DMA-Rekordstrafe: EU verhängt 890 Millionen Euro gegen Alphabet
Veröffentlicht am: 25.07.2026 um 19:34 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Europäische Kommission hat ihre bisher weitreichendste Sanktion im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) ausgesprochen. Am 23. Juli 2026 verhängte die Brüsseler Behörde eine Geldbuße in Höhe von 890 Millionen Euro gegen den Google-Mutterkonzern Alphabet. Die Entscheidung markiert einen Wendepunkt in der Regulierung großer Technologieplattformen, da die Kommission erstmals auch spezifische Vorgaben für die Integration von künstlicher Intelligenz in digitale Dienste macht.
Aufteilung der Rekordstrafe und regulatorische Grundlagen
Die Gesamtsumme der Buße setzt sich aus zwei zentralen Verstößen zusammen. Ein Betrag von 460 Millionen Euro entfällt auf die Selbstbevorzugung eigener Dienste innerhalb der Google-Suche, was einen Verstoß gegen Artikel 6 Absatz 5 des DMA darstellt. Weitere 430 Millionen Euro wurden aufgrund von sogenannten Anti-Steering-Beschränkungen im App-Store Google Play festgesetzt. Hierbei wurde ein Verstoß gegen Artikel 5 Absatz 4 des DMA festgestellt, da das Unternehmen Entwickler daran gehindert habe, Nutzer auf günstigere Angebote außerhalb der plattformeigenen Zahlungssysteme hinzuweisen.
Die EU-Kommission hat Alphabet eine Frist von 60 Tagen gesetzt, um die beanstandeten Praktiken einzustellen. Sollte das Unternehmen dieser Aufforderung nicht fristgerecht nachkommen, drohen weitreichende finanzielle Konsequenzen. In diesem Fall können Zwangsgelder von bis zu 5 % des weltweiten Tagesumsatzes verhängt werden.
Fokus auf künstliche Intelligenz und Sicherheitsbedenken
Ein wesentlicher Aspekt der Kommissionsentscheidung betrifft die Einbeziehung moderner Suchtechnologien. Die EU-Aufsicht wendet den DMA erstmals auf KI-gestützte Suchfunktionen an. Die Behörde fordert in diesem Zusammenhang, dass konkurrierende KI-Assistenten auf dem Betriebssystem Android einen gleichwertigen Zugang erhalten müssen wie die konzerneigenen Dienste.
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Seitens Alphabet wird vor möglichen Sicherheitsrisiken gewarnt, die mit den Forderungen der Kommission einhergehen könnten. Parallel zu dem abgeschlossenen Verfahren läuft zudem eine weitere Kartelluntersuchung. Dabei prüft die EU-Kommission, inwieweit Google Web- und YouTube-Inhalte für das Training eigener KI-Modelle nutzt.
US-Reaktionen und drohende Handelskonflikte
Die Entscheidung aus Brüssel hat umgehend politische Reaktionen in den USA ausgelöst. US-Präsident Trump kündigte am 25. Juli 2026 eine sogenannte 301-Untersuchung an, um die Auswirkungen der EU-Maßnahmen auf US-Unternehmen zu prüfen. Über die Plattform Truth Social stellte er als Reaktion auf die Wettbewerbsstrafe gegen Google zudem erhebliche Zölle in Aussicht. Auch der US-Handelsbeauftragte Greer äußerte deutliche Kritik an dem Vorgehen der europäischen Behörden.
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Die Spannungen im transatlantischen Verhältnis werden durch bereits bestehende Handelsmaßnahmen verschärft. Seit dem 24. Juli 2026 sind neue US-Zölle in Höhe von 10 % auf Waren aus der EU in Kraft, die offiziell mit Bedenken hinsichtlich Zwangsarbeit begründet wurden.
Bewertung der geopolitischen Lage
Trotz der Drohgebärden aus Washington zeigt sich die EU-Kommission gesprächsbereit. Eine Sprecherin der Kommission, Pinho, bekundete Dialogbereitschaft, betonte jedoch gleichzeitig die Notwendigkeit, die regulatorische Autonomie der Europäischen Union zu wahren. Die EU ordnet die neuen US-Zölle zudem als vereinbar mit dem sogenannten Turnberry-Abkommen ein, das eine Obergrenze für Zölle von 15 % vorsieht.
Aus den Reihen der Politik kam eine erste Einordnung der US-Handelsmaßnahmen durch den SPD-Abgeordneten Bernd Lange. Er bewertete die Höhe der Zölle als moderater als zunächst befürchtet und bezeichnete sie als besser als erwartet. Dennoch unterstreicht der Fall die zunehmende Verflechtung von digitaler Wettbewerbsregulierung und globaler Handelspolitik.
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