Digitale Bezahlpflicht: GeschÀfte sollen ab 2027 mindestens eine Option anbieten
Veröffentlicht am: 29.10.2026 um 01:00 Uhr | Redaktion boerse-global.deDas Bundesfinanzministerium arbeitet an neuen Vorgaben fĂŒr den Zahlungsverkehr im stationĂ€ren Gewerbe. Nach den PlĂ€nen des Ministeriums sollen GeschĂ€fte, Restaurants und Dienstleister ab 2027 dazu verpflichtet werden, neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit bereitzustellen.
Grundlage dieses Vorhabens ist ein ministerielles Eckpunktepapier. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll im Laufe des Jahres 2026 vom Bundeskabinett beschlossen werden.
Vorgaben fĂŒr Betriebe und Ausnahmeregelungen
Nach den vorliegenden PlĂ€nen können die Betriebe selbst ĂŒber das jeweils genutzte digitale Verfahren entscheiden. MindestbetrĂ€ge fĂŒr bargeldlose Zahlungen sowie Aufpreise fĂŒr Kunden sind nicht vorgesehen. Wie Finanzminister Klingbeil darlegte, muss mindestens ein europĂ€isches Zahlungsverfahren angeboten werden.
Zudem gelten weder Umsatzgrenzen noch Zusatzkosten fĂŒr die Kunden. Als BegrĂŒndung fĂŒhrt das Bundesfinanzministerium an, dass bargeldloses Zahlen einen wirksamen Beitrag im Kampf gegen Steuerhinterziehung und GeldwĂ€sche leiste.
Von der Verpflichtung ausgenommen bleiben nichtkommerzielle Organisationen wie Amateur-Sportvereine und WohltĂ€tigkeitsverbĂ€nde, beispielsweise bei der Ausrichtung von Dorffesten oder FlohmĂ€rkten. FĂŒr besondere HĂ€rtefĂ€lle im gewerblichen Bereich ist eine PrĂŒfung vorgesehen. ErgĂ€nzend dazu gilt auf europĂ€ischer Ebene ab Juli 2027 eine Bargeld-Obergrenze von 10.000 Euro sowie eine Dokumentationspflicht ab einem Betrag von 3.000 Euro.
Debatte ĂŒber Kosten und Belastungen fĂŒr den Handel
In der Wirtschaft löst der VorstoĂ geteilte Reaktionen aus. Die Industrie- und Handelskammer Pfalz beziffert die anfallenden GebĂŒhren fĂŒr HĂ€ndler differenziert: Bei Girocard- und EC-Cash-Zahlungen liegen die Kosten demnach bei 0,2 bis 0,27 Prozent des Umsatzbetrags, wĂ€hrend fĂŒr Kreditkarten einschlieĂlich Bezahldiensten wie Apple Pay und Google Pay GebĂŒhren zwischen 1,5 und 3 Prozent anfallen.
FĂŒr die Miete eines LesegerĂ€ts nennt die Kammer monatliche Ausgaben von rund 6 bis 14 Euro, ergĂ€nzt um ServicegebĂŒhren von 5 bis 8 Euro sowie Transaktionskosten von 7 bis 12 Cent je Zahlungsvorgang.
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Angesichts dieser Spannen forderte der Handelsverband Deutschland (HDE), dass HĂ€ndler anfallende KartengebĂŒhren an die Verbraucher weitergeben können mĂŒssen. HDE-Vertreter Ulrich BinneböĂel warnte vor gesetzlichen Akzeptanzvorgaben und verwies darauf, dass Wahlfreiheit im stationĂ€ren Einzelhandel bereits gelebter Alltag sei.
Sollte eine gesetzliche Verpflichtung greifen, mĂŒssten die zugelassenen Zahlungsarten prĂ€zise definiert und Regelungen fĂŒr technische AusfĂ€lle getroffen werden. Aus dem Kleingewerbe wurden ebenfalls Bedenken laut; so kĂŒndigte eine Eisdiele an, ihren Kugelpreis infolge der ab 2027 drohenden Kartenzahlungspflicht auf 1,90 Euro anheben zu mĂŒssen.
BefĂŒrwortung kommt hingegen aus dem Bankensektor. Stefan MĂŒller, PrĂ€sident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB), begrĂŒĂte die Verpflichtung for Betriebe mit Vor-Ort-GeschĂ€ft sowie PlĂ€ne der EuropĂ€ischen Union zur gleichzeitigen rechtlichen Absicherung der Bargeldakzeptanz, stellte jedoch klar, dass beides derzeit noch kein geltendes Recht sei.
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MĂŒller sprach sich fĂŒr kostendeckende Konditionen anstelle politischer Preisbegrenzungen aus. Er verwies auf verĂ€nderte Kundengewohnheiten: Bei den bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken sank die Zahl der jĂ€hrlichen Bargeldabhebungen von 96 Millionen im Jahr 2019 auf 72 Millionen im Jahr 2024.
Wandel des Bezahlverhaltens und weitere KassenplÀne
Die Initiative des Ministeriums fĂ€llt in eine phase des kontinuierlichen RĂŒckgangs von Barzahlungen. Laut Erhebungen des EHI Retail Institute wurden 2024 nur noch 54,6 Prozent aller Transaktionen im stationĂ€ren Einzelhandel mit Scheinen und MĂŒnzen beglichen; der Anteil des Bargelds am Gesamtumsatz lag bei rund 33,8 Prozent. Laut Erhebungen fĂŒr das Vorjahr wurden bundesweit 55 Prozent aller Transaktionen bargeldlos und 45 Prozent bar abgewickelt.
Flankiert wird die Debatte durch PlĂ€ne fĂŒr eine erweiterte Registrierkassenpflicht. Die Finanzministerkonferenz der NordlĂ€nder â bestehend aus den Ressorts von Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen â unterstĂŒtzt die Bezahlpflicht und drĂ€ngt auf ein zĂŒgiges Verfahren auf Bundesebene.
Schleswig-Holsteins Finanzministerin Schneider thematisierte dabei auch die Registrierkassenpflicht, bei der eine Schwelle von 100.000 Euro Jahresumsatz erörtert oder abgesenkt werden soll.
Das Bundesfinanzministerium sieht den Einsatz elektronischer Kassen ab dem 1. Januar 2028 fĂŒr Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz vor. Dagegen wandten sich der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und fĂŒnf SpitzenverbĂ€nde in einer Stellungnahme vom 13. August 2026. Sie bewerteten die Schwelle als zu niedrig und forderten, die Pflicht stattdessen an BarumsĂ€tze zu koppeln.
Zudem bezifferte der DIHK die Anschaffungskosten auf rund 3.500 Euro je Kasse, wÀhrend das Ministerium von 575 Euro ausgeht. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) forderte eine Verschiebung der Registrierkassenpflicht auf den 1. Januar 2029, wÀhrend der HDE die Regelung als zu pauschal kritisierte.
