Dobrindt, Investitionsschutzgesetz

Dobrindt plant Investitionsschutzgesetz: Vergesellschaftungen faktisch verboten

Veröffentlicht am: 26.10.2026 um 23:42 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Dobrindt legte Eckpunkte mit strengen Entschädigungs- und Notwendigkeitsregeln vor; Kritiker bezweifeln deren Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz.
Fassade eines städtischen Wohnhauses bei bewölktem Himmel Illustration mit AI erstellt.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat Eckpunkte für ein sogenanntes Investitionsschutzgesetz vorgelegt, mit dem Vergesellschaftungen von Wohnraum künftig faktisch verhindert werden sollen. Wie Medien am 26. Oktober 2026 berichteten, sieht das Vorhaben weitreichende Hürden für entsprechende Vorstöße der Bundesländer vor.

Die Pläne formulieren im Kern drei strikte Vorgaben. So soll eine Entschädigung künftig ausschließlich zum vollen Verkehrswert auf Basis eines Wertgutachtens sowie unmittelbar in Geld erfolgen. Zudem soll eine Vergesellschaftung nur noch bei einer nachgewiesenen zwingenden Notwendigkeit zulässig sein, was voraussetzt, dass zuvor sämtliche anderen wohnungspolitischen Instrumente vollständig ausgeschöpft wurden.

Zielrichtung gegen Berliner Pläne

Mit dem Vorhaben zielt der Bundesinnenminister insbesondere auf Bestrebungen in der Bundeshauptstadt ab. Dort planten Linke, Grüne und SPD die Vergesellschaftung von rund 160.000 Wohnungen von Konzernen mit mehr als 10.000 Einheiten, wobei eine Entschädigungssumme von maximal 16 Milliarden Euro im Raum stand.

Betroffen wären davon insbesondere Konzerne wie Vonovia, Heimstaden, Covivio, die Adler Group sowie DVI. Dobrindt erklärte gegenüber der Bild-Zeitung, ein willkürlicher linker Vergesellschaftungsfetisch sei mit dem Grundgesetz unvereinbar.

Laut einem Bericht der Welt schätzen Experten die Kosten bei einer Entschädigung zum Verkehrswert hingegen auf 50 bis 60 Milliarden Euro an Steuergeldern, was Berlin finanziell nicht stemmen könne.

Die Initiative geht auf einen Koalitionsausschuss von Union und SPD zurück. Im Juli hatte die schwarz-rote Bundesregierung angekündigt, die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne verbieten zu wollen. Der Gesetzentwurf soll Mitte 2028 vorgelegt beziehungsweise 2028 verabschiedet werden und ein Jahr später in Kraft treten.

Scharfe verfassungsrechtliche Bedenken aus der Koalition und Opposition

Die Pläne stoßen auf teils heftigen Widerstand, auch innerhalb der regierenden Koalition. Hakan Demir, Berichterstatter für Mietrecht der SPD-Bundestagsfraktion, äußerte laut Berichten vom 26. Oktober 2026 deutliche Kritik.

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Die vorgelegten Eckpunkte für ein Investitionsschutzgesetz setzen hohe Hürden: Entschädigung nur zum Verkehrswert, unmittelbar in Geld, Vergesellschaftung nur bei nachgewiesener zwingender Notwendigkeit. Wer Bestände in Berlin hält, sollte die drei Vorgaben im Detail kennen — und wissen, dass der Entwurf erst Mitte 2028 vorliegen und ein Jahr später in Kraft treten soll. Kostenlose Analyse der Gesetzes-Eckpunkte anfordern

Dobrindt bewege sich auf verfassungsrechtlich rutschigem Boden. Wer Vergesellschaftungen verfassungskonform unterbinden wolle, müsse das Grundgesetz ändern, wofür keine Zweidrittelmehrheit existiere.

Zudem sehe Demir im Grundgesetz keine Grundlage für eine zwingende Entschädigung zum Verkehrswert oder eine derartige Ultima-Ratio-Regelung in Artikel 15. Er warnte vor einer Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht, da ein Bundesgesetz nicht ausschließlich dem Ausschluss des Landesgesetzgebers dienen dürfe.

Auch Berlins SPD-Vorsitzender Steffen Krach kritisierte die Vorlage als planlos und sprach von einer Einmischung in den Landeswahlkampf. Dobrindt könne die Verfassung nicht aushebeln. Aus den Reihen der Berliner Linken bezeichnete die Spitzenkandidatin Elif Eralp die Pläne als verfassungswidrig und als ein Gesetz gegen Mietende.

Ein Bundesgesetz könne nicht verunmöglichen, was das Grundgesetz vorsehe. Eine Entschädigung unter Verkehrswert sei sachgerecht, um Spekulationsgewinne nicht zu vergüten. Niklas Schenker nannte das Vorhaben ebenfalls offensichtlich verfassungswidrig.

Der Linken-Bundesvorsitzende Luigi Pantisano verteidigte das Berliner Anliegen und kritisierte hohe Dividendenausschüttungen bei Wohnungskonzernen trotz Mängeln im Wohnungsbestand. Philmon Ghirmai von den Grünen bemängelte fehlenden Respekt vor dem Wählerwillen.

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Die verfassungsrechtlichen Bedenken sind erheblich: Aus der SPD-Fraktion und von Rechtswissenschaftlern kommt der Einwand, ein reines Verhinderungsgesetz sei vom Grundgesetz nicht gedeckt. Für Eigentümer heißt das vor allem eines — die Rechtslage bleibt bis zu einer Entscheidung offen. Der Leitfaden ordnet Artikel 15 GG und die offenen Streitpunkte nüchtern ein. Leitfaden zur Rechtslage jetzt sichern

Rechtswissenschaftler äußerten ebenfalls Bedenken. Ein reines Verhinderungsgesetz, das die Zuständigkeit der Länder aushebeln solle, sei durch die Verfassung nicht gedeckt. Eine Bewertung durch eine Expertenkommission aus dem Jahr 2023 hatte eine Vergesellschaftung noch mehrheitlich als verfassungskonform eingestuft.

Rückhalt erhalten die Pläne hingegen aus der Immobilienwirtschaft sowie von CDU-Baupolitiker Jan-Marco Luczak. Die Grünen-Co-Chefin Franziska Brantner lehnte Vergesellschaftungen als bundesweites Instrument ab und schlug stattdessen Maßnahmen wie Neubauförderung, eine Mietpreisbremse sowie steuerliche Regeln bei Leerstand vor.

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