E-Rechnungspflicht, PDF

E-Rechnungspflicht: PDF wird ab 2027 zum Auslaufmodell

23.06.2026 - 07:39:48 | boerse-global.de

Die Bundessteuerberaterkammer fordert Nachbesserungen am Jahressteuergesetz 2026 und kritisiert geplante KI-Regelungen als zu weitreichend.

Steuerberater kritisieren KI-Pläne im Jahressteuergesetz 2026
E-Rechnungspflicht - Abstrakte Darstellung von digitalen Datenflüssen und Steuerdokumenten, die die Komplexität von Steuerrechtsänderungen symbolisieren. 23.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Besonders die geplanten KI-Regelungen in der Finanzverwaltung gehen den Experten zu weit.

In einer Stellungnahme vom 12. Juni an das Bundesfinanzministerium bewertete die Kammer den aktuellen Entwurf. Grundsätzlich begrüßen die Berater die Reform der umsatzsteuerlichen Organschaft. Doch in mehreren Punkten sehen sie Korrekturbedarf.

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Die vorgeschlagenen Paragrafen zum Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Abgabenordnung (§§ 29c, 30 AO) seien „zu weitreichend und unbestimmt formuliert“. Die BStBK empfiehlt, diese Passagen komplett aus dem Gesetz auszugliedern.

Auch eine Regelung zur Datenübermittlung im Rahmen der Betriebsprüfung (DSFinVBV) stößt auf Kritik. Bei fehlerhaften Übermittlungen drohten unverhältnismäßige Rechtsfolgen. Die Kammer drängt auf Streichung des § 158 Abs. 2 Nr. 2 AO.

Neue Regeln für Bildungsleistungen und digitale Angebote

Das Bundesfinanzministerium hat die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen präzisiert. Steuerfrei bleiben Leistungen, die direkt auf eine staatliche Prüfung oder einen Beruf vorbereiten. Dazu zählen geregelte Ausbildungen sowie Unterricht an Musik-, Tanz- oder Ballettschulen.

Voraussetzung für gewerbliche Anbieter: eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde gemäß § 4 Nr. 21 UStG.

Nicht von der Befreiung umfasst sind spezialisierte Unterrichtsangebote an Schulen und Hochschulen. Auch Fahr- und Schwimmunterricht für bestimmte Klassen bleiben steuerpflichtig.

Eine wesentliche Neuerung betrifft digitale Angebote: Online-Aufzeichnungen, Streaming-Dienste, Lern-Apps und E-Learning-Kurse sind künftig nicht steuerbefreit. Für betroffene Anbieter gibt es eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2027.

E-Rechnungspflicht: PDF wird zum Auslaufmodell

Die Digitalisierung des Steuerwesens erreicht die nächste Stufe. Seit Januar 2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich elektronische Rechnungen empfangen können. Jetzt geht es ans aktive Ausstellen.

Ab dem 1. Januar 2027 gilt die Pflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz. Ab dem 1. Januar 2028 sind alle Betriebe betroffen. PDF-Dokumente genügen nicht – gefordert sind strukturierte Formate wie ZUGFeRD (ab Version 2.0.1).

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Parallel dazu führt die Finanzverwaltung am 1. Juli 2026 die Funktion „okELSTER“ in der App „MeinELSTER+“ ein. Ledige, kinderlose Arbeitnehmer und Bezieher von Alterseinkünften erhalten dann einen automatischen Steuervorschlag.

Lohnsteuerhilfevereine warnen jedoch: Wer einfach zustimmt, verschenkt Geld. Privat gezahlte Aufwendungen wie Handwerkerleistungen oder Fahrtkosten fehlen in den automatisierten Vorschlägen.

Politische Debatten um Entlastungen

Die Bundesregierung berät über ein Reformpaket zur Steuervereinfachung, das zum 1. Juli geschnürt werden soll. Finanzminister Klingbeil plant eine „Arbeitstagspauschale“, die Fahrtkosten und Homeoffice-Regelungen zusammenfasst.

Ziel: eine Steuerbelastung von rund 25 Prozent auf Unternehmensgewinne bei gleichzeitigem Bürokratieabbau. Je nach Ausgestaltung könnten die Entlastungen zwischen 10 und 20 Milliarden Euro liegen.

In der Gastronomie bleibt die Mehrwertsteuer ein Streitthema. Seit Januar gilt für Speisen in Restaurants wieder der ermäßigte Satz von 7 Prozent. Ministerpräsidentin Schwesig verteidigt die Maßnahme als Ausgleich für gestiegene Kosten. Wirtschaftsexperten kritisieren die Steuerausfälle von jährlich rund 3,4 Milliarden Euro.

In Niederösterreich fordern kommunale Vertreter unterdessen Erleichterungen bei der Umsatzsteuer für Gemeinde-Kooperationen. Aktuelle Hürden belasten die Zusammenarbeit bei Bauhöfen oder der Kinderbetreuung finanziell.

Termine und wirtschaftlicher Kontext

Für das dritte Quartal sollten Unternehmen die Steuertermine beachten: Im Juli fallen Lohn- und Umsatzsteuer am 10. bzw. 13. an, im August sind Gewerbe- und Grundsteuer zum 20. fällig.

Die Debatten spielen vor dem Hintergrund einer verhaltenen Wirtschaftsentwicklung. Der DATEV-Mittelstandsindex zeigte für Mai einen Umsatzrückgang von 1,4 Prozent. Besonders Handel und Baugewerbe verzeichneten Einbußen. Einziger Lichtblick: Das Gastgewerbe konnte ein leichtes Plus verbuchen.

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