Cum-Ex-AufklÀrer, Wirtschaftsspionage

Cum-Ex-AufklÀrer wegen Wirtschaftsspionage vor Gericht

09.12.2024 - 09:42:17

Der Stuttgarter Anwalt Seith deckte illegale AnlagegeschĂ€fte mit Milliardenschaden fĂŒr Staatskassen nach. Die Schweizer Justiz macht ihm aber den Prozess und will seine Festnahme.

In Deutschland wird er als AufklĂ€rer der dubiosen Cum-Ex-GeschĂ€fte gefeiert, in der Schweiz muss sich der Anwalt Eckart Seith aus Stuttgart erneut gegen den Vorwurf der Wirtschaftsspionage verteidigen. Richter Beat Gut lehnte einen Antrag der Staatsanwaltschaft auf Sicherheitshaft ab, weil er anders als der AnklĂ€ger keine Fluchtgefahr sah. Seith bezeichnete den Antrag in einer Verhandlungspause am Obergericht ZĂŒrich am Montag als «Kampfansage». 

Seiths Anwalt plĂ€dierte auf Freispruch. «Die Schweiz wĂŒrde sich ja sonst als RĂŒckzugsort der internationalen FinanzmarktkriminalitĂ€t prĂ€sentieren», sagte Seith der Deutschen Presse-Agentur vor der Verhandlung. 

Vor dem GerichtsgebĂ€ude in ZĂŒrich demonstrierte unter anderem die frĂŒhere Kölner Cum-Ex-StaatsanwĂ€ltin Anne Brorhilker mit einem Plakat fĂŒr den Freispruch von Seith. Als Seiths Verteidiger trat auch der frĂŒhere Justizminister von Nordrhein-Westfalen, Peter Biesenbach, auf. Er Ă€ußerte UnverstĂ€ndnis darĂŒber, dass das Verfahren nicht eingestellt werde. Schließlich habe Seith dazu beigetragen, «das grĂ¶ĂŸte Finanzverbrechen der vergangenen Jahrzehnte» aufzuklĂ€ren.

Zentrale Rolle von Seith

Seith hat vor Jahren illegale Anlage-GeschĂ€fte namhafter Banken mit Milliardenschaden fĂŒr die öffentliche Hand aufgedeckt. Die Schweizer Staatsanwaltschaft sieht aber eine Straftat darin, dass er sich dafĂŒr interne Dokumente der Schweizer Bank J. Safra Sarasin besorgte und der deutschen Justiz vorlegte. Sie wirft ihm unter anderem wirtschaftlichen Nachrichtendienst vor und verlangt eine Haftstrafe.

Die VorfĂ€lle beziehen sich auf das Jahr 2013. Seith erstritt in Deutschland fĂŒr einen Mandanten Schadenersatz, der durch die von der Schweizer Bankvermittelten Cum-Ex-Anlagen 50 Millionen Euro verloren hatte.

«Er muss freigesprochen werden, weil er getan hat, was man von jedem Menschen erwartet», sagte Brorhilker der dpa. «Als er eine schwere Straftat festgestellt hat, hat er die Behörden informiert.» 

Kriminelle Cum-Ex-GeschÀfte

Erst Seiths Unterlagen hĂ€tten die Cum-Ex-Ermittlungen ins Rollen gebracht, sagte Brorhilker. In Deutschland gab es inzwischen mehr als ein Dutzend Verurteilungen gegen Beteiligte an den Cum-Ex-GeschĂ€ften. Damit wurden Anlegern Traumrenditen versprochen. Grundlage dafĂŒr waren verwirrende Aktienverschiebungen, die dazu fĂŒhrten, dass eine nur einmal gezahlte Kapitalsteuer mehrfach ausgezahlt wurde. 

Brorhilker war Cum-Ex-Chefermittlerin bei der Staatsanwaltschaft Köln. Sie verließ den Staatsdienst mit scharfer Kritik an der aus ihrer Sicht unzureichenden Aufarbeitung des Steuerskandals. Sie ist heute Co-GeschĂ€ftsfĂŒhrerin des Vereins Finanzwende, die sich als fĂŒr faire, stabile und nachhaltige FinanzmĂ€rkte einsetzt.

Die Schweiz und FinanzmarktkriminalitÀt

Seith hatte seine Unterlagen auch Schweizer Behörden zur VerfĂŒgung gestellt. Die Staatsanwaltschaft ZĂŒrich ermittelte aber nicht gegen die Bank, sondern Seith sowie zwei deutsche Mitangeklagte, die ihm als Angestellte der Bank bei der Beschaffung der Dokumente geholfen haben sollen. Deshalb wirft sie ihm auch Anstiftung zur Verletzung des Bankgeheimnisses vor. 

Der Staatsanwalt warf der Verteidigung Tricks, Dichtungen und falsche Behauptungen vor. «Die Verteidigung hĂ€lt viel von Nebelpetarden als Verteidigungsstrategie», sagte er in Anlehnung an eine militĂ€rische Bezeichnung fĂŒr Rauchgranaten. Seith habe die geheimen Dokumente angekauft und könne deshalb kaum als Whistleblower gelten. Mit Whistleblower sind Menschen gemeint, die aus internen Kenntnissen fĂŒr die Öffentlichkeit wichtige MissstĂ€nde aufzeigen. Gegen den Vorwurf verwahrte sich die Verteidigung. 

Seith wurde im ersten Prozess in ZĂŒrich 2019 weitgehend freigesprochen, doch ging der Fall durch weitere Instanzen. Er ist nun wieder beim Obergericht gelandet. Die Verhandlung wurde auf Donnerstag (12. Dezember) vertagt.

@ dpa.de