Strafgerichtshof, Mongolei

Strafgerichtshof: Mongolei hat Putin-Haftbefehl missachtet

25.10.2024 - 06:29:59

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) wirft der Mongolei vor, den russischen PrÀsidenten Wladimir Putin wÀhrend seines Besuchs Anfang September trotz internationalen Haftbefehls nicht festgenommen zu haben.

Die Mongolei sei der Aufforderung des Gerichtshofs zur Festnahme des Kremlchefs nicht nachgekommen, kritisierte die Behörde im niederlÀndischen Den Haag.

"Die Mitgliedsstaaten und diejenigen, die die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs anerkennen, sind verpflichtet, Personen, gegen die ein Haftbefehl des IStGH vorliegt, unabhĂ€ngig von ihrer offiziellen Position oder Staatsangehörigkeit zu verhaften und auszuliefern", hieß es weiter. Wegen des schweren Falls mangelnder Zusammenarbeit der Mongolei mit dem Gerichtshof habe die Kammer die Angelegenheit an die Versammlung der Mitgliedsstaaten gegeben.

Die Mongolei erkennt den IStGH an. Dieser erließ im MĂ€rz 2023 einen internationalen Haftbefehl gegen Putin, weil er nach Ansicht des Gerichts im Angriffskrieg gegen die Ukraine fĂŒr die Verschleppung ukrainischer Kinder nach Russland verantwortlich ist. Ukrainischen Angaben nach sollen Tausende Kinder nach Russland oder in russisch besetzte Gebiete der Ukraine gebracht worden sein. Russland weist die VorwĂŒrfe zurĂŒck.

Testbesuch beim kleinen Nachbarn

Der Kremlchef hĂ€tte eigentlich in der Mongolei festgenommen werden mĂŒssen. Allerdings wird das dĂŒnn besiedelte Land mit seinen gerade einmal 3,4 Millionen Einwohnern von den GroßmĂ€chten Russland und China umschlossen und bemĂŒht sich um ein ausgewogenes VerhĂ€ltnis zu beiden mĂ€chtigen Nachbarn sowie zum Westen. Eine Festnahme Putins galt schon wegen der wirtschaftlichen AbhĂ€ngigkeit von beiden Nachbarstaaten als unwahrscheinlich.

Putin hatte die Mongolei Anfang September besucht. Anlass war der 85. Jahrestag einer Schlacht, in der mongolische und sowjetische Truppen 1939 die Japaner zurĂŒckschlugen. Der Kremlchef testete offenkundig erstmals aus, ob er folgenlos ein Land besuchen kann, das ihn eigentlich ausliefern mĂŒsste.

@ dpa.de