E-Rechnungspflicht, Abgelaufene

E-Rechnungspflicht ab 2027: 33% der Unternehmen völlig unvorbereitet

04.06.2026 - 03:30:00 | boerse-global.de

Abgelaufene Fristen, ein richtungsweisendes BFH-Urteil fĂŒr Ehepaare und PlĂ€ne fĂŒr das Jahressteuergesetz 2026 prĂ€gen die aktuelle Steuerlandschaft.

WhatsApp Plus: Messenger startet erstes Abo-Modell fĂŒr 2,49 Euro - Bild: ĂŒber boerse-global.de
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Die deutsche Steuerlandschaft gleicht einem Minenfeld aus ablaufenden Fristen, neuen Gerichtsurteilen und digitalen ZwĂ€ngen. Steuerzahler und Unternehmen mĂŒssen sich sputen.

Fristen im Blick: Wer jetzt zahlen muss

FĂŒr das Steuerjahr 2024 ist der Stichtag bereits Geschichte: Der 30. April 2026 war der letzte Termin fĂŒr die Abgabe. Seit dem 1. Juni lĂ€uft nun offiziell der Verzinsungszeitraum fĂŒr ausstehende Zahlungen. Der aktuelle Zinssatz liegt bei 0,15 Prozent pro Monat – das klingt harmlos, summiert sich aber schnell.

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Wer noch bis zum 30. Juni 2026 freiwillige Zahlungen auf die voraussichtliche Steuerschuld leistet, kann die Zinskosten drĂŒcken. Das gilt auch vor dem offiziellen Steuerbescheid.

FĂŒr das Jahr 2025 sieht die Lage anders aus: SelbststĂ€ndige und Freiberufler mĂŒssen ihre ErklĂ€rung bis zum 31. Juli 2026 einreichen. Wer einen Steuerberater einschaltet, hat bis zum 1. MĂ€rz 2027 Zeit. Die Botschaft der Experten: Finger weg von den Fristen – VersĂ€umniszuschlĂ€ge und Verzugszinsen sind teuer.

BFH-Urteil: Ehepaare in der Steuerfalle

Ein wegweisendes Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. VI R 14/22) sorgt fĂŒr Aufsehen. Wer als Ehepaar in die Steuerklassenkombination III/V wechselt, muss zwingend eine SteuererklĂ€rung abgeben. Klingt banal, hat aber Sprengkraft.

Unterlassen Ehepaare diese Pflicht, kann das als Steuerhinterziehung gewertet werden. Die FinanzĂ€mter dĂŒrfen dann bis zu zehn Jahre rĂŒckwirkend Steuern nachfordern. Die automatische Übermittlung der Lohnsteuerdaten ans Finanzamt? Die entbindet nicht von der Pflicht zur manuellen ErklĂ€rung. Ein teurer Irrtum, der viele Paare teuer zu stehen kommen könnte.

Jahressteuergesetz 2026: Was sich Àndern soll

Das Bundesfinanzministerium hat Ende Mai einen Diskussionsentwurf fĂŒr das Jahressteuergesetz 2026 vorgelegt. Die VorschlĂ€ge haben es in sich:

  • Umsatzsteuerliche Organschaft: Ab dem 1. Januar 2029 soll das System auf ein Antragsverfahren umgestellt werden. Personengesellschaften könnten dann als Organgesellschaften anerkannt werden.
  • Forschungszulage: Die Fördergrenze soll von 15 auf 25 Millionen Euro steigen – rĂŒckwirkend zum 1. Januar 2026. Ein Signal fĂŒr Innovation.
  • Zinserhöhung: Ab 2027 plant die Regierung, den Verzugszinssatz von 0,15 auf 0,30 Prozent pro Monat zu verdoppeln.
  • Immobilien: Neue gesetzliche Regelungen zur Aufteilung von Kaufpreisen bei bebauten GrundstĂŒcken sind vorgesehen.

Ein Kabinettsbeschluss wird fĂŒr den 1. Juli 2026 erwartet. Das Gesetz könnte noch dieses Jahr in Kraft treten.

Digitalisierung: Die GoBD und die E-Rechnung

Die GrundsĂ€tze zur ordnungsmĂ€ĂŸigen FĂŒhrung und Aufbewahrung von BĂŒchern (GoBD) bleiben das RĂŒckgrat der deutschen Buchhaltung. Die Anforderungen sind klar: Nachvollziehbarkeit, VollstĂ€ndigkeit, Richtigkeit, ZeitnĂ€he, Ordnung und UnverĂ€nderbarkeit.

Eine wichtige Änderung betrifft die Aufbewahrungsfristen fĂŒr Dokumente ab 2025: BĂŒcher, Inventare und JahresabschlĂŒsse mĂŒssen zehn Jahre aufbewahrt werden. Buchungsbelege nur noch acht Jahre. GeschĂ€ftsbriefe sind sechs Jahre lang zu archivieren. Und wer keine Verfahrensdokumentation hat, handelt fahrlĂ€ssig.

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Die E-Rechnungspflicht rĂŒckt nĂ€her. Ab dem 1. Januar 2027 mĂŒssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von ĂŒber 800.000 Euro elektronische Rechnungen in Formaten wie XRechnung oder ZUGFeRD versenden können. Eine aktuelle YouGov-Umfrage zeigt: Der Mittelstand ist schlecht vorbereitet.

  • 33 Prozent der befragten Unternehmen haben noch nie eine elektronische Rechnung versendet.
  • Nur 37 Prozent verstehen die neuen gesetzlichen Anforderungen vollstĂ€ndig.
  • Rund 21 Prozent nutzen noch Textverarbeitung oder Tabellenkalkulation fĂŒr die Rechnungsstellung.

Bearbeitungszeiten: Wo das Finanzamt am schnellsten arbeitet

Die Effizienz der FinanzĂ€mter variiert stark zwischen den BundeslĂ€ndern. Daten des Steuerzahlerbunds fĂŒr das Veranlagungsjahr 2024 zeigen deutliche Unterschiede:

  • Spitzenreiter Hessen: Im Schnitt 41 Tage bis zum Steuerbescheid.
  • Schlusslicht Bremen: 56 Tage Wartezeit.
  • Mecklenburg-Vorpommern: 50 Tage – eine Verbesserung um einen Tag im Vergleich zum Vorjahr.

Die Empfehlung der Experten: FrĂŒh einreichen und vollstĂ€ndige Unterlagen beifĂŒgen. Das beschleunigt das Verfahren erheblich.

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