Digitale Prüflizenzen ab 3. Juli: Betriebe müssen Geräte neu dokumentieren
06.07.2026 - 12:33:50 | boerse-global.de
Steigende Netzrisiken und neue Sicherheitsvorschriften zwingen Betriebe zum Handeln. Besonders die regelmäßige Prüfung der Notstrominfrastruktur rückt in den Fokus.
TÜV warnt vor zu laxen Regeln
Der TÜV-Verband begrüßte Anfang Juli 2026 den angekündigten Bürokratieabbau grundsätzlich. Doch die Experten schlagen Alarm: Die geplanten Erleichterungen dürften nicht zulasten der Sicherheit gehen. Hintergrund sind verschärfte Prüfregeln für ortsveränderliche Geräte und ortsfeste Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Konkret müssen Unternehmen bei Prüfungen mehrere Schritte einhalten: von der Sichtprüfung über die Messung des Schutzleiter- und Isolationswiderstands bis zu umfassenden Funktionstests.
Digitale Prüflizenzen kommen
Die Dokumentation wird zunehmend digitalisiert. Seit dem 3. Juli 2026 gibt es für bestimmte Betriebsmittel wie Flurförderzeuge digitale Prüflizenzen nach DGUV Vorschrift 68. Ähnliches zeichnet sich bei der Überprüfung ortsfester elektrischer Anlagen ab. Hier stehen sicherheitsrelevante Komponenten im Fokus: Not-Halt-Einrichtungen, Schutztüren, Lichtvorhänge und Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen.
Parallel dazu steigen die Anforderungen an die Cybersicherheit. Experten für Netzwerksicherheit wiesen kürzlich auf Schwachstellen in unterbrechungsfreien Stromversorgungen (USV) und Klimasteuerungen hin. In Rechenzentren können Systemausfälle Kosten von mehreren 100.000 Euro pro Stunde verursachen.
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Landwirte besonders betroffen
In der Landwirtschaft sind Zapfwellen-Notstromaggregate eine verbreitete Lösung. Für Tierhaltungsbetriebe ist die Notstromversorgung durch die Tierschutznutztierhaltungsverordnung gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Installation müssen strikte technische Vorgaben beachtet werden. Seit 2019 ist für den Hausanschluss eine 5-polige Steckverbindung vorgeschrieben – der Erdkontakt muss auf der 1-Uhr-Position liegen.
Zur Mindestausstattung gehören:
- Die Schutzart IP44 für den Einsatz im Freien
- Ein integrierter Generatorschutzschalter
- Systeme zur Spannungs- und Frequenzüberwachung
- Ein Amperemeter sowie ein Betriebsstundenzähler
- Eine Gelenkwelle mit Freilauf
Die erforderliche Leistung wird mit einer Formel berechnet, die das Verhältnis von Kilowatt zu einem Leistungsfaktor von 0,8 sowie einen Sicherheitszuschlag von 25 Prozent berücksichtigt. Für den Antrieb über einen Traktor gilt als Richtwert: mindestens zwei PS pro kVA Generatorleistung.
Wartung ist Pflicht
Die Betriebsbereitschaft von Notstromsystemen erfordert regelmäßige Wartung. Fachleute empfehlen monatliche oder quartalsweise Probeläufe. Insgesamt sollte die Anlage auf mindestens zwölf Stunden Betriebsdauer pro Jahr kommen. Die Installation muss durch einen Fachbetrieb erfolgen.
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Neben der Technik rückt auch die personelle Vorsorge in den Fokus. Unternehmen sind verpflichtet, Ersthelfer auszubilden. In Büros müssen mindestens fünf Prozent der Mitarbeiter geschult sein, in Risikobereichen liegt die Quote höher. Die Zertifikate sind jeweils zwei Jahre gültig und müssen regelmäßig aufgefrischt werden.
