Erneut deutlich mehr Regelinsolvenzen beantragt
09.08.2024 - 08:28:42Der tatsĂ€chliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen FĂ€llen annĂ€hernd drei Monate davor. Im Mai 2024 meldeten die Amtsgerichte nach endgĂŒltigen Ergebnissen 1.934 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 30,9 Prozent mehr als im Mai 2023. Die Forderungen der GlĂ€ubiger aus den im Mai 2024 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 3,4 Milliarden Euro. Im Mai 2023 hatten die Forderungen bei knapp 4,0 Milliarden Euro gelegen. Bezogen auf 10.000 Unternehmen gab es im Mai 2024 in Deutschland insgesamt 5,6 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10.000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 12,2 FĂ€llen. Danach folgten die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit 9,0 Insolvenzen und das Baugewerbe mit 8,5 FĂ€llen sowie das Gastgewerbe mit 7,4 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen. Im Mai 2024 gab es 5 691 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 0,2 Prozent gegenĂŒber Mai 2023. Im April hatte der Anstieg noch +27,9 Prozent betragen. Die Insolvenzstatistik bildet nur GeschĂ€ftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen GrĂŒnden beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Die vorlĂ€ufigen monatlichen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren, hier fĂŒr Juni 2024, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland. Sie weisen noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit amtlicher Statistiken auf und zĂ€hlen daher zu den experimentellen Daten. Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind rund 30 Prozent Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zĂ€hlen (rund 55 Prozent aller Regelinsolvenzverfahren). AuĂerdem findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tĂ€tig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbststĂ€ndig TĂ€tige, deren VermögensverhĂ€ltnisse als nicht ĂŒberschaubar eingestuft werden. ZusĂ€tzlich werden beim FrĂŒhindikator aus technischen GrĂŒnden auch die Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren miteinbezogen. Bei der Berechnung der InsolvenzhĂ€ufigkeit wurden Angaben aus dem statistischen Unternehmensregister zum Unternehmensbestand herangezogen. Als Unternehmen werden rechtliche Einheiten verstanden. Rechtliche Einheiten sind juristische und natĂŒrliche Personen, die eine WirtschaftstĂ€tigkeit selbststĂ€ndig ausĂŒben, wie beispielsweise Aktiengesellschaften, GmbHs, Offene Handelsgesellschaften oder auch Einzelunternehmen.


