Bafin rĂ€t Sparern: AnsprĂŒche bei PrĂ€miensparvertrĂ€gen prĂŒfen
02.10.2024 - 12:59:19"Insbesondere Inhaberinnen und Inhaber Àlterer PrÀmiensparvertrÀge könnten Anspruch auf Nachzahlungen haben", erklÀrte die Behörde mit Verweis auf einen Entscheid des Bundesgerichtshofs (BGH) von Anfang Juli.
Bei PrĂ€miensparvertrĂ€gen erhalten Sparer zusĂ€tzlich zum variablen Zins eine PrĂ€mie, die meist nach Vertragslaufzeit gestaffelt ist. Je lĂ€nger regelmĂ€Ăige SparbeitrĂ€ge eingehen, umso höher fĂ€llt die PrĂ€mie aus. Solche SparvertrĂ€ge wurden in den 1990er und Anfang der 2000er Jahre vertrieben - vor allem von Sparkassen ("Vorsorgesparen", "Vermögensplan"), aber auch von Volks- und Raiffeisenbanken ("Bonusplan", "VRZukunft").
Langer Streit um Zinsklauseln
PrĂ€miensparvertrĂ€ge sind seit vielen Jahren umstritten. Denn in vielen gibt es Klauseln, die es Banken einseitig und uneingeschrĂ€nkt ermöglichen, die zugesicherte Verzinsung zu Ă€ndern. Solche Klauseln hatte der BGH bereits 2004 fĂŒr unwirksam erklĂ€rt.
Nicht höchstrichterlich geklĂ€rt war aber lang, wie die Zinsen fĂŒr diese Produkte zu berechnen sind. Im Juli bestĂ€tigte der BGH dann erstmals einen Referenzzins fĂŒr die Nachberechnung der Zinsen. Demnach kann die Umlaufrendite börsennotierter Bundesanleihen mit 8 bis 15 Jahren Restlaufzeit eine mögliche Grundlage sein.
Betroffene sollten zeitnah ihre VertrĂ€ge prĂŒfen und sich bei ihrer Bank die Vertragsgestaltung erlĂ€utern lassen, rĂ€t Christian Bock, Abteilungsleiter Verbraucherschutz bei der Bafin. Auch Verbraucher, deren VertrĂ€ge schon gekĂŒndigt sind, hĂ€tten unter UmstĂ€nden Anspruch auf Zinsnachzahlungen. Hier gelte eine dreijĂ€hrige VerjĂ€hrungsfrist. Verbraucherzentralen und RechtsanwĂ€lte könnten bei der PrĂŒfung von AnsprĂŒchen helfen.
PrĂ€miensparvertrĂ€ge frĂŒher weit verbreitet
Noch 2021 gab es rund 1,1 Millionen PrĂ€miensparvertrĂ€ge in Deutschland. Seither dĂŒrfte die Zahl deutlich gesunken sein, weil Banken teils ganze VertragsjahrgĂ€nge kĂŒndigten. Bei laufenden VertrĂ€gen flieĂen Zinsnachzahlungen nicht automatisch. Verbraucherzentralen machen seit Jahren mit Musterfeststellungsklagen Druck.

