E-Rechnung: Zwei Drittel der Betriebe haben Empfangsprobleme
06.07.2026 - 04:00:19 | boerse-global.de
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) fordert eine Verschiebung der weiteren Umsetzungsstufen um ein Jahr.
Hintergrund: Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich elektronische Rechnungen empfangen können. Die Praxis zeigt jedoch massive Probleme. Eine Umfrage des ZDH unter knapp 2.000 Betrieben offenbart: Zwei Drittel haben Schwierigkeiten beim Empfang digitaler Belege.
Probleme bei Validierung und PDF-Abgleich
Häufige Kritikpunkte sind nicht validierbare Rechnungen sowie Abweichungen zwischen dem strukturierten Datensatz und der begleitenden PDF-Vorschau. Fast die Hälfte der befragten Betriebe empfindet die E-Rechnung als aufwendiger als das bisherige PDF-Verfahren.
Die gesetzliche Marschroute bleibt trotzdem klar: Die Versandpflicht greift gestaffelt. Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Jahresumsatz müssen ab 2027 elektronisch fakturieren, ab 2028 gilt das für alle Unternehmen.
Immerhin eine Erleichterung bestätigte die Bundesregierung: Für den Empfang einer E-Rechnung reicht ein herkömmliches E-Mail-Postfach aus. Ein staatliches Tool zur Erstellung oder Validierung ist jedoch nicht geplant.
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Softwareanbieter reagieren mit Updates
Der Markt stellt sich auf die neuen Anforderungen ein. Am 5. Juli 2026 gab die Compex Systemhaus GmbH bekannt, ihr System um die Formate XRechnung und ZUGFeRD erweitert zu haben. Auch Buhl integriert mit WISO Steuer Business Funktionen, die Rechnungsdaten automatisch in das geforderte Format EN 16931 umwandeln.
Parallel dazu treibt Lucanet die KI-Integration voran. Das Unternehmen veröffentlichte Anfang Juli 2026 mehrere KI-Agenten, die unter anderem das XBRL-Tagging beschleunigen sollen.
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Haftungsrisiken durch Rechnungsbetrug
Ein kritischer Punkt bleibt die Sicherheit. Experten warnen vor dem sogenannten Business E-Mail Compromise (BEC): Kriminelle fangen Rechnungen ab und manipulieren die IBAN.
Die rechtliche Lage hat sich verschärft. Das OLG Schleswig-Holstein urteilte Ende 2024: Ein Rechnungssteller haftet voll, wenn er keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung einsetzt. Das LG Koblenz entschied auf Haftungsteilung zwischen Auftraggeber und Unternehmer.
Eine gewisse Entlastung versprechen neue EU-Regeln zur IBAN-Namensabgleichpflicht, die seit Oktober 2025 schrittweise greifen. Die GoBD-konforme Archivierung über zehn Jahre bleibt aber Pflicht für alle Marktteilnehmer.
