Linke kritisiert höhere Steuern bei Ost-Renten
18.04.2024 - 06:22:29Hintergrund ist eine aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Sören Pellmann. Demnach zahlen Rentner mit einer sogenannten Standardrente, die vor 2023 in Rente gegangen sind, im Osten höhere Steuern auf ihre AltersbezĂŒge als im Westen. Eine Anfrage mit Ă€hnlichem Ergebnis hatte Pellmann bereits vor einem Jahr an die Regierung gestellt.
Die ihm nun vom Bundesfinanzministerium ĂŒbermittelten Zahlen, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen, zeigen: Wer seit 2010 im Ruhestand ist und die aktuell errechnete Standardrente von 20 768 Euro im Jahr bezieht, zahlt im Osten darauf 241 Euro Einkommensteuer, im Westen sind es nur 132 Euro. 2020 in Rente gegangene Ostdeutsche zahlen 542 Euro Steuern jĂ€hrlich auf eine solche Standardrente, im Westen 524. Die Standardrente gibt den Wert an, den ein EmpfĂ€nger bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren aktuell erhĂ€lt.
Ab einem Renteneintritt ab 2023, dem Jahr der Ost-West-Angleichung der Renten, gibt es den Angaben zufolge keine Steuerunterschiede mehr. Pellmann nannte dies richtig. "Aber wir dĂŒrfen die Bestandsrentnerinnen und -rentner, die schon lĂ€nger Rente beziehen, nicht vergessen", fĂŒgte er hinzu. Dass diese im Osten immer noch mehr Steuern zahlten, sei ein Treppenwitz der Geschichte. "Zumal im Osten die meisten Ă€lteren Menschen fast nur von der gesetzlichen Rente leben mĂŒssen, wĂ€hrend im Westen hĂ€ufig noch andere AlterseinkĂŒnfte dazu kommen."
Der Hintergrund ist kompliziert. Seit 2005 wird schrittweise auf eine sogenannte nachgelagerte Rentenbesteuerung umgestellt: Die RentenbeitrĂ€ge werden bei der Einkommensteuer berĂŒcksichtigt und senken diese, dafĂŒr wird spĂ€ter Einkommensteuer auf die ausgezahlte Rente fĂ€llig. Schrittweise heiĂt: Wer 2005 in Rente ging, bei dem gelten 50 Prozent seiner Rente als steuerpflichtiges Einkommen, die anderen 50 Prozent sind steuerfrei. Bei einem Renteneintritt 2020 lag das VerhĂ€ltnis bereits bei 80 zu 20. Ab Renteneintritt 2040 soll die Rente grundsĂ€tzlich zu 100 Prozent versteuert werden.
Der jeweils individuell zum Renteneintritt festgesetzte Freibetrag Ă€ndert sich nicht mehr, auch wenn, wie im Juli ĂŒblich, jĂ€hrlich die Renten steigen. Dadurch erhöhe sich das steuerpflichtige Einkommen, erklĂ€rt das Finanzministerium in seiner Antwort. Bis 2023 habe es im Osten im Vergleich zum Westen höhere jĂ€hrliche Rentensteigerungen gegeben. "Dies erklĂ€rt den Unterschied der Einkommensteuerbelastung zwischen Ost und West bei einem Rentenbeginn vor dem Jahr 2023."

