Bund will Bremen und Saarland Investitionen erleichtern
23.07.2025 - 13:08:49Bisherige Auflagen im Zusammenhang mit sogenannten Sanierungshilfen sollen gelockert werden. Dazu brachte das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf auf den Weg, wie das Finanzministerium mitteilte. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte, mit der GesetzesĂ€nderung werde ermöglicht, dass alle BundeslĂ€nder stĂ€rker investieren könnten. "Zu vieles in unserem Land wurde kaputtgespart. Der Investitionsstau ist groĂ."
Konkret geht es um eine Ănderung des Sanierungshilfengesetzes. Das Saarland und Bremen erhalten seit 2020 jĂ€hrlich jeweils 400 Millionen Euro Sanierungshilfen aus dem Bundeshaushalt. Im Gegenzug sind beide LĂ€nder verpflichtet, ihre ĂŒbermĂ€Ăig hohen Schulden abzubauen. Nach der bisherigen Gesetzeslage können sie nicht Kredite wie alle anderen LĂ€nder aufnehmen, weil sie sonst auf die Sanierungshilfen verzichten mĂŒssten.
Mehr SpielrÀume
Nach der geplanten GesetzesĂ€nderung, welcher der Bundestag zustimmen muss, sollen auch LĂ€nder, die Sanierungshilfen erhalten, den durch eine Lockerung der Schuldenbremse fĂŒr die LĂ€nder ermöglichten höheren Verschuldungsspielraum nutzen können - ohne dass Sanktionen nach dem Sanierungshilfegesetz folgten.
"Die Möglichkeit fĂŒr Bremen und das Saarland zur Aufnahme struktureller Kredite ist im Vergleich aller LĂ€nder dennoch weiterhin beschrĂ€nkt", teilte das Finanzministerium mit. Damit solle eine ĂŒbermĂ€Ăige Verschuldung abgebaut werden. AuĂerdem sollten beide LĂ€nder verpflichtet werden, regelmĂ€Ăig ĂŒber den Abbau der ĂŒbermĂ€Ăigen Verschuldung sowie ĂŒber MaĂnahmen zur kĂŒnftig eigenstĂ€ndigen Einhaltung der Schuldenbremse zu berichten.
Bundestag und Bundesrat hatten bereits eine Lockerung der Schuldenbremse beschlossen. Die LĂ€nder dĂŒrfen - genau wie der Bund - zusammen Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen.

