E-Rechnungspflicht: Ab 2027 müssen Unternehmen ab 800.000 Euro ausstellen
Veröffentlicht am: 08.09.2026 um 14:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In den letzten Tagen thematisieren Fachberater verstärkt das Potenzial moderner Softwarelösungen zur Automatisierung der Buchhaltung. Angesichts von rund 3,6 Millionen Selbstständigen in Deutschland gewinnen digitale Werkzeuge zur Entlastung bei administrativen Aufgaben an Bedeutung.
Die Systeme übernehmen dabei zunehmend komplexe Prozesse wie die Belegerfassung, den Kontoabgleich sowie die Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) über die ELSTER-Schnittstelle.
Gesetzliche Anforderungen und die Rolle der E-Rechnung
Trotz der zunehmenden Automatisierung bleibt die rechtliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Buchführung beim Unternehmer. Seit dem Jahr 2025 gelten verschärfte Rahmenbedingungen, darunter die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich sowie angehobene Grenzen für Kleinunternehmer. Zudem wurde eine Aufbewahrungsfrist von 8 Jahren festgeschrieben. Seit dem 1. Januar 2025 besteht für Unternehmen bereits die Pflicht, E-Rechnungen empfangen zu können.
Die vollständige Umstellung auf die digitale Rechnungsstellung erfolgt schrittweise: Ab dem Jahr 2027 greift die Ausstellungspflicht für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro. Ab 2028 wird die Verpflichtung auf alle Unternehmen ausgeweitet. Als verbindliche Formate sind hierbei XRechnung oder ZUGFeRD gemäß der Norm EN 16931 vorgesehen.
Eine Befragung des Verbands elektronische Rechnung (VeR) zeigt jedoch eine skeptische Haltung in der Wirtschaft: Während sich 92 Prozent der Befragten regelmäßig mit dem Thema befassen, sehen 81 Prozent den Standort Deutschland als schlecht auf die E-Rechnung vorbereitet an.
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Effizienzsteigerung durch Künstliche Intelligenz und Cloud-Systeme
Innovative Ansätze finden sich verstärkt im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI). Die Kanzlei Kraftwerk entwickelt derzeit KI-Agenten, die speziell für Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer konzipiert sind und Schnittstellen zu DATEV sowie Microsoft 365 nutzen.
Ein konkretes Einsatzgebiet ist die Prüfung von Steuerbescheiden. Hier konnte der manuelle Aufwand von durchschnittlich 15 Minuten pro Fall durch den Einsatz von KI um bis zu 80 Prozent gesenkt werden. Eine Automatisierung von Jahresabschlüssen befindet sich dort ebenfalls in der Entwicklung.
Auch im Vertrieb und in der Beratung hält die Technik Einzug. Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) setzt KI zur Vor- und Nachbereitung von Beratungsgesprächen ein, um Freiräume für den persönlichen Kundenkontakt zu schaffen. Im stationären Bereich ermöglichen zudem cloudbasierte Kassensysteme mobiles Kassieren via Tablet oder Smartphone.
Diese Lösungen reduzieren die lokale IT-Infrastruktur und bieten eine zentrale Datenverwaltung, wobei die Einhaltung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) gewährleistet bleibt.
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Finanzielle Rahmenbedingungen für das Jahr 2026
Flankiert wird der digitale Wandel von Anpassungen bei steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Kennzahlen. Für das Jahr 2026 ist eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde vorgesehen, nachdem dieser im Jahr 2025 bei 12,82 Euro lag. Für das Jahr 2027 wird ein weiterer Anstieg auf 14,60 Euro prognostiziert.
Parallel dazu steigt die Minijob-Grenze im Jahr 2026 auf monatlich 603 Euro. Weitere Anpassungen betreffen den steuerlichen Grundfreibetrag, der auf 12.348 Euro angehoben wird, sowie das Kindergeld mit 259 Euro pro Monat. Bei der Entfernungspauschale werden ab dem ersten Kilometer 38 Cent veranschlagt. Zudem wurde eine Regelung zur sogenannten Aktivrente eingeführt, die Bezüge bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei stellt.
