FĂŒr mehr finanzielle Planungssicherheit: Soufian El Morabiti und Karl-Heinz Jörger verraten, wie Unternehmen auch 2024 hohe Steuernachzahlungen vermeiden
29.05.2024 - 09:52:32 | presseportal.de
Nicht selten ĂŒberkommt Unternehmer ein GefĂŒhl der Beklemmung, wenn sie ein unerwartetes Schreiben des Finanzamts erhalten: So fĂŒhrt eine geforderte Steuernachzahlung oftmals zu erheblichen finanziellen Schwierigkeiten, die, abhĂ€ngig von der Höhe des Betrags, sogar existenzbedrohend sein können. Dies betrifft besonders Unternehmer, SelbststĂ€ndige und Freiberufler. "Viele Unternehmer bereiten sich nicht adĂ€quat auf Steuernachzahlungen vor, obwohl diese ein Teil der beruflichen RealitĂ€t sind. Man muss sich heutzutage einfach von Beginn an sorgfĂ€ltig mit dieser Thematik auseinandersetzen und intelligente Steuerstrategien entwickeln, um nicht in finanzielle EngpĂ€sse zu geraten oder gar seine gesamte Existenz zu gefĂ€hrden", betont Soufian El Morabiti, Head of Tax bei GoldmanTax - Die Steuerkanzlei.
"Das deutsche Steuerrecht enthĂ€lt viele legale Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren - wir helfen Unternehmen dabei, diese vollstĂ€ndig auszuschöpfen", fĂŒgt Karl-Heinz Jörger, einer der erfahrensten Steuerberater Deutschlands, hinzu. So entwickeln die Experten von GoldmanTax individuelle Steuerkonzepte fĂŒr kleine und mittelstĂ€ndische Firmen - vergleichbar mit jenen Modellen, die bei groĂen Konzernen bereits Standard sind. Weil insbesondere das Steuerrecht fĂŒr Laien aufgrund seiner KomplexitĂ€t grundsĂ€tzlich Ă€uĂerst schwer verstĂ€ndlich ist, steigt auch die Nachfrage nach entsprechender UnterstĂŒtzung rasch an. Soufian El Morabiti und Karl-Heinz Jörger entwickeln ihre Konzepte daher kontinuierlich weiter und beobachten die Entwicklungen in diesem Bereich genau: Was sie in diesem Kontext speziell fĂŒr das Jahr 2024 empfehlen, um hohe Steuernachzahlungen zu vermeiden, erfahren Sie hier.
1. Als Einzelunternehmer zu einer steuerlich optimierten Rechtsform
Wer als Einzelunternehmer gewerblich tĂ€tig ist und einen Jahresgewinn von ĂŒber 100.000 Euro erzielt, sollte bis zum 31.08.2024 eine steuerfreie Umwandlung seines Einzelunternehmens in eine GmbH in Betracht ziehen. Diese Umstrukturierung kann auch rĂŒckwirkend um bis zu acht Monate erfolgen. Dadurch wird der Gewinn von 2024 anstelle der Einkommensteuer der Körperschaft- und Gewerbesteuer unterworfen. Dies ermöglicht potenzielle Steuereinsparungen von bis zu 20 Prozent und senkt die Vorauszahlungen fĂŒr die Einkommensteuer erheblich.
2. Auch als Personengesellschaft eine Umwandlung in Betracht ziehen
Im Jahr 2024 können auch Personengesellschaften, wie GbR, OHG, KG oder GmbH & Co. KG, von einer steuerfreien Umstrukturierung in eine GmbH profitieren. Durch diese MaĂnahme wird anstelle der Einkommensteuer die Körperschaft- und Gewerbesteuer fĂ€llig. Diese Umwandlung bietet erhebliche steuerliche Vorteile und kann hohe Nachzahlungen vermeiden. FĂŒr Gewinne, die reinvestiert oder als RĂŒcklagen verwendet werden sollen, erweist sich dieser Schritt als besonders vorteilhaft. Auch hier ist eine rĂŒckwirkende Anwendung bis zum 31.08.2024 möglich, um steuerliche Belastungen zu minimieren.
3. Anpassung von GeschĂ€ftsfĂŒhrergehĂ€ltern
Viele Unternehmer, deren Unternehmen in den letzten Jahren - verstĂ€rkt durch die Corona-Jahre - ein deutliches Wachstum erfahren haben, haben ihre GeschĂ€ftsfĂŒhrergehĂ€lter entsprechend erhöht. FĂŒr das Jahr 2024 sollte ĂŒberprĂŒft werden, ob die Höhe dieser GehĂ€lter noch angemessen ist. So könnte durchaus eine erneute Anpassung notwendig sein, um hohe Einkommensteuernachzahlungen zu vermeiden.
4. Jahresabschlussoptimierung
Auch im Zuge der Jahresabschlusserstellung ist eine Optimierung unerlĂ€sslich: Dabei ist es ratsam, die Bewertungen in enger Abstimmung mit einem Steuerberater zu analysieren und mögliche Wertminderungen, die 2024 anfallen könnten, zu identifizieren. ZusĂ€tzlich ist es wichtig, alle GeschĂ€ftsrisiken zu evaluieren und zu prĂŒfen, ob fĂŒr das Jahr 2024 entsprechende RĂŒckstellungen im Jahresabschluss berĂŒcksichtigt werden sollten, um auch dadurch Vorauszahlungen zu minimieren.
5. Nutzung der InflationsprÀmie
Bis zum 31.12.2024 haben Unternehmer die Möglichkeit, die InflationsprĂ€mie von bis zu 3.000 Euro fĂŒr jeden Angestellten zu beanspruchen. Diese PrĂ€mie ist steuer- und sozialversicherungsfrei, wodurch der Brutto- dem Nettobetrag entspricht. Insbesondere fĂŒr Unternehmer, die in mehreren Betrieben tĂ€tig sind, lohnt es sich, die Nutzung dieser PrĂ€mie zu ĂŒberprĂŒfen - schlieĂlich bietet die Inanspruchnahme nicht unerhebliche finanzielle Vorteile, da ansonsten theoretisch 6.000 Euro brutto aufgewendet werden mĂŒssten, um dieselben 3.000 Euro netto auszuzahlen.
6. Investitionsabzugsbetrag
Unternehmer haben 2024 auĂerdem die Möglichkeit, fĂŒr geplante Investitionen der nĂ€chsten drei Jahre den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch zu nehmen. Diese steuerliche Besonderheit ermöglicht es, bereits geplante Anschaffungen beweglicher WirtschaftsgĂŒter bis zu einem Wert von 200.000 Euro steuerlich geltend zu machen - und im entsprechenden Bedarfsfall hohe Steuernachzahlungen zu vermeiden.
7. Degressive Abschreibung und Wachstumschancengesetz
Aufgrund des Wachstumschancengesetzes haben sich neue Abschreibungsmöglichkeiten ergeben, insbesondere die degressive Abschreibung. Unternehmer sollten in RĂŒcksprache mit ihrem Steuerberater prĂŒfen, inwieweit sie von der degressiven AFA und anderen Möglichkeiten aufgrund des Wachstumschancengesetzes Gebrauch machen können, um auch hier eine hohe Steuernachzahlung zu vermeiden und die Steuerlast zu senken.
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