DGUV, Vorschrift

DGUV Vorschrift 2 ab Juni: Neue Regeln für Arbeitsschutz und Betreuung

Veröffentlicht am: 01.08.2026 um 02:10 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Extreme Temperaturen führen zu Rekord-Krankenständen und Produktivitätseinbußen. Neue DGUV-Regeln und Forderungen nach Hitzeschutz-Mindeststandards prägen die Debatte.

Hitzewelle 2026: Rekord-Krankenstände und neue Arbeitsschutzregeln
Erschöpfte Person an einem sonnendurchfluteten Arbeitsplatz während einer Hitzewelle, symbolisch für psychische Belastung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die anhaltende Hitzewelle treibt die Krankenstände in die Höhe und zwingt Unternehmen zu neuen Schutzmaßnahmen. Rund 9.800 Hitzetote meldet das Robert-Koch-Institut bis Mitte Juli, die Produktivität sinkt massiv.

Die Bevölkerung zeigt sich unzufrieden mit dem bisherigen Hitzeschutz: 83 Prozent der Befragten bewerten die Maßnahmen als unzureichend, wie eine ZDF-Politbarometer-Umfrage Ende Juli ergab. Drei Viertel sorgen sich angesichts zunehmender Extremwetterlagen. Besonders drastisch fällt die Bilanz in Nordrhein-Westfalen aus: Mit 2.270 Todesfällen bis zum 19. Juli wurde dort der bisherige Höchstwert aus dem Jahr 2018 bereits überschritten.

Hitze trifft Psyche und Krankenkassen

Die wirtschaftlichen Folgen zeigen sich in den Krankenstatistiken. Die IKK Südwest verzeichnete Anfang Juni innerhalb einer Woche 50 Prozent mehr neue Krankmeldungen – von 6.814 auf 10.346 Fälle. Besonders betroffen: Berufe im Sozialwesen, in der Pflege und in der Hauswirtschaft.

Hohe Temperaturen belasten nicht nur den Körper, sondern auch die Psyche. Hitze erhöht den Cortisolspiegel und senkt die Serotoninkonzentration, erklärt eine Fachärztin für Psychiatrie. Bestehende Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen können sich dadurch verschlimmern. Bei Hitzewellen steigen die Krankenhauseinweisungen wegen psychischer Krisen um bis zu neun Prozent. Die Caritas musste bereits Aktionstage für psychisch Kranke absagen.

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Neue Regeln für den Arbeitsschutz

Seit dem 1. Juni gilt die neue Fassung der DGUV Vorschrift 2. Die Grenze für die vereinfachte Regelbetreuung steigt von 10 auf 20 Beschäftigte. Neu ist auch: Psychologen, Biologen und Ergonomie-Experten können sich künftig als Sicherheitsfachkräfte qualifizieren.

Anfang Juli erschien zudem ein Praxishandbuch zur Norm ISO/PAS 45007:2026. Es hilft Unternehmen, Klimarisiken systematisch in ihre Arbeitsschutzmanagementsysteme zu integrieren – etwa nach ISO 31000 oder den Vorgaben des EU-Klimarechts. Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Arbeitgeber bereits ab 26 Grad zu Maßnahmen. Ab 35 Grad gelten Räume ohne Schutzmaßnahmen als ungeeignet.

Handwerk fordert flexiblere Arbeitszeiten

Sozialverbände und Gewerkschaften verlangen mehr Unterstützung. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) fordert bundesweit verbindliche Mindeststandards für den Hitzeschutz in der kritischen Infrastruktur, etwa Kühlräume und Notfallpläne. Der DGB bringt ein Ausfallgeld für Beschäftigte bei extremer Hitze ins Spiel.

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Das Handwerk setzt dagegen auf Flexibilität: Eine Umstellung von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit würde ermöglichen, die kühleren Morgenstunden besser zu nutzen. Der wirtschaftliche Druck ist enorm. Allianz Trade schätzt Produktivitätsverluste durch Hitzewellen bis 2030 auf 112 bis 115 Milliarden Euro. Ein einzelner Tag mit über 30 Grad kostet die deutsche Wirtschaft laut Prognos-Studie rund 431 Millionen Euro.

Zusätzlich droht Druck im Gesundheitswesen: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht ab Januar 2027 eine erneute Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen vor. Experten warnen vor längeren Wartezeiten – ausgerechnet in einer Zeit, in der psychische Erkrankungen die häufigste Ursache für Krankschreibungen und Frühverrentungen sind.

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