Mehrere Juristen: Merz' MigrationsplÀne verletzen EU-Recht
28.01.2025 - 06:23:36Mehrere Rechtsexperten sehen darin einen Verstoà gegen europÀisches Recht.
Der GieĂener Professor JĂŒrgen Bast, der sich mit internationalem Migrations- und FlĂŒchtlingsrecht befasst, hĂ€lt dauerhafte Kontrollen an den deutschen Grenzen nicht fĂŒr zulĂ€ssig. "Das EinfĂŒhren von Grenzkontrollen darf nur vorĂŒbergehend und bei einer konkreten Gefahrenlage erfolgen", sagt er. Die VorschlĂ€ge der CDU seien so konstruiert, dass sie die europĂ€ische Regelungsebene schlicht ignorierten. "Der ganze Ansatz zielt genau entgegen bestimmter Grundaussagen der EU-VertrĂ€ge."
Recht könne man zwar Ă€ndern, aber dann mĂŒsse das auf europĂ€ischer Ebene geschehen. "Wir sind nicht irgendwo an irgendeiner AuĂengrenze, sondern wir sind mitten in der EuropĂ€ischen Union", machte Bast deutlich. "Da gibt es keine geschlossenen Grenzen und keine Abweisung an denselben. So ist die Rechtslage."
Unter anderem will die Union mit ihrem Antrag dauerhafte Grenzkontrollen zu allen NachbarlĂ€ndern sowie ein Einreiseverbot fĂŒr alle Menschen ohne gĂŒltige Einreisedokumenten durchsetzen - auch wenn sie ein Schutzgesuch Ă€uĂern. SPD und GrĂŒne halten Unionskanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU) vor, damit teils gegen Verfassung und Europarecht zu verstoĂen. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, GĂŒnter Krings, wies dies zurĂŒck: Die Forderungen seien rechtlich geprĂŒft worden.
Einreiserecht oft nicht auf Anhieb erkennbar
Ob jemand das Recht hat, einzureisen, sei an der Grenze oft nicht auf Anhieb zu erkennen, sagt der Vorsitzende des Ausschusses Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein, Thomas OberhĂ€user. So habe der EuropĂ€ische Gerichtshof etwa schon entschieden, dass MinderjĂ€hrige nicht zurĂŒckgeschickt werden dĂŒrften. "Das heiĂt, man muss an der Grenze zumindest feststellen: Sind es MinderjĂ€hrige oder nicht?" Das sei aber nicht Aufgabe der Bundespolizei.
Auch die Absichten, mit denen eine Person die Grenze ĂŒberquert, kann fĂŒr ihr Einreiserecht entscheidend sein, so OberhĂ€user. Diese mĂŒssten folglich geprĂŒft werden. "Es ist Aufgabe der AuslĂ€nderbehörden vor Ort, solche Fragen zu beantworten." Eine pauschale ZurĂŒckweisung an der Grenze, wie von Merz gefordert, sei daher rechtswidrig, sagt OberhĂ€user. "Das ist offensichtlich mit Unionsrecht unvereinbar, was da gefordert wird."
Stopp im Eilverfahren?
Bast betonte, wenn jemand an der Grenze einen Anspruch auf Schutz geltend mache, mĂŒsse ein Asylverfahren durchgefĂŒhrt werden. Welcher EU-Staat dafĂŒr zustĂ€ndig ist, werde ĂŒber die sogenannte Dublin-Verordnung ermittelt. FĂŒr die Dauer der PrĂŒfung dĂŒrfe man einreisen und habe ein provisorisches Aufenthaltsrecht. Eine einseitige ZurĂŒckweisung schutzsuchender Migranten und Migrantinnen sei daher europarechtlich unzulĂ€ssig.
Wenn jemand illegal einreist und keinen Schutz sucht, ist Bast zufolge das Land zustĂ€ndig, in dem die Person angetroffen wird. Es gebe in manchen Grenzregionen Absprachen zwischen den Staaten, dass es anders lĂ€uft. Aber ein Mitgliedsstaat dĂŒrfe nicht einfach seine Lasten anderen aufbĂŒrden. Das aber sei heruntergebrochen die Logik der CDU-VorschlĂ€ge. Mit Blick auf die anderen EU-Staaten sagte Bast: "Das werden die erstens nicht lustig finden, aber es ist ja auch einfach rechtswidrig." Nach seiner EinschĂ€tzung mĂŒssten Verwaltungsgerichte das in Eilverfahren stoppen. "Noch bevor das dann in einem lĂ€ngeren Verfahren auch der EuGH sagt."
Anders sieht das der ehemalige PrĂ€sident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-JĂŒrgen Papier. "Ich habe schon seit geraumer Zeit die Ansicht vertreten, dass eine solche ZurĂŒckweisung an den deutschen Binnengrenzen ohne weiteres zulĂ€ssig ist", sagte Papier am Freitag der "Welt". Das Asylgesetz sage ganz klar: AuslĂ€nder, die aus sicheren Drittstaaten einreisen, seien zurĂŒckzuweisen. Ein EU-Mitgliedsstaat könne nicht Kraft Europarechts gezwungen sein, Personen die Einreise zu gestatten, auch wenn die Bundesrepublik fĂŒr einen Asylantrag nicht zustĂ€ndig oder dieser offensichtlich aussichtslos sei. "Europarecht kann und darf eine solche rigorose EinschrĂ€nkung der deutschen SouverĂ€nitĂ€t gar nicht anordnen", so Papier.
EU-Grundgedanke komme "ins Rutschen"
Professor Winfried Kluth von der Forschungsstelle Migrationsrecht an der Martin-Luther-UniversitÀt Halle-Wittenberg nannte Merz' VorschlÀge einen fundamentalen Affront gegen das geltende Recht. Erlaubt sei eine Abweichung vom Unionsrecht zur Gefahrenabwehr. Das setze aber eine entsprechende Gefahrenlage voraus - "also dass der Staat nicht mehr funktionsfÀhig ist, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung - und zwar im Staat insgesamt - nicht aufrechterhalten werden kann", sagte Kluth.
Die PlĂ€ne verstoĂen aus seiner Sicht auch gegen den Grundgedanken der Genfer FlĂŒchtlingskonvention, dass die Lasten im FlĂŒchtlingsrecht geteilt werden sollen. Wenn jetzt Deutschland, das mit Frankreich die meisten FlĂŒchtlinge in Europa aufnehme, sich verweigere, dann gebe es einen Dominoeffekt, sagte Kluth, der auch Vorsitzender des SachverstĂ€ndigenrats fĂŒr Integration und Migration ist. Das könne weitreichenden Folgen auf das FlĂŒchtlingsrecht und den humanitĂ€ren Schutz insgesamt haben.
Politisch könne man das diskutieren, und viele Menschen fĂ€nden die VorschlĂ€ge spontan gut. "Aber man muss sich als Staat auch ĂŒber die Folgen fĂŒr das etablierte System im Klaren werden, wenn man eben mit so einer Forderung an die Ăffentlichkeit tritt." Letztlich wĂ€re es aus seiner Sicht das Ende eines gemeinsamen europĂ€ischen Asylsystems. "Und das hat dann ja auch zur Konsequenz, dass letztendlich ein wichtiger Grundanker der EuropĂ€ischen Union ins Rutschen kommt, weil das humanitĂ€re Bekenntnis in diesem Bereich ein wichtiger Teil des europĂ€ischen Wertesystems ist, also keine Marginalie."

