Betriebshilfen, Fischer

Betriebshilfen fĂŒr Fischer werden verlĂ€ngert

07.07.2024 - 11:07:23

Die Beihilfen fĂŒr Fischer fĂŒr gestiegene Betriebskosten infolge des Ukraine-Krieges werden verlĂ€ngert und finanziell aufgestockt.

Fischereibetriebe sollen nun bis zum 31. Dezember 2024 die Möglichkeit haben, die Beihilfe in Anspruch zu nehmen, teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium am Sonntag mit. Im MÀrz war eine drei Millionen Euro umfassende Kleinbeihilfe aufgelegt worden, die bis zum 31. Mai 2024 beantragt werden konnte. Jetzt sollen weitere zwei Millionen Euro aus den Mitteln, die dem BMEL 2024 auf Grundlage des Windenergie-auf-See-Gesetzes zustehen, bereitgestellt werden.

Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte am Mittwoch eine entsprechende Haushaltssperre aufgehoben. Möglich wird die VerlĂ€ngerung der Hilfen, da die EU-Kommission den "Befristeten Krisenrahmen" aufgrund der andauernden negativen wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges bis Ende 2024 verlĂ€ngert hat. Eine Förderrichtlinie zur VerlĂ€ngerung der "Kleinbeihilfe Fischerei 2024" soll nun zeitnah im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Anschließend haben Fischereiunternehmen bis zum 31. Oktober Gelegenheit, einen Antrag auf UnterstĂŒtzung zu stellen. Der maximale Beihilfebetrag fĂŒr Unternehmen der Fischerei und Aquakultur betrĂ€gt 335.000 Euro bzw. 75.000 Euro pro Fischereifahrzeug. Die Maßnahme wird wie bisher weiterhin durch die Bundesanstalt fĂŒr Landwirtschaft und ErnĂ€hrung (BLE) umgesetzt. "Die Beihilfen geben den Betrieben LiquiditĂ€t und schaffen damit Raum und die Möglichkeit, sich mit der notwendigen Transformation des Fischereisektors hin zu einer nachhaltigen und zukunftsfĂ€higen Fischerei auseinanderzusetzen", sagte StaatssekretĂ€rin Claudia MĂŒller (GrĂŒne). Das schaffe Perspektiven, denn immer mehr Haupt- und Nebenerwerbsfischer entschieden sich dafĂŒr, die Fischerei aufzugeben.

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