Digitales, Führungszeugnis

Digitales Führungszeugnis: PDF-Abruf über BundID startet am 1. Oktober

Veröffentlicht am: 27.09.2026 um 01:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Bundesamt für Justiz stellt Führungszeugnisse künftig als PDF bereit; die geplante Bürgerkonto-Pflicht ist gesetzlich noch nicht umgesetzt.

Führungszeugnis ab Oktober digital über das BundID-Konto abrufbar
Moderne Glas- und Betonfassade eines Behördengebäudes bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die Digitalisierung behördlicher Nachweise in Deutschland erreicht eine neue Stufe. Das Führungszeugnis soll künftig als digitales PDF-Dokument über das zentrale BundID-Konto bereitgestellt werden.

Entsprechende Neuregelungen des Bundesamts für Justiz (BfJ) und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sollen am 1. Oktober in Kraft treten. Damit wird eine der am stärksten nachgefragten Verwaltungsleistungen auf einen durchgehend elektronischen Prozess umgestellt.

Bislang erfolgte der Versand des Dokuments ausschließlich per Papierpost, wenngleich eine Online-Beantragung bereits seit 2014 möglich war. Nach Personalausweis und Geburtsurkunde stellt das Führungszeugnis die am häufigsten genutzte Justizverwaltungsleistung des Bundes dar. Das BfJ stellt jährlich rund 5 Millionen Führungszeugnisse aus, was einem Aufkommen von etwa 20.000 Dokumenten pro Arbeitstag entspricht.

Technische Voraussetzungen und Sicherheitsmerkmale

Die digitale Bereitstellung als PDF umfasst einfache, erweiterte sowie Europäische Führungszeugnisse für private Zwecke. Um den digitalen Abruf zu nutzen, sind ein BundID-Konto, die aktivierte Online-Ausweisfunktion sowie die AusweisApp erforderlich. Ein integrierter QR-Code soll zudem die Echtheitsprüfung des Dokuments über eine Verifikations-App ermöglichen.

Die Kosten für die Ausstellung verbleiben bei 13 Euro, die im Voraus zu entrichten sind. Für Personen, die das Dokument für eine ehrenamtliche Tätigkeit beantragen, bleibt die Ausstellung weiterhin kostenfrei.

Anzeige

Wer sich mit der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und dem Einsatz neuer Technologien befasst, muss auch die rechtlichen Rahmenbedingungen im Blick behalten. Dieser kostenlose Leitfaden zeigt Führungskräften, wie sie Innovationen wie KI rechtssicher und verantwortungsvoll in der Verwaltung einsetzen. Selbsttest 'Umgang mit KI' für den öffentlichen Dienst jetzt kostenlos herunterladen

Umbau der staatlichen Identitätsinfrastruktur

Die Neuerung fügt sich in weitreichendere Pläne zur Digitalisierung der Verwaltung ein. Die Bundesregierung strebt an, dass ab 2028 jeder Bürger verpflichtend ein Bürgerkonto besitzen soll.

Laut Koalitionsvertrag planen die Regierungsparteien ein verpflichtendes Bürgerkonto sowie eine digitale Identität für alle Bürger. Bei dem Konto handelt es sich um einen digitalen Zugang für Verwaltungsleistungen zur Abwicklung von Ausweisen, Anträgen und Bescheiden, nicht um ein Bankkonto.

Die BundID dient derzeit als zentrales Nutzerkonto und Basisdienst nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG), über das rund 1800 Online-Verwaltungsvorgänge von Bund und Ländern erreichbar sind. Nach Plänen der Bundesregierung soll sie zur sogenannten DeutschlandID weiterentwickelt werden.

Während das OZG Nutzerkonten bisher auf freiwilliger Basis vorsieht, ist die geplante Pflicht gesetzlich noch nicht umgesetzt. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass Bürger, die den digitalen Weg nicht nutzen wollen oder können, Unterstützung vor Ort erhalten sollen. Schleswig-Holstein plant parallel dazu über ein Digitalisierungsbeschleunigungsgesetz ein verpflichtendes Servicekonto ab 2028.

Anzeige

Die zunehmende Vernetzung und digitale Verwaltung erfordern ein fundiertes Verständnis der neuen Führungsrollen an der Spitze von Behörden. Der kostenlose PDF-Guide bietet praxisnahes Wissen zu Delegation und Krisenmanagement, um den Amtsalltag rechtssicher zu gestalten. Führungsleitfaden für die Verwaltungsspitze gratis anfordern

Herausforderungen und europäische Perspektive

Der Ausbau digitaler Verwaltungszugänge verzeichnet bislang ein gemischtes Zwischenfazit. Ende 2025 zählte die BundID etwas mehr als 5 Millionen Nutzer; der Dokumentenaustausch über das geplante zentrale Postfach für Bescheide ist bislang noch nicht vollständig bidirektional ausgelegt.

Verbände weisen zudem auf bestehende Hürden für bestimmte Bevölkerungsgruppen hin: Fast jeder zweite Rentner fühlt sich von elektronischer Identifikation, PIN-Verfahren und App-Verknüpfungen überfordert. Ein Vertreter des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Schleswig-Holstein betonte dazu, dass digitale Angebote durch Qualität und nicht durch Verpflichtung überzeugen müssten.

Auf gesetzgeberischer Ebene beriet der Bundestag am 23. September 2026 erstmals über den Entwurf des Digitale-Identitäten-Gesetzes, den das Bundeskabinett zuvor beschlossen hatte. Zudem stimmte der Bundesrat dem Bundeserprobungsgesetz für Reallabore zu. Dessen Erprobungsklausel zur Digitalen Verwaltung im Rahmen einer OZG-Änderung schafft die rechtliche Grundlage für den Probebetrieb der europäischen Brieftasche für digitale Identitäten.

Die deutsche EUDI-Wallet mit dem Namen „d-you“ soll am 2. Januar 2027 starten. Zum Start sind Personalausweis und Führerschein vorgesehen, bevor schrittweise weitere Nachweise integriert werden.

Bisher nutzt rund ein Viertel der Bürger den digitalen Personalausweis, während sich rund 300 Unternehmen an der Testumgebung beteiligen. Rund 40 Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung bereiten Anwendungen für Altersnachweise, Vertragsabschlüsse oder Kontoeröffnungen vor.

Disclaimer...

de | wirtschaft | 70187154 |