E-Rechnungspflicht, Fristen

E-Rechnungspflicht: Neue Fristen für Unternehmen ab 2027

Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 11:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab 2027 müssen Firmen mit hohem Umsatz B2B-Rechnungen elektronisch versenden. PDFs sind nicht mehr zulässig.

E-Rechnungspflicht: Neue Fristen für Unternehmen ab 2027
Ein modernes Büro-Tablet zeigt strukturierte Finanzdaten und XML-Code als Symbol für die elektronische Rechnungsstellung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Digitalisierung des Rechnungswesens kommt in Schwung. Nach der Empfangspflicht für E-Rechnungen seit Januar 2025 stehen nun die nächsten Fristen an.

Versandpflicht startet gestaffelt

Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Jahresumsatz ihre B2B-Rechnungen verpflichtend in einem strukturierten elektronischen Format ausstellen. Ein Jahr später, zum 1. Januar 2028, folgen dann alle Unternehmen – unabhängig von der Umsatzgröße.

Ausnahmen gibt es weiterhin: Rechnungen unter 250 Euro, Fahrausweise, steuerfreie Umsätze und der B2C-Bereich sind von der Pflicht ausgenommen. Experten raten, den Umstellungsaufwand nicht zu unterschätzen. Der gesamte Purchase-to-Pay-Prozess sollte frühzeitig optimiert werden.

PDF reicht nicht mehr

Ein zentraler Punkt: Ein einfaches PDF erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht. Zulässig sind nur Formate nach der europäischen Norm EN16931 – also die XRechnung oder das ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1.

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Für den Herbst 2026 bereiten Fachgremien bereits die Version 4.0 der XRechnung vor. Ziel ist eine durchgängige Automatisierung von der Stammdatenpflege bis zur Archivierung.

Europa zieht gleich

Parallel dazu treibt die EU die Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA) voran. Ab Juli 2030 soll der grenzüberschreitende B2B-Handel innerhalb der EU auf ein verpflichtendes E-Invoicing-System umgestellt werden. Bis 2035 ist eine vollständige Angleichung geplant.

Frankreich macht Tempo: Mit dem Dekret Nr. 2026-677 und einer zugehörigen Verordnung wurde das Regelwerk für E-Invoicing Ende Juli 2026 vervollständigt. Für Großunternehmen gilt die Pflicht dort bereits ab dem 1. September 2026. Das französische Modell setzt auf zertifizierte Plattformen mit jährlichen Überwachungsaudits.

Weitere steuerliche Neuerungen

Die E-Rechnung ist Teil eines größeren Pakets zur Modernisierung des Steuerwesens. Die Bundesregierung verfolgt einen Aktionsplan gegen Umsatzsteuerbetrug – unter anderem mit einem elektronischen Meldesystem.

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Weitere Fristen im Überblick:
- Ab Anfang 2027: Neue Regeln für Fernverkäufe und digitale Leistungen laut Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026
- Gleichzeitig: Nachzahlungszinsen steigen von 1,8 auf 3,6 Prozent pro Jahr
- Ab 1. Januar 2028: Registrierkassenpflicht für Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Umsatz
- Die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden soll zum Regelfall werden

Das Bundesfinanzministerium konkretisierte Mitte Juli 2026 zudem die Anforderungen an die körperschaftsteuerliche Organschaft. Ein neues Schreiben ersetzt Regelungen aus dem Jahr 2005 und betont die zivilrechtliche Wirksamkeit von Gewinnabführungsverträgen mit mindestens fünf Jahren Laufzeit.

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