E-Auto-PrÀmie, Euro

E-Auto-PrĂ€mie: Bis zu 6.000 Euro Bonus fĂŒr private KĂ€ufer und Leasingnehmer

Veröffentlicht am: 05.11.2026 um 00:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Bis Oktober 2026 erhielten 100.000 Antragsteller Fördergeld; Haushalte mit geringerem Einkommen profitierten besonders hÀufig.
Eine ruhige Wohnstraße in einer deutschen Vorstadtsiedlung bei Sonnenuntergang. Illustration mit AI erstellt.

Die Rahmenbedingungen der Bundesregierung fĂŒr die Förderung von Elektrofahrzeugen ab dem Jahr 2026 zielen darauf ab, den Erwerb und das Leasing alternativer Antriebe steuerlich und finanziell zu unterstĂŒtzen. Das Fördersystem richtet sich ausschließlich an Privatpersonen und setzt den Schwerpunkt auf Haushalte mit niedrigeren und mittleren Einkommen. FĂŒr gebrauchte Elektrofahrzeuge ist keine PrĂ€mie vorgesehen.

Staffelung der FördersÀtze und Einkommenskriterien

Die Basisförderung fĂŒr Privatpersonen betrĂ€gt 3.000 Euro beim Kauf oder Leasing eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs. FĂŒr Plug-in-Hybride sowie Fahrzeuge mit ReichweitenverlĂ€ngerer (Range-Extender) liegt der Grundbetrag bei 1.500 Euro.

DarĂŒber hinaus greifen soziale Staffelungen, die den Gesamtbonus auf bis zu 6.000 Euro anheben können:

  • EinkommenszuschlĂ€ge: Liegt das zu versteuernde Einkommen (zvE) unter 60.000 Euro, wird ein Zuschlag von 1.000 Euro gewĂ€hrt. Bei einem Einkommen von unter 45.000 Euro kommt ein weiterer Zuschlag von 1.000 Euro hinzu.
  • Familienbonus: Nach Vorgaben des Bundesamts fĂŒr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betrĂ€gt der Kinderbonus 500 Euro pro Kind fĂŒr maximal zwei Kinder, womit bis zu 1.000 Euro zusĂ€tzlich ausgezahlt werden können.

FĂŒr die Antragstellung beim BAFA gilt eine Obergrenze des zu versteuernden Einkommens von 80.000 Euro. Diese Grenze erhöht sich um 5.000 Euro je Kind fĂŒr maximal zwei Kinder, sodass Familien mit zwei oder mehr Kindern ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 90.000 Euro aufweisen dĂŒrfen.

Der Nachweis erfolgt anhand der beiden neuesten Steuerbescheide, die höchstens drei Kalenderjahre alt sein dĂŒrfen. Jeder BĂŒrger kann die PrĂ€mie nur einmal in Anspruch nehmen; pro Haushalt sind maximal zwei AntrĂ€ge zulĂ€ssig.

Technische Vorgaben und Antragsverfahren

Gefördert werden Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland zugelassen werden. Die Mindesthaltedauer fĂŒr Kauf und Leasing betrĂ€gt 36 Monate. FĂŒr Plug-in-Hybride und Modelle mit Range-Extender gilt, dass sie entweder maximal 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder eine rein elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern vorweisen mĂŒssen.

Diese Fahrzeuge mĂŒssen spĂ€testens bis zum 30. Juni 2027 zugelassen werden. Ab dem 1. Juli 2027 ist zudem eine behördliche PrĂŒfung der realen Emissionen vorgesehen.

Die Antragstellung muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Fahrzeugzulassung digital ĂŒber das FZD-Portal unter Nutzung der BundID erfolgen.

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Haushaltsvolumen und Inanspruchnahme

Finanziert wird das Programm aus dem Klima- und Transformationsfonds mit einem Gesamtbudget von 3 Milliarden Euro fĂŒr die Jahre 2026 bis 2029. Laut Bundesumweltministerium ist das Budget fĂŒr rund 800.000 Fahrzeuge ausgelegt.

Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) gab bekannt, dass von Mai bis Oktober 2026 bereits Gelder an 100.000 Antragsteller ausgezahlt wurden. Rund 90 Prozent der Mittel flossen in reine Elektrofahrzeuge, knapp 10 Prozent in Plug-in-Hybride; etwa die HÀlfte aller bewilligten AntrÀge betraf Leasingfahrzeuge.

Schneider verdeutlichte zudem die soziale Breitenwirkung: Die HĂ€lfte der BegĂŒnstigten wies ein Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 45.000 Euro auf, drei Viertel lagen bei maximal 60.000 Euro.

Das Umweltministerium rechnet damit, dass das Zielvolumen von 800.000 Fahrzeugen bereits vor Ablauf des Jahres 2029 erreicht wird. Die Mittel reichten nach Schneiders Angaben trotz hoher Nachfrage im Jahr 2026 auch fĂŒr das gesamte kommende Jahr aus. Bei einer absehbaren Ausschöpfung des Etats werde die Regierung frĂŒhzeitig informieren.

Kurzfristige Änderungen am Programm schließt die Bundesregierung aus. Langfristig sollen europĂ€ische Wertschöpfungskriterien integriert werden, sobald europarechtskonforme Vorgaben vorliegen. Ein kurzfristiger Ausschluss von Fahrzeugen aus chinesischer Fertigung ist nicht geplant.

Infrastruktur und laufende Kosten

Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) kĂŒndigte an, dass es nach dem Aufbrauchen des 3-Milliarden-Euro-Budgets keine weitere KaufprĂ€mie geben werde. Das bestehende Förderprogramm werde planmĂ€ĂŸig beendet und nicht vorzeitig gestoppt.

Das Verkehrsministerium wolle die staatlichen Mittel kĂŒnftig vorrangig in die Ladeinfrastruktur lenken, insbesondere bei MehrparteienhĂ€usern und im GĂŒterkraftverkehr. In Deutschland stehen derzeit 210.000 öffentliche Ladepunkte zur VerfĂŒgung, wobei tĂ€glich rund 60 neue hinzukommen.

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Hinsichtlich der Betriebskosten rechnete ein MobilitĂ€tsexperte des Automobilclubs ACE vor, dass Elektroautos bei Strompreisen unter 60 bis 65 Cent pro Kilowattstunde im Alltag meist gĂŒnstiger betrieben werden können als Verbrenner.

Bei Heimladestrom zu rund 40 Cent pro Kilowattstunde beliefen sich die Energiekosten auf etwa 7 Euro je 100 Kilometer. Ein Benzinfahrzeug verursache bei Kraftstoffpreisen von ĂŒber 2 Euro je Liter hingegen etwa 14 Euro pro 100 Kilometer.

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