Staat muss Corona-QuarantÀne nicht immer erstatten
30.10.2024 - 16:13:07Das hat das Verwaltungsgericht DĂŒsseldorf in einem Grundsatzurteil entschieden (29 K 6557/24). Allein an diesem Gericht seien noch 300 weitere Klagen zur selben Frage von Unternehmen anhĂ€ngig, teilte das Gericht mit.
Im konkreten Fall war eine Arbeitnehmerin den rechtlichen Vorgaben entsprechend nach einem positiven Corona-Test im November 2022 eine Woche lang daheim geblieben, obwohl sie keine Krankheitssymptome hatte. Ihre Arbeit lieĂ sich nicht ins Homeoffice verlagern. Den weiter gezahlten Arbeitslohn wollte sich das Unternehmen anschlieĂend vom Staat, konkret dem Landschaftsverband Rheinland, erstatten lassen.
Kein EntschÀdigungsanspruch
Ein symptomfreier Arbeitnehmer, bei dem Heimarbeit nicht in Betracht kommt, sei rechtlich dennoch arbeitsunfÀhig und habe Anspruch auf Lohnfortzahlung, argumentierte das Gericht. Ein EntschÀdigungsanspruch der Unternehmen nach dem Infektionsschutzgesetz entstehe dabei dennoch nicht.
Die KlĂ€gerin hatte vergeblich argumentiert, der Staat habe öffentlich kommuniziert, dass Unternehmen, die bei der Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes EinbuĂen hĂ€tten, finanziell unterstĂŒtzt wĂŒrden. Entsprechend mĂŒssten Unternehmen auch bei symptomlos verlaufender Corona-Infektion ihrer BeschĂ€ftigten einen Anspruch auf Erstattung haben.
Wegen der grundsĂ€tzlichen Bedeutung fĂŒr eine Vielzahl von FĂ€llen lieĂ das Gericht die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zu.

