn die europĂ€ischen Vorgaben zur Einstufung sicherer Herkunftsstaaten gelten auch hier", sagt Migrationsrechts-Expertin Pauline Endres de Oliveira.

Was haben die LĂ€nder-Listen mit dem "Albanien-Modell" zu tun?

Die Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten ist eine Grundvoraussetzung fĂŒr die Umsetzung des "Albanien-Modells". Hintergrund ist, dass die EU-Mitgliedstaaten den Schutzstatus bei Menschen, die aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten kommen, in einem Schnellverfahren prĂŒfen können. Solche Verfahren will Italien außerhalb der EU durchfĂŒhren, konkret in Albanien. Der EuGH klĂ€rt also eine Teilfrage des Modells und steckt Rahmenbedingungen fĂŒr die PrĂŒfung von AsylantrĂ€gen von Mittelmeer-FlĂŒchtlingen außerhalb der EU ab.

Ob und wie es nach der Entscheidung mit dem "Albanien-Modell" weitergehen kann, ist laut Rechtsexpertin Endres de Oliveira unklar. "Es gibt noch zahlreiche Rechtsfragen, die beim "Italien-Albanien-Modell" im Raum stehen", erklĂ€rt die Professorin der Humboldt-UniversitĂ€t Berlin. Zum Beispiel, ob die geplante Unterbringung von Asylsuchenden in solchen Zentren rechtlich einer Inhaftierung gleichkomme. Das wĂ€re problematisch, denn nach internationalem Recht dĂŒrfe niemand ohne rechtlichen Grund inhaftiert werden - und eine Asylantragstellung sei kein Haftgrund.

Wie funktioniert das italienische Modell genau?

Italien hat mit Albanien eine Vereinbarung geschlossen ĂŒber die PrĂŒfung von AsylantrĂ€gen auf albanischem Territorium, aber nach italienischem Recht. DafĂŒr wurden zwei Lager in Albanien gebaut, in denen italienische Beamte ĂŒber AsylantrĂ€ge von Migranten entscheiden sollen, die auf dem Weg nach Europa auf dem Mittelmeer gestoppt wurden. Das betrifft aber nur Migranten, die aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten kommen und die volljĂ€hrig und mĂ€nnlich sind - Frauen und MinderjĂ€hrige sind ausgeschlossen. WĂ€hrend der AntragsprĂŒfung sollen die Bewerber die Lager in Albanien nicht verlassen. Nur wenn ihr Asylantrag erfolgreich ist, dĂŒrfen sie nach Italien.

Das Modell funktionierte bislang nicht: Die italienische Justiz stoppte die PlÀne der rechten Regierungskoalition.

Was passiert aktuell mit den Lagern in Albanien?

Nach den Niederlagen vor italienischen Gerichten verabschiedete Melonis Koalition im MĂ€rz einen neuen Erlass, wonach abgelehnte Asylbewerber in Albanien untergebracht werden können, wĂ€hrend sie auf die Abschiebung warten. Damit erweiterte sie die Nutzungsmöglichkeit der Lager. Im April wurden erstmals abgelehnte Asylbewerber in die Einrichtung im nordalbanischen Gjader ĂŒberstellt.

Davor standen die Einrichtungen meist leer und wurden vor allem von Beamten genutzt. Seit der EinfĂŒhrung der neuen Nutzungsoption passierten laut der Zeitschrift "Altreconomia", die sich auf Daten des italienischen Innenministeriums beruft, bis Ende Juni rund 110 Menschen die Zentren. Das Innenministerium antwortete bisher nicht auf die Anfrage dazu, wie viele Menschen sich derzeit in den Einrichtungen aufhalten.

Wie steht die EU zu dem Modell?

Das italienische Abkommen mit Albanien wurde in mehreren EU-Staaten aufmerksam verfolgt - nicht zuletzt, weil sich einige Regierungen Ă€hnliche Modelle vorstellen könnten. DĂ€nemark etwa zeigte frĂŒh Interesse an Asylverfahren in Drittstaaten.

Die große EU-Asylreform steht dem nicht entgegen. Sie legt Kriterien fĂŒr sichere Staaten fest und trifft Bestimmungen zu Asylverfahren in Drittstaaten, will die Verfahren rechtlich aber etwas anders handhaben als das "Albanien-Modell".

ZusĂ€tzlich schlug die EuropĂ€ische Kommission im April eine EU-Liste sicherer HerkunftslĂ€nder vor. Bei Antragstellern aus dem Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien sollen demnach Asylverfahren schneller werden. Dem Vorschlag mĂŒssen noch das EuropĂ€ische Parlament und der Rat der EuropĂ€ischen Union zustimmen.

Was sagt die deutsche Regierung?

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zeigte sich grundsĂ€tzlich offen fĂŒr entsprechende Modelle. Man werde die Auslagerung von Asylverfahren trotz der Erfahrungen in Italien prĂŒfen, sagte er im Mai bei einem Besuch in Rom. Nach einem Bericht, den das Bundesinnenministerium in diesem Jahr noch unter der damaligen Ministerin Nancy Faeser (SPD) vorstellte, wĂ€re eine Auslagerung von Asylverfahren in Staaten außerhalb der EU aber praktisch nicht so einfach umzusetzen.

Das schwarz-rote Kabinett brachte vor kurzem zudem eine Reform auf den Weg, um sichere Herkunftsstaaten per Verordnung festlegen zu können - ohne Beteiligung des Parlaments und Bundesrats.

Welchen Unterschied gibt es zu RĂŒckfĂŒhrungszentren?

Mehrere EU-Staaten sprechen aktuell ĂŒber die Idee, bereits endgĂŒltig abgelehnte Asylbewerber in Drittstaaten außerhalb Europas unterzubringen - in sogenannten RĂŒckfĂŒhrungszentren. Deutschlands Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) bestĂ€tigte zuletzt dieses Ziel. Die EU-Kommission hat dazu ein Gesetz vorgeschlagen, die EU-Staaten und das Parlament mĂŒssen noch verhandeln. Nach dem ursprĂŒnglichen "Albanien-Modell" soll aber schon die AntragsprĂŒfung im Ausland stattfinden.

@ dpa.de