EEG-Reform, Bundesregierung

EEG-Reform: Bundesregierung lehnt alle 70 Änderungsvorschläge der Länder ab

Veröffentlicht am: 02.10.2026 um 16:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Bund hält trotz Kritik des Bundesrates an der geplanten EEG-Novelle und einem Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 fest.

EEG-Reform: Bundesregierung weist 70 Änderungswünsche der Länder zurück
Weitläufiger Windpark in einer ländlichen Hügellandschaft bei Dämmerung unter einem bewölkten Himmel. Illustration mit AI erstellt.

Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sorgt für erhebliche Spannungen zwischen Bund und Ländern. Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf am 29. Juli 2026 beschlossen hatte, forderte der Bundesrat am 25. September 2026 weitreichende Nachbesserungen.

Die Bundesregierung lehnt nach Berichten von Branchenmedien jedoch alle 70 Änderungsvorschläge der Länderkammer ab. Da die geplante EEG-Novelle im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, hält die Regierung an ihrem Kurs fest, das Gesetzgebungsvorhaben bis Ende 2026 abzuschließen und die Neuregelungen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten zu lassen.

Länderkammer warnt vor Ausbaubremse und Eingriffen ins Netzpaket

Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme Nachteile für Dach-Photovoltaik, Direktvermarktung und Energy Sharing moniert und die Akzeptanz des Ausbaus erneuerbarer Energien bei Unternehmen wie auch Verbrauchern als gefährdet eingestuft. Zudem bemängelten die Bundesländer eine zu kurze Beteiligungsfrist sowie fehlende Datengrundlagen und Folgenabschätzungen.

Zentrale Auswirkungen seien nicht seriös bewertbar, da Länder und Verbände unzureichend einbezogen worden seien. Nicht zeitkritische Aspekte – darunter Regelungen zu kleiner PV, Pachtobergrenzen und Stromabnahmeverträgen – sollten nach Ansicht des Bundesrates zurückgestellt werden.

Widerstand regte sich auch gegen das begleitende Netzpaket. Der Bundesrat kritisierte, dass Priorisierungsregeln und ein Redispatch-Vorbehalt den Ausbau erschweren könnten, da Engpassgebiete keinen regulären Netzausbau ersetzten. In solchen Gebieten könnten neue große Wind- und Solaranlagen zeitweise reguliert werden und den direkten Anschlussanspruch verlieren.

Betreiber müssten bei netzbedingter Abregelung auf Entschädigungen für bis zu 18 bis 20 Prozent ihrer jährlichen Stromerzeugung verzichten, um überhaupt einen Netzanschluss zu erhalten. Bislang werden entgangene Erlöse vollständig über Netzentgelte ausgeglichen. Die Bundesregierung wies auch diese Länder-Vorschläge zurück.

Wegfall fester Einspeisevergütungen für kleine Dachanlagen

Besondere Kritik entzündet sich an den Fördermodellen für kleinere Erzeuger. Nach einer Auswertung der Stiftung Umweltenergierecht vom 29. September 2026 soll die feste Einspeisevergütung für neue EE-Anlagen bis 100 Kilowatt ab 2027 entfallen.

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Der Kabinettsentwurf sieht vor, die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen bis 100 Kilowatt ab 2027 zu streichen; unter 25 Kilowatt wäre danach keine dauerhafte Förderung mehr vorgesehen. Wer jetzt plant, kann die gestaffelten Übergangszahlungen nutzen und die Umstellung in geordneten Schritten vorbereiten. Kostenlosen 3-Schritte-Umstellungsplan anfordern

Da eine Direktvermarktung mit Marktprämie grundsätzlich erst ab 25 Kilowatt Leistung vorgesehen sei, blieben neue Anlagen unter 25 Kilowatt ohne dauerhafte Förderung. Geplant seien gestaffelte Übergangszahlungen: für Anlagen unter 50 Kilowatt bei Inbetriebnahme bis Ende 2027, unter 25 Kilowatt bis Ende 2028 und unter 7 Kilowatt bis Ende 2030. Bestandsanlagen vor 2027 bleiben unverändert.

Baden-Württembergs Umweltministerin Thekla Walker und Branchenvertreter warnten davor, dass der Zwang zur Direktvermarktung zum reinen Marktpreis den Zubau bei Eigenheimen massiv bremse. Solarunternehmer berichten bereits von Vorzieheffekten, da Kunden ihre Installationen noch im laufenden Jahr statt 2027 ans Netz bringen wollen.

Die Energy Watch Group warnte in einer Analyse davor, dass ein gebremster Zubau den Börsenstrompreis um bis zu 4 Cent je Kilowattstunde beziehungsweise 25 Milliarden Euro jährlich ansteigen lassen könnte.

Kontroverse um Pachtdeckel bei Windenergieanlagen

Ein weiterer Streitpunkt betrifft die geplante Deckelung von Grundstücksentgelten für Windenergieanlagen auf höchstens 3,5 Prozent des Produkts aus jährlichem Standortertrag und anzulegendem Wert über 20 Jahre. Nach Angaben von Marktteilnehmern werden vereinzelt Spitzenpachten von 400.000 Euro pro Windrad und Jahr verlangt, während bei dem 3,5-Prozent-Deckel jährlich 24.000 bis 37.000 Euro verblieben.

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Die Forschungsstelle für Energiewirtschaft bezifferte mögliche Einsparungen bei den Förderkosten bis 2045 auf bis zu 37 Milliarden Euro. Waldbesitzerverbände wie die AGDW und Familienbetriebe Land und Forst fordern dagegen die Streichung der Klausel.

Ein von der AGDW beauftragtes Gutachten des Verfassungsrechtlers Udo Di Fabio stuft die Pachtobergrenze als verfassungswidrigen Eingriff in Eigentums-, Vertrags- und Berufsfreiheit ein. Nach der ersten Lesung im Bundestag am 24. September 2026 ist eine Sachverständigenanhörung für den 5. Oktober 2026 angesetzt.

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