E-Invoicing, Anforderungen

E-Invoicing: Nur 6 Prozent erfüllen gesetzliche Anforderungen

19.06.2026 - 00:09:19 | boerse-global.de

Neue Studie zeigt: Nur 6 Prozent der Firmen erfüllen E-Invoicing-Standards, obwohl 75 Prozent ihre Prozesse als digitalisiert sehen.

E-Rechnungspflicht: Große Lücke zwischen Anspruch und Realität
E-Invoicing - Ein stilisiertes, leuchtendes digitales Rechnungsdokument mit Daten, die in ein komplexes Netzwerk von verbundenen Knoten fließen. 19.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Eine neue Studie zeigt: Während 75 Prozent der Mitarbeiter ihre Rechnungsprozesse als digitalisiert einstufen, erfüllen gerade einmal 6 Prozent die gesetzlichen Anforderungen ans E-Invoicing.

Die Untersuchung des Dienstleisters Quadient vom 17. Juni offenbart ein massives Umsetzungsdefizit. 56 Prozent der Unternehmen haben bislang kein gesetzeskonformes Format eingeführt. Fast die Hälfte der Betriebe (48 Prozent) versendet weiterhin klassische Papierrechnungen.

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Trotz dieser Lücke sind die Verantwortlichen optimistisch: 89 Prozent glauben, die kommenden Fristen einhalten zu können. Für die technische Umsetzung setzen 71 Prozent auf ERP-Systeme oder spezialisierte Plattformen.

Gestaffelte Fristen ab 2027

In Deutschland ist die E-Rechnungspflicht längst Realität. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle B2B-Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können – auch Freiberufler sind betroffen.

Die aktive Ausstellungspflicht folgt einem klaren Zeitplan:
- Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit über 800.000 Euro Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen ausstellen.
- Ab 1. Januar 2028: Die Pflicht gilt für alle Unternehmen.

Als gültige Formate zählen ausschließlich strukturierte XML-Datensätze nach der europäischen Norm EN 16931 – etwa XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1. Reine PDFs sind rechtlich nicht als E-Rechnungen anerkannt.

Ausnahmen gibt es nur für Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro brutto und Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Letztere müssen aber trotzdem in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.

Europa zieht nach

Auch international verschärfen sich die Regeln. In Frankreich greift die E-Invoicing-Pflicht ab dem 1. September 2026 – zunächst für größere Unternehmen. In Spanien startet die Einführung gestaffelt ab Oktober 2027.

Software-Anbieter reagieren auf den Druck. Mitte Juni brachte Payhawk eine neue Version seiner Finanzplattform heraus. Sie bietet eine EU-weite E-Rechnungsfunktion und native Integration in ERP-Systeme wie SAP S/4HANA.

Branchenexperten betonen: Die Automatisierung spart Zeit und steigert die Produktivität. Laut Studiendaten bestätigt das mehr als die Hälfte der Umsteiger.

Neue Pflicht: Widerrufsbutton für Online-Händler

Parallel zu den steuerrechtlichen Änderungen treten heute neue Vorschriften für den Online-Handel in Kraft. Händler müssen ab sofort eine digitale Widerrufsfunktion bereitstellen – den sogenannten Widerrufsbutton.

Die Regelung basiert auf der EU-Verbraucherrechterichtlinie. Verbraucher sollen ihren Widerruf mit wenigen Klicks einleiten und sofort eine Bestätigung erhalten. Große Plattformen sind bereits vorbereitet, kleinere Webshops stehen vor kurzfristigen Anpassungen.

Ausgenommen sind individuell angefertigte Produkte und leicht verderbliche Waren. Wer die Pflicht ignoriert, riskiert Abmahnungen.

Arbeitszeiterfassung wird Pflicht

2026 wird zudem die digitale Arbeitszeiterfassung zum verbindlichen Standard im DACH-Raum. In Deutschland verlangt die Rechtslage eine tagesnahe Dokumentation. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro.

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