Bafin, Sparern

Bafin rĂ€t Sparern: AnsprĂŒche bei PrĂ€miensparvertrĂ€gen prĂŒfen

02.10.2024 - 12:59:19

Die Finanzaufsicht Bafin rĂ€t Besitzern von PrĂ€miensparvertrĂ€gen, dringend mögliche NachzahlungsansprĂŒche zu prĂŒfen.

"Insbesondere Inhaberinnen und Inhaber Àlterer PrÀmiensparvertrÀge könnten Anspruch auf Nachzahlungen haben", erklÀrte die Behörde mit Verweis auf einen Entscheid des Bundesgerichtshofs (BGH) von Anfang Juli.

Bei PrĂ€miensparvertrĂ€gen erhalten Sparer zusĂ€tzlich zum variablen Zins eine PrĂ€mie, die meist nach Vertragslaufzeit gestaffelt ist. Je lĂ€nger regelmĂ€ĂŸige SparbeitrĂ€ge eingehen, umso höher fĂ€llt die PrĂ€mie aus. Solche SparvertrĂ€ge wurden in den 1990er und Anfang der 2000er Jahre vertrieben - vor allem von Sparkassen ("Vorsorgesparen", "Vermögensplan"), aber auch von Volks- und Raiffeisenbanken ("Bonusplan", "VRZukunft").

Langer Streit um Zinsklauseln

PrĂ€miensparvertrĂ€ge sind seit vielen Jahren umstritten. Denn in vielen gibt es Klauseln, die es Banken einseitig und uneingeschrĂ€nkt ermöglichen, die zugesicherte Verzinsung zu Ă€ndern. Solche Klauseln hatte der BGH bereits 2004 fĂŒr unwirksam erklĂ€rt.

Nicht höchstrichterlich geklĂ€rt war aber lang, wie die Zinsen fĂŒr diese Produkte zu berechnen sind. Im Juli bestĂ€tigte der BGH dann erstmals einen Referenzzins fĂŒr die Nachberechnung der Zinsen. Demnach kann die Umlaufrendite börsennotierter Bundesanleihen mit 8 bis 15 Jahren Restlaufzeit eine mögliche Grundlage sein.

Betroffene sollten zeitnah ihre VertrĂ€ge prĂŒfen und sich bei ihrer Bank die Vertragsgestaltung erlĂ€utern lassen, rĂ€t Christian Bock, Abteilungsleiter Verbraucherschutz bei der Bafin. Auch Verbraucher, deren VertrĂ€ge schon gekĂŒndigt sind, hĂ€tten unter UmstĂ€nden Anspruch auf Zinsnachzahlungen. Hier gelte eine dreijĂ€hrige VerjĂ€hrungsfrist. Verbraucherzentralen und RechtsanwĂ€lte könnten bei der PrĂŒfung von AnsprĂŒchen helfen.

PrĂ€miensparvertrĂ€ge frĂŒher weit verbreitet

Noch 2021 gab es rund 1,1 Millionen PrĂ€miensparvertrĂ€ge in Deutschland. Seither dĂŒrfte die Zahl deutlich gesunken sein, weil Banken teils ganze VertragsjahrgĂ€nge kĂŒndigten. Bei laufenden VertrĂ€gen fließen Zinsnachzahlungen nicht automatisch. Verbraucherzentralen machen seit Jahren mit Musterfeststellungsklagen Druck.

@ dpa.de