eDeclaration: EU-Portal spart Unternehmen 73% Zeitaufwand
26.06.2026 - 00:10:52 | boerse-global.de
Die EuropĂ€ische Union hat einen wichtigen Schritt zur Entlastung von Unternehmen bei grenzĂŒberschreitenden EinsĂ€tzen gemacht. In der Nacht zum 24. Juni 2026 einigten sich die EntscheidungstrĂ€ger auf ein digitales Portal fĂŒr die Arbeitnehmerentsendung â die sogenannte eDeclaration.
Das System ersetzt die bisher 27 unterschiedlichen nationalen Portale durch ein standardisiertes elektronisches Formular. Dieses umfasst nur noch 41 Datenpunkte, womit rund 300 verschiedene nationale Meldepflichten entfallen. Unternehmen könnten dadurch 73 Prozent des Zeitaufwands und 58 Prozent der Kosten einsparen. JÀhrlich betrifft die Neuerung rund 3,6 Millionen Entsendungen im EU-Binnenmarkt.
Kritik von WirtschaftsverbÀnden
Doch es gibt auch Kritik. WirtschaftsverbĂ€nde wie die BDA bemĂ€ngeln, dass die Teilnahme am Portal fĂŒr die Mitgliedstaaten vorerst freiwillig bleibt. Zudem steht eine weitere Erleichterung im Raum: Bereits Anfang Mai 2026 erzielten die Verhandler eine Trilogeinigung, nach der die Pflicht zur A1-Bescheinigung bei kurzen Dienstreisen entfallen könnte. Bei EinsĂ€tzen von bis zu drei Tagen innerhalb von 30 Tagen soll die Meldepflicht kĂŒnftig â auĂer im Bausektor â nicht mehr greifen. Die formelle Annahme durch Rat und Parlament steht noch aus.
KI-Compliance: Frist lÀuft am 2. August ab
Unternehmen, die KI-Systeme im Personalwesen oder anderen sensiblen Bereichen einsetzen, mĂŒssen sich auf den 2. August 2026 vorbereiten. Ab dann gelten wesentliche Compliance-Pflichten der EU-KI-Verordnung fĂŒr sogenannte Hochrisiko-Systeme.
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Betroffene Betriebe mĂŒssen bis dahin eine vollstĂ€ndige Inventur ihrer KI-Anwendungen sowie eine Risikoanalyse durchfĂŒhren. Die Verordnung verlangt ein aktives Risikomanagement, lĂŒckenlose Dokumentation und angemessene menschliche Aufsicht. Bei VerstöĂen drohen BuĂgelder bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Fachleute raten besonders kleinen und mittleren Unternehmen zu einer zeitnahen Bestandsaufnahme.
Arbeitszeitgesetz: Reform mit Tarifvorbehalt
Auch im nationalen Arbeitsrecht zeichnen sich Ănderungen ab. Ein Referentenentwurf vom 18. Juni 2026 zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sieht vor, dass Abweichungen von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit kĂŒnftig nur noch auf Basis von TarifvertrĂ€gen zulĂ€ssig sind. Zudem soll eine allgemeine Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung festgeschrieben werden.
Der Deutsche Hotel- und GaststĂ€ttenverband (DEHOGA) kritisierte den Tarifvorbehalt als deutliche Belastung fĂŒr den Mittelstand. Der Entwurf durchlĂ€uft nun die weiteren parlamentarischen Instanzen â beginnend mit der Ressortabstimmung und der Befassung im Kabinett.
Da die elektronische Zeiterfassung kĂŒnftig zur allgemeinen Pflicht fĂŒr Betriebe werden soll, ist schnelles Handeln fĂŒr die RechtskonformitĂ€t gefragt. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie die gesetzlichen Vorgaben mit einsatzbereiten Mustervorlagen sofort sicher in Ihrem Unternehmen umsetzen. In 10 Minuten zur gesetzeskonformen Arbeitszeiterfassung
Urteil schĂŒtzt vor AGG-Hoppern
FĂŒr Personalabteilungen gibt es eine wichtige Klarstellung: Das Arbeitsgericht Trier wies am 25. Juni 2026 die Klage eines sogenannten âAGG-Hoppersâ ab. Der KlĂ€ger hatte eine Praxisleitung wegen einer angeblich geschlechterdiskriminierenden Stellenanzeige auf EntschĂ€digung verklagt.
Die Richter sahen keinen ernsthaften Bewerbungswillen und werteten das Vorgehen als rechtsmissbrÀuchlich. Der KlÀger war bereits im September 2024 vor dem Bundesarbeitsgericht mit einer Àhnlichen Strategie gescheitert. Das Urteil ist noch nicht rechtskrÀftig.
Neue Pflichten fĂŒr Online-HĂ€ndler
Neben den HR-Themen mĂŒssen Online-HĂ€ndler seit dem 19. Juni 2026 neue Vorgaben beachten. GemÀà einer EU-Richtlinie ist die Implementierung eines zweistufigen Widerrufsbuttons (âVertrag widerrufenâ und âWiderruf bestĂ€tigenâ) nun verpflichtend.
Im Bildungssektor laufen derweil wichtige Fristen: Die UniversitĂ€t WĂŒrzburg, die sich um den Status als ExzellenzuniversitĂ€t bewirbt, nimmt Bewerbungen fĂŒr das Deutschlandstipendium noch bis zum 16. Juli 2026 entgegen. Auch die UniversitĂ€t Bremen sucht fĂŒr das Wintersemester wissenschaftliches Personal â ebenfalls mit Bewerbungsfrist am 16. Juli 2026.
